50km/h zu 60km/h umschreiben

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  • Nur soll mir jetzt mal jmd. erklären wie ich das Moped langsamer bekommen soll, wenn alles original ist.
    Fetteres Gemisch einstellen, Krümmer länger... Aber das wäre doch nicht im Sinne des Erfinders.
    Ein kleineres Ritzel wäre allerdings auch eine Möglichkeit.


    mfg
    :b_wink:

  • Ein kleineres Ritzel wäre allerdings auch eine Möglichkeit.

    Theoretisch müßtest Du das dann teuer eintragen lassen, weil durch den Anbau eines anderen Ritzels die BE erlischt, die erst durch eine Eintragung wiederhergestellt wird.


    ___________________________________________________

  • In der betriebserlaubnis steht keine zulässige Höchstgeschwindigkeit - die steht auf den Blechtafeln am straßenrand. in der betriebserlaubnis steht die bauartbedingte höchstgeschwindigkeit.


    Haarspalterei... Im Grunde ist das auch ne zulässige Höchstgeschwindigkeit... nur eben bauartbedingt fürs Möp...


    Und übrigens stimmt das schon... Du hast dafür zu sorgen, das Deine Simme im Toleranzbereich ihrer "bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit" bleibt...
    Dummheit schützt vor Strafe nicht... alter aber wahrer Spruch...


    Theoretisch müßtest Du das dann teuer eintragen lassen, weil durch den Anbau eines anderen Ritzels die BE erlischt, die erst durch eine Eintragung wiederhergestellt wird.


    Bist Du Dir da sicher ? Weil... soweit ich weiss, ist "Drosseln" nicht eintagungspflichtig...

  • Keine Ahnung, ob "drosseln" nicht eintragungspflichtig ist.
    Aber theoretisch steht die Anzahl der Zähne des Ritzels eben in der (kompletten und für uns nicht einsehbaren) Betriebserlaubnis, die ausgestellt wurde, als das Modell damit für den Straßenverkehr freigegeben wurde. Wenn nun diese Zähneanzahl verändert wird, entspricht das Kfz nicht mehr der für dieses Modell ausgestellten Betriebserlaubnis.
    Diese wird wiederhergestellt, indem die Veränderung eingetragen wird.
    Das gilt z.B. auch für andere Felgenbreiten oder Reifengrößen, die auch nichts mit "drosseln" zu tun haben.


    ______________________________________________

  • Theoretisch müßtest Du das dann teuer eintragen lassen, weil durch den Anbau eines anderen Ritzels die BE erlischt, die erst durch eine Eintragung wiederhergestellt wird.

    Verkleinerung des vorderen Ritzels zur Verbesserung der Steigfähigkeit ist zugelassen. Und zwar strengstens :D

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
    S 51 B1-3 - Projekt "grüne Hölle":bounce:

    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • Tja, klar ist ne Toleranz von 20% geduldet... aber was machst, wenn das Moped, so wie meins auf der Geraden 70 läuft mit den original erlaubten 50, wäre ich zu schnell... deswegen auch die "Umschreibung".

    Lass mich raten:
    70 nach original Tacho?
    Dann sind das Strich 60.


    Als wir meine S53 damals gekauft haben, lief die nach Tacho auch 60... in Wahrheit waren das dann knappe 50.
    Dann mit S51 Auspuff lief sie dann nach Tacho 75! Oha... das waren schon ganze 62! :D
    Nen langen Berg runter habe ich mit Kopf auf den Tank die "angeblichen" 100 geknackt.
    Nur dass das dann eben 75 waren.
    ;)


    Mach dich nicht verrückt... sämtliche Simsonmodelle sind darauf ausgelegt, dass sie ihre Höchstgeschwindigkeit auch mit Sozius und leichtem Gegenwind erreichen.
    ;)

  • Nur soll mir jetzt mal jmd. erklären wie ich das Moped langsamer bekommen soll, wenn alles original ist.

    Bei Zündapp Mofas mussten z.B in den 80er Jahren genau aus diesem Grunde (serienmässig zu schnell) dickere Zylinderfußdichtungen durch die Fachwerkstätten eingebaut werden. Das geschah meist ohne Wissen des Kunden im Rahmen der Inspektion (manche Fahrer wunderten sich dann etwas).


