M 531 / M 541 Legale Ausschliffmaße?

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  • Hi Leute,
    Der Grund meiner Anmeldung hier ist dieser Thread, da ich hier dank der Bürokratie kein Licht sehe.


    Mein Vorhaben:
    Restauration S51 Enduro auf den bestmöglichen Stand der Technik
    - H4 bzw HS1 Scheinwerfer
    - ELBA+EWR Elektronik
    - Bremslichschalter an Fußraste
    - Elektronische Zündsperre (Wegfahrsperre)
    - etc. und pp. andere Kleinigkeiten die den Kern meiner Frage nicht betreffen


    Was habe ich bisher gemacht?
    Die Restauration befindet sich noch im Anfangsstadium (Simson Zerlegt, Teile zum Pulvern geschikt, Motor repariert), daher sammle ich auch aus reinem Interesse diese Informationen
    Einige Änderungen sind nicht Original und von daher Benötige ich eine Sondereintragung, nach Absprache mit dem Zuständigen DEKRA beauftragten ist alles auch kein Problem unter Einhaltung gewisser Vorschriften...


    ABER!!!!!
    Wir haben den Motor repariert nach der Original Reparatur-Anweisung aus der DDR.
    Das bedeutet:


    Ausschlif Maß Zylinder Maximal 39,505mm im Durchmesser, das Entspräche bei einem Hub von 44mm und ein gesamt Hubraum von 53,923cm³.
    Mein Zylinder erreicht die Maße bei weitem nicht bin bei 38,995mm im Durchmesser. Laut Reparatur-Anweisung alles IO, mein DEKRA Prüfer würde dazu NEIN sagen.


    Jetzt zu meiner Frage, ist es in einem Gesetztes Text der DDR irgendwo festgelegt, wie dieses Ausschliffmaß aussehen darf?


    Eine Bitte an die SPAMER!!! Aussagen wie "ob 50cm³ oder 60cm³, das merkt kein Schwein" bitte sein zu lassen, denn es geht hier nicht darum was ein Prüfer merkt und was nicht, es geht darum im Rahmen der Legalität zu bleiben! Und ein zuverlässiges, kultiges, originales und sicheres Straßengefährt zu haben.

  • Hallo,


    genau das ist das letzte Reparaturschleifmaß. Das ist vom Hersteller so vorgegeben und somit auch legal.


    Ich könnte mir vorstellen, dass der Nachweiß dazu in der richtigen ABE steht. (also nicht das was man vom KBA für 25€ bekommt)
    Afaik sollte der Tüver aber in diese einsehen können.


    mfg
    :b_wink:

    Einmal editiert, zuletzt von Simon S93 ()

  • Genau diese Schleifmaß Tabelle haben wir auch verwendet, und ebenso auch dem Püfer vor geleht.
    Er meint nur, dass diese von überall herkommen konnten und das er sich danach richtet, dass der Motor nicht mehr als 50ccm haben darf. Ich hgab naturlich gefragt wieso, er nur schau in § 76 8c FeV da stehts so sind wir dann verbliben und ich bin hier


    In diesem Paragraf steht halt nurnicht mehr 50ccm von 1991 und das Gesetzlichkeiten der DDR eingehalten werden sollen.

  • Wechsel den Prüfer ...


    Was glaubt der denn wie das bei anderen Schnapsgläsern gehandhabt wird?

    Suzi DR650 für die ruhige Fahrt
    Kawa Ninja fürs schnelle Erlebnis

  • doch du darfst das so fahren. Fraglich jetzt nur ob du in der Bringepflicht bist oder ob man ihm nahelagen kann, er solle das prüfen und seinen Job richtig machen... da müsstest du dich nochmal erkundigen...

  • warum legt man eigentlich die schleiftabelle dem TÜVler vor?


    einfach sagen: orignalzylinder, und fertig.


    niemand baut den zylinder ab und misst da nach.



    Ahoi!



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