Hi Leute,
Der Grund meiner Anmeldung hier ist dieser Thread, da ich hier dank der Bürokratie kein Licht sehe.
Mein Vorhaben:
Restauration S51 Enduro auf den bestmöglichen Stand der Technik
- H4 bzw HS1 Scheinwerfer
- ELBA+EWR Elektronik
- Bremslichschalter an Fußraste
- Elektronische Zündsperre (Wegfahrsperre)
- etc. und pp. andere Kleinigkeiten die den Kern meiner Frage nicht betreffen
Was habe ich bisher gemacht?
Die Restauration befindet sich noch im Anfangsstadium (Simson Zerlegt, Teile zum Pulvern geschikt, Motor repariert), daher sammle ich auch aus reinem Interesse diese Informationen
Einige Änderungen sind nicht Original und von daher Benötige ich eine Sondereintragung, nach Absprache mit dem Zuständigen DEKRA beauftragten ist alles auch kein Problem unter Einhaltung gewisser Vorschriften...
ABER!!!!!
Wir haben den Motor repariert nach der Original Reparatur-Anweisung aus der DDR.
Das bedeutet:
Ausschlif Maß Zylinder Maximal 39,505mm im Durchmesser, das Entspräche bei einem Hub von 44mm und ein gesamt Hubraum von 53,923cm³.
Mein Zylinder erreicht die Maße bei weitem nicht bin bei 38,995mm im Durchmesser. Laut Reparatur-Anweisung alles IO, mein DEKRA Prüfer würde dazu NEIN sagen.
Jetzt zu meiner Frage, ist es in einem Gesetztes Text der DDR irgendwo festgelegt, wie dieses Ausschliffmaß aussehen darf?
Eine Bitte an die SPAMER!!! Aussagen wie "ob 50cm³ oder 60cm³, das merkt kein Schwein" bitte sein zu lassen, denn es geht hier nicht darum was ein Prüfer merkt und was nicht, es geht darum im Rahmen der Legalität zu bleiben! Und ein zuverlässiges, kultiges, originales und sicheres Straßengefährt zu haben.