    Im Hintergrund gab es ziemlich Ärger und einige Mofa Piloten wurden damals auch wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt, obwohl die Mofas serienmässig waren. Sie hätten aber - laut den damaligen Gerichtsurteilen - zum einen die Geschwindigkeit nicht überschreiten und zum anderen, wenn ihnen Bewusst war, das ihr Mofa zu schnell lief - eine Drossellung veranlassen müssen. Es ging damals um Geschwindigkeiten zwischen 27,5 und 35 km/h bei erlaubter bbH von 25 km/h ...

    Zitat

    Verkleinerung des vorderen Ritzels zur Verbesserung der Steigfähigkeit ist zugelassen. Und zwar strengstens :D

    Allerdings erlischt durch das kleinere Ritzel ebenfalls die Betriebserlaubnis, da sich die Geräusch- und (ab ~ Bj. 1988 relevant) auch die Abgaswerte verschlechtern. Also muss auch so eine Umrüstung eingetragen werden.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

    Einmal editiert, zuletzt von hallo-stege ()


  • Nö, laut meinem Tacho 70, laut Autotacho 75 und laut GPS 73 :D


    Ich kenne die Tachoabweichung bei Simson, deswegen hab ich auch nen etwas genaueren Nabentacho...

  • Allerdings erlischt durch das kleinere Ritzel ebenfalls die Betriebserlaubnis, da sich die Geräusch- und (ab ~ Bj. 1988 relevant) auch die Abgaswerte verschlechtern. Also muss auch so eine Umrüstung eingetragen werden.


    Gruss von Frank

    Das würde bedeuten, dass die Reparaturanleitungen aus DDR-Zeiten und von Heute mal wieder lügen würden. Ich zitiere aus Erhard Werners Werk aus dem Abschnitt "zulässige Umbauten":


    "[...]Es darf beispielsweise die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht eingeschränkt und die gesetzlichen Bestimmungen für die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr (StVZO) müssen beachtet werden.[...]Werden die Umbauten sachgemäß ausgeführt, ist die Vorstellung des veränderten Kleinkraftrades bei TÜV oder Dekra nicht erforderlich"


    Dann kommt die Tabelle mit allen zulässigen Umbaumaßnahmen


    "Übersetzungsänderungen an der Sekundärübersetzung (Kettentrieb) sind nur dann zulässig, wenn dadurch eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit bei gleichzeitiger Erhöhung der Steigfähigkeit erreicht wird."


    Es wird kein Wort in dem Moment darüber verloren wegen zusätzlicher Lärmbelästigung. Wenn du danach gehst, müsstest du den Leuten auch verbieten, im 3. Gang zu fahren, wenn auch der 4. möglich wäre.

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
    S 51 B1-3 - Projekt "grüne Hölle":bounce:

    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • So sehe ich das auch... und was ist denn mit den 3- Gang Motoren ?
    Die haben bzw. hätten ja auch ne höhere Abgasbelastung bzw. machen mehr Lärm... weil du die Gänge höher ausdrehen musst...

  • Das würde bedeuten, dass die Reparaturanleitungen aus DDR-Zeiten und von Heute mal wieder lügen würden. Ich zitiere aus Erhard Werners Werk aus dem Abschnitt "zulässige Umbauten":


    "[...]Es darf beispielsweise die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht eingeschränkt und die gesetzlichen Bestimmungen für die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr (StVZO) müssen beachtet werden.[...]Werden die Umbauten sachgemäß ausgeführt, ist die Vorstellung des veränderten Kleinkraftrades bei TÜV oder Dekra nicht erforderlich"

    Dazu ist folgendes zu beachten:


    1. der Simson Umrüstkatalog (den Herr Werner zitiert) hat keinerlei Bestandsschutz. Er wird heute rechtlich wie eine Werksfreigabe gesehen, also weit unterhalb eines Teilegutachtens oder einer Teile-ABE. Er ist allenfalls eine Prüfgrundlage für eine Abnahme nach § 21 StVZO


    2. Der Umrüstkatalog gilt sowieso nur für Baujahre bis 1990 (VEB/IFA Produktion) und nicht für ein Baujahr 1993 der Suhler Fahrzeugwerke


    3. Das einzige, was in diesem Falle seit der Wiedervereinigung gilt, ist § 19 StVZO (mit Beispielkatalog).


    Im Übrigen ist die Behauptung von Herrn Werner, daß eine Vorstellung bei TÜV oder Dekra nicht erforderlich wäre, schlicht und einfach Quatsch, da der Umrüstkatalog lediglich auf DDR Verhältnisse gemünzt ist, und sich auf eine eventuelle Vorstellung bei den Volkspolizei Organen bezieht. Herr Werner macht keine Gesetze und Verordnungen, sondern hat sich auch an die StVZO zu halten.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

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