50km/h zu 60km/h umschreiben

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  • Guten morgen,
    ich wollte nun für meinen Roller endlich mal Papiere beantragen. Diesen Roller hab ich vor zwei Jahren restauriert. Beim Blättern durch die Unterlagen finde ich noch ne ABE, die ich nicht zuordnen kann. Also inne Garage, die Nummern geprüft und siehe da,hab ich doch Papiere zu den Rahmen. Als ich auf der Vorderseite lese "50km/h" fällt mir alles aus dem Gesicht. Ich guck auf die Plakette, (die ich übrigens selber nach'n Pulvern wieder angebracht habe) und lese Bj93. Ich fass es nicht, kachel die ganze Zeit mit ner 50km/h Bude rum, ohne es zu merken.
    So, jetzt könnte ich mir nen 60er Rahmen besorgen, die Plaketten tauschen und die Nummern ändern. Allerdings würde man das in der Beschichtung sehen. Das wär doof. Jetzt dachte ich mir, wenn man ne S51 zur S70 umschreiben lassen kann beim Tüv, dann geht das sicher auch bei der Geschichte auf 60km/h oder? Die BE richtet sich auch auf alle Versionen des Rollers.


    Ich bräuchte da noch mal rechtliches Input. Was kostet umschreiben etwa?



    Schmelzsicherungen werden von elektronischen Schaltungen durch Wegbrennen geschützt.

  • Geht natürlich nicht, weil das mit den 60 bei einem Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen ein absoluter Ausnahmefall ist, der nur in der brd und nur durch eine Sonderregelung im Einigungsvertrag existiert (im Gegensatz zu einem Leichtkraftrad). Abseits dieser Sonderregelung gibt es vom Gesetz her nur Kleinkrafträder mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit (und ganz alte mit 40 und welche in der Zwischenzeit mit 50). Und das bezieht sich auf die Erstinbetriebnahme des Fahrzeugs und damit des Rahmens.


    Nur wenn Du einen alten, kaputten Rahmen mit Papieren hast, der vor Ende Februar 1992 als Kfz in Betrieb genommen wurde, kannst Du einen anderen Rahmen umnummern, d.h. es wird dann aus dem neuen Rahmen ein alter (nämlich als Ersatz für den kaputten).
    Du kannst aber nicht bei Beibehaltung der Rahmennummer eines neuen Rahmens mit eingetragenen 50 km/h Höchstgeschwindigkeit letztere einfach ändern. Das geht nur, wenn Du ein Leichtkraftrad mit Zulassungskennzeichen daraus machst. 60 geht nicht, weil das nur auf alte Rahmen mit Bestandschutz durch den Einigungsvertrag bezogen ist.


    Mit Versicherungskennzeichen ist Dein Rahmen mit 50 sowieso schon über den aktuellen 45, was einfach nur geduldeten Bestand hat.


    Du wolltest hier Äpfel (Leichtkrafträder allgemein) mit Birnen (Kleinkrafträder aus der "DDR" mit Erstinbetriebnahme bis Ende Februar 1992 speziell) vergleichen. Geht nicht. Äpfel sind Äpfel, und Birnen sind Birnen. Der TÜV kann aus Äpfeln keine Birnen machen, weil das gesetzlich nicht möglich ist.


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  • hmm, ja danke Schwabe. Die ganze Geschichte mit Einigungsvertrag und alles was mit dran hängt kenne ich natürlich. Hatte dennoch gehofft, dass sich irgendwo ein Hintertürchen öffnet denn die Sache mit dem umnummern hätte ich mir gern geschenkt.



    Schmelzsicherungen werden von elektronischen Schaltungen durch Wegbrennen geschützt.

  • Freilich gehts... hab ich mit meinem 96er SR50 auch gemacht...
    Voraussetzung: Typenschild und Papiere von nem SR50 bis Bj.91...
    Damit zum TÜV, dem erzählen "Ihr hattet einen Rahmenbruch und habt einen ERSATZ- RAHMEN neueren Baujahres eingebaut..."


    Mich hats 30 € gekostet... dabei gibts aber eine Willkür:


    Entweder wird der Ersatzrahmen nur in neuen Papieren bescheinigt (so wie bei mir) oder die Rahmennummer wird durchge-x-t und die neue (Alte) wird eingeschlagen...
    Ich wollte ersteres, da ich meinen Rahmen erst hab pulvern lassen.

  • leute was für ein schwachsinn soll das denn werden.


    50km/h sind eingetragen, solange der nicht getunt ist wird eine Streuung geduldet. Du bist als halter nicht verpflichtet ein gut laufendes Moped langsam zu machen solange alles dem orginal entspricht. Ich wurde bereits mehrfach mit 60+ gemessen (S53 BJ 1999) und bisher hat noch keiner gefragt woran das liegt...

