Wer kauft sowas :-D
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Aber.. Aber.. Die in Youtube haben gesagt das ist ein extra ab Werk..
??
Die haben aber auch nen Paragraphen gezeigt der besagt das man es darf wenn ich mich recht erinnere.
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Die haben aber auch nen Paragraphen gezeigt der besagt das man es darf wenn ich mich recht erinnere.
Das bringt nur nix wenn die ab Werk drann waren.
Um das zu klären müsste man mal in die kta Nummer Liste schauen was in der Liste alles steht. So ist das alles höhren sagen und nix wert. ?
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aha, waren denn bei den B Modellen in der erteilten ABE vom KTA die Fahrtrichtungsanzeiger nicht aufgeführt??
Ich glaub schon. Man kann nicht aus ner B ne N machen ohne ein Gutachten einer Prüforganisation.
§54 Fahrtrichtungsanzeiger der STVZO lesen dann erst schreiben
besonderst ist zu betrachten der Absatz 5
(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
- einachsigen Zugmaschinen,
- einachsigen Arbeitsmaschinen,
- offenen Krankenfahrstühlen,
- Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
- folgenden Arten von Anhängern:
- eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;
- angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;
- einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;
- Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).
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Geht nicht um FRAnz. und deren Position, sondern um Typen der Simson und deren Ausstattung. ( mit, ohne, mitohne )
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§54 Fahrtrichtungsanzeiger der STVZO lesen dann erst schreiben
besonderst ist zu betrachten der Absatz 5
(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
- einachsigen Zugmaschinen,
- einachsigen Arbeitsmaschinen,
- offenen Krankenfahrstühlen,
- Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
- folgenden Arten von Anhängern:
- eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;
- angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;
- einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;
- Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).
Und mit Anlauf nochmal bewiesen, dass die eigene geistige Fähigkeit sich im überschaubaren Rahmen abspielt.
Laut StVZO sind Blinker nicht vorgeschrieben. Richtig.
Wurde dem Fahrzeug aber mit Blinkern die Betriebserlaubnis erteilt kann man sie nicht einfach so abbauen, sondern muss sie austragen lassen.
Daran ändert auch nicht das periodische hervorkramen des §54.
Diese Stammtischweisheit, dass man Blinker aufgrund des §54 einfach abbauen kann geistert sicherlich schon 15 Jahre durch dieses und andere Foren. Richtiger wirds dadurch dennoch nicht.
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Spätestens bei der Verkehrskontrolle wirds dir dann nochmal erklärt....
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Spätestens bei der Verkehrskontrolle wirds dir dann nochmal erklärt....
sofern die Rennleitung Plan hat...
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der Arme Mann...
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Wird lustig für den Käufer wenn der "Mann" dann gelatscht kommt weil seine werte Gattin seine Gefährte gar nicht verkaufen durfte und sie gar nicht die Eigentümerin ist... da ist der (Ehe)krieg vorprogrammiert...
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Vielleicht ist dies ja schon ein Teil vom Ehekrieg. Da kann er auch gleich sämtliche 10er Schlüssel und Nüsse abgeben.
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