M 531 / M 541 Legale Ausschliffmaße?

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  • die Leistung nimmt ja nicht zu auch wenn der Hubraum minimal größer wird da sich die Steuerzeiten ja auch verändern ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von bseQ ()

  • Eine Simson S51 hat von Werk aus keinen H4 Scheinwerfer, Die Elektronische Zündsperre muss abgenommen sei, flacher Tommaselli-Lenker, genauso wie der Bremslichtschalter an der Fußraste... gabs erst ab Simson S53, darum muss ich das eintragen lassen. und der Prüfer will meinem Hubraum gar nicht auslietern, davon spreche ich überhaupt nicht. ich habe diese Frage aus interesse gestellt, und auch um die Kompetenzen des Prüfers auszuloten


    1. Halogen Scheinwerfer gab es schon bei der S51 und wenn der H4 Einsatz als Ersatz für den HS1 Einsatz eingebaut wird, ist das rechtlich dank E Nummer völlig unbedenklich.
    2. Elektronische Zündsperre - ich interpretiere das mal als "Zündschloss" und das hatten auch alle Modelle bis auf die N.
    3. Tommaselli - ist klar, sollte dank Gutachten aber kein Problem sein.
    4. Bremslichtschalter... sitzt erstens nicht an der Fußraste, sondern an den Motorträgern und gabs zweitens auch schon bei der S51.


    Entweder du weißt die Sachen wirklich besser und fragst hier nicht nach Rat oder du gibst zu, dass du es nicht weißt und tust nicht so, als ob jede Antwort von uns sowieso falsch wäre.


    5. Der Liter wird auch als Verb ohne ie geschrieben.

  • Und wenn man bestimmte Bauteile abnehmen lassen will,fährt man hin und läßt DIESE BAUTEILE abnehmen.
    Wenn man wegen einem Lenker hinfährt,schauen die nicht nach dem Motor.
    Es sei denn,man stellt noch unnötige Fragen.
    fakt ist,daß es sich bis zum 6. Schliff um legale Maße handelt.
    Und wenn dein Prüfer das nicht anerkennt,geh zu einem anderen Prüfer.


    Ich denke mal ,du willst unbedingt mit ALLEM auf der sicheren Seite sein,damit dir keiner bei einer Kontrolle oder einem Unfall ans Bein pinkeln kann.


    Dann bleibt dir womöglich nur noch der Weg,dir einen neuen Zylinder im Nullmaß zu besorgen :a_bowing:


    Denn über die Schleifmaße wirst du wohl nichts handfestes finden (obwohl das aus dem Rep-Buch schon recht handfest ist)

  • Wenn die Genossen in Blau schlechten Sex am vor Tag hatten, und dir was anhängen wollen finden sie auch was. Wenn die Herren in Blau deinen Zylinderkopf runter bauen sollten und da steht ein Maß drauf was nirgends steht bekommst erst mal Proforma eine Anzeige. Du legst dann Widerspruch ein, dieser wird aber aus Prinzipien abgelehnt. Du gehst danach zum Anwalt, hast vlt keine Rechtschutzversicherung und zahlst die Schei*e aus eigener Tasche. Plötzlich als das Schreiben vom Anwalt einflattert wird die Anzeige fallen gelassen.
    Ist mir selber in abgewandelter Form so passiert.
    MfG

    Simson: WAR Stark, IST Stark, BLEIBT stark

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  • Ich habe die Frage auch nur aus Interesse gestellt und du hast immer noch keine Antwort gegeben, bist dafür aber pampig geworden. Ich versuche es also noch einmal:


    1. Warum muss der Zylinder ins 6. Übermaß geschliffen sein?
    2. Warum soll das der TÜV / die Dekra interessieren?
    3. Wenn du unsicher bist kauf dir doch einen Zylinder im Nullmaß (damit kann man auch fahren) oder lass deinen "DDR"-Zylinder mit einer neuen Buchse wieder herrichten.

  • Jetzt zu meiner Frage, ist es in einem Gesetztes Text der DDR irgendwo festgelegt, wie dieses Ausschliffmaß aussehen darf?

    Einen Gesetzestext dazu gab es nicht ... ein DDR Gesetzestext dazu würde auch nicht unbedingt etwas nützen, da es sich ja um eine nachträgliche Änderung zu Nach-DDR Zeit handelt.


    Aktuell gilt dazu § 30b StVZO, doch der äussert sich auch nicht zu Übermaßen.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.


  • 1. Warum muss der Zylinder ins 6. Übermaß geschliffen sein?


    Woraus liest du das? Ich lese hieraus:

    Ausschlif Maß Zylinder Maximal 39,505mm im Durchmesser, das Entspräche bei einem Hub von 44mm und ein gesamt Hubraum von 53,923cm³.
    Mein Zylinder erreicht die Maße bei weitem nicht bin bei 38,995mm im Durchmesser. Laut Reparatur-Anweisung alles IO, mein DEKRA Prüfer würde dazu NEIN sagen.


    das sein Zylinder bei 39mm ist, was erst das drittletzte Schleifmaß darstellt!

  • Ich könnte mir vorstellen, dass der Nachweiß dazu in der richtigen ABE steht. (also nicht das was man vom KBA für 25€ bekommt)
    Afaik sollte der Tüver aber in diese einsehen können.

    In der Akte zum Typschein (DDR ABE, bei der S 51 ein etwa 40-50 cm dicker Aktenstapel) steht zu dieser Thematik definitiv nichts. Ebenfalls kann der "TÜVer" diese Akte nicht einsehen, höchstens den eigentlichen Typschein, der umfasst nur ein paar Seiten.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

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