Hi,
Fragen beantworten und schon ist das Ding geritzt. Nur weil mich ein Polizist so etwas fragt fühl ich mich doch nicht verdächtigt oder beschuldigt.
Indirekter Vorwurf bei Polizeikontrolle?!
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Im Prenzlauer Berg wurde ich ´mal angehalten und gefragt, ob ich Kokain konsumiert hätte.
Auf meine erstaunte Frage, wie sie denn auf diese seltsame Vermutung komme, antwortete mir die junge Polizisten doch wirklich, daß "wer im Prenzlauer Berg ohne Helm unterwegs ist, erfahrungsgemäß unter Kokainfluß fährt" ...____________________________________________
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Hallo
Ich wurde vor 11Jahren zum Drogentest mit auf die Wache genommen weil dem Beamten meine Pupillenreflexe nicht gefallen haben.
Der Vorgang ereignete sich am 06.01(Feiertag) morgends um 6.20 Uhr nach der Nachtschicht( Arbeitszeit20.00-6.00).
Sah dementsprechend ein bischen fertig aus.
Zuvor wurde mein Auto untersucht auf eventuelle Mängel und ob alles an Board war was da sein mußte. Alles war in Ordnung.
Auf meine Frage warum ich angehalten wurde habe ich das ominöse allgemeine Verkehrskontrolle als Antwort erhalten.
Im gleichen Zeitraum gab es im Raum Stuttgart eine große Raveparty.
Mir wurde unterstellt ein Besucher dieser Party zu sein obwohl ich das verneinte.
Ein Beamter hat mit der Waffe in der Hand gesichert.
Konnte mir es nicht verkneifen ihn darauf hinzuweisen das der Abstand zu mir von ca.1 Meter im Falle eines Angriffes meinerseits gegen ihn nicht ausreicht für einen freien Schuß und ich mir so ein Verhalten mir gegeüber als unbescholtenen Bürger verbitte Er hat dann sein Knalleisen in den Halfter gepackt.
Vieleicht war mein damaliges Outfit der Auslöser, Schulterlange Haare, Bart mit Zopf, Lederjacke mit Fransen und Patches, Jeans mit Löcher.
Hat mich am Anfang zwar etwas genervt war dann im Endefekt eine lustige Erfahrung. Hatte meinen Spaß. War schon lange her das jemand vor mir(Ironie) Angst hatte.
Soviel zu Vorurteilen.
Gruß
Bernhard -
Wurdest du zurück zum Auto gebracht?
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Hallo
Nein, mit Verweis auf die öffentlichen Verkehrsmittel aus der Wache entlassen.
Gruß
Bernhard -
da muss ma MuZ was zu sagen, aber ich bin der Meinung die müssen einen auch wieder zurück bringen, wenn sie falsch liegen, der Zoll muss ja schließlich auch das Auto wieder zusammenbauen wenn sie nix finden und selber zerlegt haben
aber wegen der "Unterstellung" bleib locker, wenn du dem so eine "Gegenunterstellung" an den Kopf knallst bist du Mode und dann finden sie was
bei einem "Hallo wach!" müssen sie meist selber grinsen
so z.B. als Antwort: keine Ahnung schon 'ne Weile her ... und selbst ... wissen sie noch genau WANN sie das letzte mal Alkohol zu sich genommen haben?
das WANN dabei aber laut aussprechen, dann sollte er seinen "Fehler" merken
übrigens zu dem Zusammenhang passt auch (Dinge aus dem wirklichen Leben):
Frage: "Haben sie heute schon getrunken?
Antwort: "Ja, Her Wachtmeister: 2 Tassen Kaffee und einen halben Liter Wasser."oder auch
"[...]aussteigen Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte."
Motorradfahrer klappt Visier hoch: "Reicht auch wenn ich das Fenster runterkurbel?"Hallo wach halt ...
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Es gibts 2 Möglichkeiten, eine Kontrolle durchzuführen.
1: §26(5) StVO
Das sind diese "allgemeinen" Verkehrskontrollen. Führerschein, Fahrzeugschein, mitzuführende Gegenstände (Verbandskasten/Warndreieck), Zustand des Fahrzeuges und Fahrtüchtigkeit des Fahrers. Mehr ist nicht möglich. Sollten Verstöße festgestellt werden, gehts mit 2 weiter ..2: zur Identitätsfeststellung bei einem Verstoß (§163b(1) StPO)
Ausfallerscheinungen, mangelnde Ladungssicherung, defekte Beleuchtung; alles, was man schon von außen sieht oder was bei 1. festgestellt wird. Ziel ist, eine Strafverfolgung durch Bekanntmachen der Personalien sicherzustellen.Diese Frage, ob jemand vor Fahrtantritt alkoholische Getränke zu sich genommen hat, ist eigentlich mehr oder weniger eine Floskel. Wenn der Fahrer wie ein russischer Schichtbus stinkt, brauche ich auch nicht mehr zu fragen, sondern ich zeige ihm nur die folgenden Maßnahmen auf. Sollte kein Verdacht bestehen (Ausfallerscheinungen, Alkoholgeruch, veränderte Pupillen, wie auch immer) sind eh keine Maßnahmen möglich und die Frage ist überflüssig.
