Fahren ohne Fahrerlaubnis einer S50 trotz Klasse M

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • klar die simson darf das davon bin ich überzeugt.. aber wer darf das ding lenken... wenn ich in meinem fs stehen habe ich darf nur 45 dan darf ich das doch auch nur und nciht weil irgendwo steth das einfahrzeug der klasse m zugeordnet ist..


    ich frage mcih jetzt nur welches recht ist höher angesiedelt

    wo steht in deinem FS 45km/h ??? Das wäre mir neu. Da ist auf der Rückseite ein Datum eingetragen bei Klasse M, bzw. steht auf der Vorderseite Klasse M drauf. Jetzt guckst du was du mit Klasse M fahren darfst, der Paragraph aus der STVO wurde paar Beiträge weiter oben geschrieben, und da steht eindeutig unter Punkt c Kleinkrafträder im Sinne der DDR vor Bj 1992. Fertig

    -S70 1/C mit "Kuchenblech" mit eingetragenen 81 km/h (K55, Superbike-Lenker, LED-Blinker, LED-Rücklicht, H4, Vape) Bj90
    -S51 B Bj89
    --> Meine Moppeds (*klick*)

  • ch hab mir das ma durchgelesen.. jetzt habe ich eine frage eine hercules ultra 2 lc hieß auch KLEINKRAFTRAD aber führt ja bekanntlihc laut brief 82 kmh und demnach ja den führerschein rbaucht...
    jetzt gab es mal ein schrieben wo drinsteht kkr alten rechts dind zu behandeln wie lkr neuen rechtes...


    Was ein Buchstabensalat wieder :(


    Der Begriff "Kleinkraftrad" hat ein paar mal die Bedeutung gewechselt. Ganz früher, im Westen, gab's 50-ccm-Räder bis 40 km/h, und 50-ccm-Räder ohne Geschwindigkeitsbeschränkung. Letztere hießen Kleinkrafträder, heute bezeichnet als "Kleinkrafträder alten Rechts". Für die braucht man eine Fahrerlaubnis A1, außer der eigene Führerschein ist schon sehr alt.


    Das, was heute Kleinkraftrad heißt - eben nicht "alten Rechts", sondern geltenden Rechts - darf alles mit Klasse M gefahren werden.


    Das sind:


    * Kleinkrafträder nach EU-Recht seit 1.1.2002 - 45 km/h
    * Kleinkrafträder nach deutschem Recht bis 31.12.2001 - 50 km/h
    * Kleinkrafträder nach DDR-Recht bis 28.2.1992 - 60 km/h
    * und noch ein paar Altlasten mehr (Dreiräder, Höllenmaschinen von vorm Krieg, so Zeug)


    Ganz klar eigentlich, wenn man nicht alles durcheinanderwirft, oder?

  • klar die simson darf das davon bin ich überzeugt.. aber wer darf das ding lenken... wenn ich in meinem fs stehen habe ich darf nur 45 dan darf ich das doch auch nur und nciht weil irgendwo steth das einfahrzeug der klasse m zugeordnet ist..


    ich frage mcih jetzt nur welches recht ist höher angesiedelt


    Wenn du so liest, wie du schreibst, glaube ich dir sofort, dass du das nicht raffst. Es gibt einen bestimmenden Paragraphen §6.6, plus Ausnahmen §76.8. Wo bitte ist hier das Verständnisproblem?

  • eine hercules ultra 2 lc hieß auch KLEINKRAFTRAD aber führt ja bekanntlihc laut brief 82 kmh und demnach ja den führerschein rbaucht...

    Auxburger hat es ja eigentlich schon beantwortet.
    Das, was damals "Kleinkraftrad" war (z.B. die Herkules Ultra) und man mit 16 Jahren und einem 4er-Führerschein, 50 ccm und Zulassungskennzeichen (also auch auf Autobahnen) mit unbegrenzter Höchstgeschwindigkeit fahren durfte (die 82 waren lediglich in den Papieren angegeben; aber wenn das Ding 200 gefahren wäre, wäre das auch ohne Führerscheinprobleme gegangen; meistens sind die über 100 gefahren), heißt heute "Leichtkraftrad", darf jetzt bis 125 ccm und einem kastrierten Motorradführerschein ab 16, aber für unter 18-Jährige nur bis zu 80 km/Std gefahren werden.
    Das, was heute "Kleinkraftrad" heißt, hieß damals "Mokick" und durfte man mit 16 Jahren und einem 5er-Führerschein mit Versicherungskennzeichen und nur bis 40 km/Std fahren. Irgendwann wurde das auf 50 angehoben und dann auf 45 wieder abgesenkt. Die Simsons sind mit 60 eine Ausnahme aufgrund des "Einigungsvertrages" der brd mit der ehemaligen "DDR". Der 5er-Führerschein heißt jetzt M oder so.


