Wer kauft sowas :-D

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  • Tommyboy1103Also ist die Frage ob die Zulassungsstelle entscheiden kann ob das für den Einigungsvertrag gilt oder nicht.

    Ja die Entscheidung liegt immer bei der Zulassungsstelle ob das zulässt oder nicht.

    Wenn die mal die verlinkte "Anweisung" von der Zulassungsstelle durchliest, solltest du darauf kommen auf was es hinaus läuft.

    Du brauchst ua. das Ablehnungsschreiben vom KBA, damit sie dir überhaupt über ein 21erGutachten eine BE erteilen.

    Ja und wenn in den Schreiben vom KBA drin steht das es eine Reimport ist, darfst mit ein 60km/h 21er Gutachten abtraben,

    Moped auf 50km/h drosseln und erneut einer Prüfstelle vorstellen um ein 21er Gutachten mit 50km/h zu erlangen.


    Das es so umständlich ist und nun erst ein Antrag auf eine Zweitschrift machen muss, wird vermutlich daran liegen das die entsprechenden Daten nicht Digitalisiert sind, so das die Zulassungsstellen das abrufen können.


    Hier bei mir haben sie mal vor längere Zeit angefangen und haben kein 21er Gutachten mit 60km/h abgestempelt wenn man nicht belegen konnte das es DDR Ausführung ist.

    Ich denke, das meint auch Tommyboy1103

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Du brauchst ua. das Ablehnungsschreiben vom KBA, damit sie dir überhaupt über ein 21erGutachten eine BE erteilen.

    Ja und wenn in den Schreiben vom KBA drin steht das es eine Reimport ist, darfst mit ein 60km/h 21er Gutachten abtraben,

    Moped auf 50km/h drosseln und erneut einer Prüfstelle vorstellen um ein 21er Gutachten mit 50km/h zu erlangen.

    Ja mag schon sein, dass manche Zulassungsstellen bei euch das so handhaben. Kann ich nicht beurteilen.

    Ich geh hin, die schreiben das ab was im 21er Gutachten steht , erstellen die BE, ich zahle die Gebühr und fertig.


    Zum Thema Umgangston: Ich habe niemandem vorgeworfen irgendwelche Straftaten begangen zu haben, das erledigt schon tommyboy ;)


    Ich glaube, dass sich in diesem Forum hier viele auf den Schlips getreten fühlen, wenn es auch anders funktioniert.

    Das sind die selben Leute, deren Exportseitendeckel keine 400€ mehr Wert ist seitdem es gute Nachbauten davon gibt.

  • Und warum ? Mit Recht. Nur weil es die Zulassungsstelle in deinem Fall so macht, ist es noch lange nicht rechtens. Rechtens ist nur das was in diesem Fall im Einigungsvertrag steht.


    Und ein Fahrzeugschein , -Brief, BE ist nun mal ein offizielles Dokument/Urkunde entspricht dieses aber nicht den gesetzlichen Gegebenheiten, du weißt aber davon und verkaufst es trotzdem in dem Wissen dann ist und bleibt das nun mal ein Strafbestand.


    Gesetze sind keine Auslegungssache es sind Gesetze!

  • es kann ja auch legal sein, deswegen liegt der ermessungsspielraum bei der zulassungstelle, ob dem statt gegeben wird, oder nicht.

    is wie mit deinem schniedel, damit kannste babys machen, ob du welche hast, steht uff nem anderen blatt.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Ja mag schon sein, dass manche Zulassungsstellen bei euch das so handhaben. Kann ich nicht beurteilen.

    Ich geh hin, die schreiben das ab was im 21er Gutachten steht , erstellen die BE, ich zahle die Gebühr und fertig.

    Das ging hier auch mal so, und das gut möglich sein das es Morgen, nächste Woche bei die auch nicht mehr so geht.

    Man liest das es immer mehr Landreise werden in dem die ZS mit einer solcher Anweisung kommen.

    Nur mal so, ich wohne nicht im Ilm Landkreis, Landkreis Gotha, Saale Holzland Kreis, oder Landkreis Spree-Neiße.


    Zitat

    Ich glaube, dass sich in diesem Forum hier viele auf den Schlips getreten fühlen, wenn es auch anders funktioniert.

    Mit "viele" meinst du dich wohl selber.

    Du kamst mit "Verstehe die Diskussionen um die Exporte nicht (die ganze Zeit hier "ist es einer oder nicht?!")......."

    Also als ob das so in ganz Deutschland ist, weil dir ein 21er Gutachten einfach abgestempelt wurde.

    Wolltest belegbare Fakten/Tatsachen nicht war haben, das so ganz und gar nicht ist.



    Warum hätte die Dekra so ein Dokument mit dem Hinweis auf 60kmh erstellen sollen, wenn es illegal ist damit zur Zulassungsstelle zu fahren ?

    Macht ja keinen Sinn.

    Nur mal so ein Gedanken dazu,

    eventuell weil du es verschwiegen hast das es ein Reimport ist und daher der Prüfer ein 60km/h Gutachten ausgestellt.......

    Eine Abnahme durch eine Prüfstelle kann im Nachhinein auch mal schnell für nicht rechts erklärt werden........

  • Warum hätte die Dekra so ein Dokument mit dem Hinweis auf 60kmh erstellen sollen, wenn es illegal ist damit zur Zulassungsstelle zu fahren ?

    Macht ja keinen Sinn.

    Hast du der Dekra mitgeteilt, dass des es sich um einen Re-Import handelt?

    TEAM SAUSTAHL


    "Bier trinken hilft der Landwirtschaft"


    Never Touch A Running Simson!!!

    Einmal editiert, zuletzt von LordHelmchen ()

  • Natürlich war der Prüfer informiert. Sonst wäre ich ja zum Kba gegangen und nicht zur Dekra. Er meinte dass mit den Reimporten und 60 kmh ist ja heute problemlos möglich.

    Dann belassen wir es dabei, dass einfach überall anders entschieden wird - wie so oft in Deutschland.

  • Er meinte dass mit den Reimporten und 60 kmh ist ja heute problemlos möglich.

    Womit sich der Prüfer bei der Erstellung des 21er Gutachten quasi wissentlich über die StVZO/FZV hinweggesetzt hat.


    Zitat

    Dann belassen wir es dabei, dass einfach überall anders entschieden wird - wie so oft in Deutschland.

    So ist es in diesen Lande

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Es sei denn, er hat es als LKR eingestuft, denn 60 km/h Moppeds gibt es in D nicht.

    Einzige Ausnahme siehe Einigungsvertrag.

    geht nich und kann ich nich sind die brüder von will ich nich

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