Sollte jemand einen Vortest verweigern, darf natürlich nicht grundlos Blut genommen werden.

was ist mit den verdachtsunabhängigen kontrollen, die aufgrund subjektiver entscheidungen der beamten in zivil durchgeführt werden (altes auto mit beulen, kapuzenpullover, basecap, glatze, lange haare etc...)? sollten die in zivil mit einem zivilen fahrzeug unterwegs sein, muss man ja normalerweise nochnichtmal anhalten, wenn sie mit der kelle winken um seltsame tests mit einem auf offener straße zu zelebrieren.
was geschieht, wenn der vortest (pusten/urin) verweigert wird? führt das dann nicht automatisch zu einem anfangsverdacht und zum transport aufs revier?charles: wenn sie dich zu (freiwilligen)vortests verschleppen und diese dann negativ ausfallen, bringen sie dich zum auto zurück. ist der vortest positiv, geht die wilde fahrt bis zu nem revier mit amtsarzt und von dort darfste dann mit den öffentlichen bis nach hause (weil meistens wird die weiterfahrt für 24h untersagt).
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charles: wenn sie dich zu (freiwilligen)vortests verschleppen und diese dann negativ ausfallen, bringen sie dich zum auto zurück. ist der vortest positiv, geht die wilde fahrt bis zu nem revier mit amtsarzt und von dort darfste dann mit den öffentlichen bis nach hause (weil meistens wird die weiterfahrt für 24h untersagt).geht ja auch nicht darum , wenn's berechtigt ist, sondern z.B. der Pustomat zeigt Fantasiewerte, man macht den Bluttest mit und der ist dann negativ, dann möchte man ja nicht irgendwo auf irgendeiner Wache vergammeln oder auf die Öffentlichen angewiesen sein, wenn man nix falsch gemacht hat
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kennt ihr es, dass euch ein Polizist bei einer allgemeinen Kontrolle statt "Haben Sie...", fragt: "Wann haben Sie zu letzten Mal Drogen oder Alkohol konsumiert?"
Man sollte sich die namen geben lassen und sich dann beschweren.
ich sehe ganz klar eine Unterstellung,daß du Alkohol trinkst und Drogen nimmst
Wenn die fragen würden "haben sie Alkohol getrunken oder Drogen genommen",wäre das ok
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Juhuu, wir scheren alle Grünen über einen Kamm, regen uns aber auf, wenn vor Ort irgendetwas "der Jugend" unterstellt wird. Herrliche Doppelmoral.
Eher nicht ist eine feststellung, mein Onkel sagt das selber und der ist seit 1974 bei der polizei.
Dem nervt eh das die nichts mehr dürfen und keiner mehr Respekt und Achtung vor der Polizei hat. -
Hab vorhin mal mit nem Polizisten gesprochen.
Bis zu 1,x Promille (weiß ich nicht mehr genau), die vor Ort festgestellt werden, gehts in den Polizeibus, ab zum Revier und dort wird noch mal in ein vor Gericht verwertbares Pustgerät geatmet. Zeigt dieses, dass man noch fahrtüchtig ist, müssen sie die Person zurück zum Auto bringen und wünschen eine gute Weiterfahrt, so seine Aussage.
Liegt vor Ort bereits der Wert darüber, gehts ins Krankenhaus, bzw. Arzt kommt zum Revier, dort wird Blut abgenommen und gleichzeitig auch der Führerschein. Die Auswertung des Bluttests dauert bis zu 3 Wochen. Was in der Zeit mit dem Auto geschieht und wie man zu den Orten kommt, wo man hin will, das ist denn das eigene Problem. Wird später Unschuld nachgewiesen (bei über 1,x Promille Atemalkohol zwar unwahrscheinlich, aber möglich), gibts natürlich den Lappen zurück. Was mit den angefallenen Kosten passiert, hab ich jetzt aber nicht weiter gefragt.
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@frogga
Alles Kontrollen nach §36(5) StVO; wenn der Vortest verweigert wird, muss der Beamte vor Ort begründen, dass doch Alkohol oder Drogen konsumiert wurden (Geruch, Ausfallerscheinungen, etc). Sollte der Betroffene die Blutprobenentnahme verweigern, wird ein Richter darüber entscheiden.Charles
Der Vortest zeigt keine Fantasiewerte an; die stimmen schon alle (sachgemäße Bedienung vorrausgesetzt), sind nur nicht gerichtsfest. Da die Werte zu 99,999% stimmen, muss auch keiner zurück gefahren werden. Ist auch ein Versicherungsproblem. Sollte der Betroffene sich aber ordentlich verhalten, kann man mal drüber reden.@s50b2e
und dein Onkel kann auch für alle sprechen. Die Aussage, "dass die eh nichts mehr dürfen" ist mMn auch totaler Quatsch.Gurkensalat
1,1 oder mehr -> Straftat; Blut
0,5 bis 1,1 -> Ordnungswidrigkeit; Pusten im RevierZurückgefahren wird bei unter 0,5 oder nach Entscheidung des Beamten.
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