  • Du bist als halter nicht verpflichtet ein gut laufendes Moped langsam zu machen solange alles dem orginal entspricht


    Da hast Du leider falsch geraten ;) Der Halter ist verpflichtet, dafür sorge zu tragen, dass das Fahrzeug seinen baulichen Bestimmungen entspricht. Irgendwo gibts da auch nen Paragraphen dazu. Ick hab jetzt kein Bock den raus zu suchen. Als Beispiel: wenn bei nem "Westroller" der Distanzring von der variomatik verschleißt, sprich kleiner wird, läuft die Kiste auch immer Schneller. Das bedeutet nicht, dass Du das so belassen kann.



    Schmelzsicherungen werden von elektronischen Schaltungen durch Wegbrennen geschützt.

  • Ich rate nicht!


    Dass davon verschlissene Teile gegen neue getauscht werden, versteht sich von selbst. Aber zeig mir erstmal daas Bauteil das meine Simme um 10km/h schneller macht wenn es verschlissen ist...


    Diese diskusion läuft doch wieder darauf hinaus, dass eine "west"-Simson schneller als 50 läuft und jetzt jemand befürchtet das sei illegal. Und genau das ist es nicht, solang sich das Fahrzeug in einem Bauartgeprüften Zustand befindet!


    Jetzt das Moped umzuschreiben nur um ne DDR-Rahmennummer drinn zu haben macht doch keinen unterschied, denn auch diesen Rahmen ist Tuning nicht zulässig.


    edit: dann müsste man ja auch bremsen wenns berg ab geht, denn dann fährt man ja auch schneller als 50, und mit der Ost-Simme sogar schneller als 60.

  • Tja, klar ist ne Toleranz von 20% geduldet... aber was machst, wenn das Moped, so wie meins auf der Geraden 70 läuft mit den original erlaubten 50, wäre ich zu schnell... deswegen auch die "Umschreibung".
    Bei mir fällt zwar Fahren ohne Führerschein weg, weil ich den A habe, trotzdem würde das zum Erlöschen meiner Betriebserlaubniss führen bzw. wärs Versicherungsbetrug... ergo, ist das Ganze gar nicht so unsinnig...




    dann müsste man ja auch bremsen wenns berg ab geht, denn dann fährt man ja auch schneller als 50, und mit der Ost-Simme sogar schneller als 60.



    Richtig... Du überschreitest die zulässige Höchstgeschwindigkeit... und wenn die Bullerei unten am Berg steht, dann ham se Dich... und das sowas von...

  • In der betriebserlaubnis steht keine zulässige Höchstgeschwindigkeit - die steht auf den Blechtafeln am straßenrand. in der betriebserlaubnis steht die bauartbedingte höchstgeschwindigkeit.


    und offenbar reden wir über das selbe, denn meine rennt auch diese 70.


    Führerscheinmäßig sind raus wegen A bzw. A1.


    Versicherungsbetrug ist das auch nicht - da du ja keine betrügerische absicht hast - es ist doch alles orginal oder? Bei tuning wär das was anderes. Bislang hat mich noch keine Versicherung gezwungen das moped auf einen Leistungsprüfstand zu stellen - wie auch nach dem crash für sie ja eh nich.


    mach dir da keinen Kopp drumm du hast deine Pflicht getan, wenn dein Fahrzeug der ABE entspricht.

  • Ich hab jetzt nur mal schnell gegooglet, aber nicht viel zum Thema gefunden. Fakt ist aber (zumindest haben das Polizisten in einer Reportage gesagt), das man als Halter dafür sorge zu tragen hat, dass die max. Km/h eingehalten werden. Ob also die nachfolgenden Texte korrekt sind, weiss ich leider nicht (da im Internet 1000 verschiedene Meinungen zu einem Thema zu finden sind, sollte man sich alleine schon deshalb an die Vorschriften halten)...


    ------------------- Ausschnitt aus einem "Scooter-Forum" ---------------------------------------


    Überschreitung bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit:
    Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis liegt nicht vor, wenn kein manipulativer Eingriff
    vorgenom­men wurde, § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO. Die Betriebserlaubnis besteht
    damit weiter.
    Allerdings kann ein Vergehen nach § 21 StVG, Fahren ohne Fahrerlaubnis, gegeben
    sein. Auch hier muß wieder die Höchstgeschwindigkeit entsprechend der Regel des
    OLG Karlsru­he 20 % über dem zulässigen bauartbedingten Limit liegen.
    OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.11.2002, 1 Ss 73/02.

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