Tommyboy1103Also ist die Frage ob die Zulassungsstelle entscheiden kann ob das für den Einigungsvertrag gilt oder nicht.
Ja die Entscheidung liegt immer bei der Zulassungsstelle ob das zulässt oder nicht.
Wenn die mal die verlinkte "Anweisung" von der Zulassungsstelle durchliest, solltest du darauf kommen auf was es hinaus läuft.
Du brauchst ua. das Ablehnungsschreiben vom KBA, damit sie dir überhaupt über ein 21erGutachten eine BE erteilen.
Ja und wenn in den Schreiben vom KBA drin steht das es eine Reimport ist, darfst mit ein 60km/h 21er Gutachten abtraben,
Moped auf 50km/h drosseln und erneut einer Prüfstelle vorstellen um ein 21er Gutachten mit 50km/h zu erlangen.
Das es so umständlich ist und nun erst ein Antrag auf eine Zweitschrift machen muss, wird vermutlich daran liegen das die entsprechenden Daten nicht Digitalisiert sind, so das die Zulassungsstellen das abrufen können.
Hier bei mir haben sie mal vor längere Zeit angefangen und haben kein 21er Gutachten mit 60km/h abgestempelt wenn man nicht belegen konnte das es DDR Ausführung ist.
Ich denke, das meint auch Tommyboy1103