    ________________________________________________________

  • hier NOCHMAL die antwort eines beamten der augsburger polizei:


    Ihre Anfrage dürfen wir wie folgt beantworten:

    Die in der DDR hergestellten Kleinkrafträder der Marke "Simson" mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h würden an sich unter die Fahrerlaubnisklasse A 1fallen; diese Fahrzeuge sind jedoch nach dem Einigungsvertrag von 1990 den Kleinkrafträdern im Sinne des § 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO (neu: § 4 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung) gleichgestellt worden, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (Kapitel XI B III Nr. 2 Abs. 21 Einigungsvertrag). Gemäß § 76 Nr. 8 Buchstabe c der Fahrerlaubnis-Verordnung (Übergangsrecht) fallen diese Kleinkrafträder somit unter die Klasse M.

    Die Definition für Kleinkrafträder der ehemaligen DDR nach Anhang 2b) der 3. Durchführungsbestimmung zur StVZO (DDR) vom 28.05.1982 (GBl. I Nr. 27 S. 499) lautet wie folgt: " Motorräder, Motorroller und Mopeds mit einem Hubraum bis 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h und Fahrräder mit Hilfsmotor".

    Voraussetzung für den weiteren Verbleib der Kleinkräfträder der Marke "Simson" im Übergangsrecht ist jedoch der Fortbestand der DDR-Betriebserlaubnis. Änderungen am Fahrzeug, welche den Bestand der Betriebserlaubnis gefährden können, sind demnach unzulässig.

    Das Übergangsrecht in § 76 Nr. 8 Buchstabe a zu § 6 Abs. 1 (Klasse M) ist für die fahrerlaubnisrechtliche Bewertung der DDR-Kleinkrafträder "Simson" nicht einschlägig und daher für eine ergänzende Bewertung nicht geeignet.

    Im Ergebnis und unter Berücksichtigung der vorstehenden Hinweise genügt zum Führen des DDR-Kleinkraftrades der Marke "Simson", wenn es bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen ist, die Fahrerlaubnis der Klasse M (§ 6 Absatz 1 in Verbindung mit § 76 Nr. 8 Buchstabe c der Fahrerlaubnis-Verordnung).
    Ihre ergänzende Frage nach aussagekräftigen Dokumenten, welche den Rechtsstand verdeutlichen, beantworten wir mit Hinweis auf die angeführten Fundstellen in der Fahreraubnis-Verordnung und im Einigungsvertrag.


    Mit freundlichen Grüßen


    Polizeipräsidium Schwaben Nord
    Sachgebiet E2/Vk



    damit sollte alles klar sein. lasst einfach diese unnützen diskussionen die v.a. die simson-newbies nur verwirren.....

  • Soo, hier der Auszug der Dienstausichtsbeschwerde:


    "Mit Schreiben vom 15. Juni 2009 beschweren Sie sich über die Handlungsweise des Polizeimeisters XY während der Verkehrskontorlle/Sachverhaltsaufnahme am 18.05.2009.
    Ich habe mir zur Sachverhaltklärung die Stellungnahmen des betroffenen Beamten sowie der dienstvorgesetzten Polizeidirektion angefordert und komme nach Auswertung zu folgendem Ergebnis:
    Herrn XY war die Ausnahmeregelung zunächst unbekannt. Verschiedenste "Ausreden" von kontrollierten Verkehrsteilnehmern gehören zum plizeilichen Alttag, bleiben aber in der Regel nicht ungehört. So wurden auch Ihre Einlassungen vermerkt und geprüft. Eine Nachfrage des Beamten beim zuständigen Verkehrsams wurde fälschlicherweise negativ beschieden. Diese Ausnahmeregelung greife im vorliegenden Falle nicht. Smot blieb der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eine entsprechende Anzeige musste gefertig werden.
    Dennoch recherchierte Herr XY weiter und bekam polizeiintern bestätigt, dass es die von Ihnen benannte Ausnahmeregelung gebe und diese auch anzuwenden sei. Daraufhin hat er der Staatsanwaltschaft einen Einstellungsvermerk geschrieben und den Vorgang abgegeben.
    Herrn XY ist aufgrund der Falschauskunft des Straßenverkehrsamtes kein Dienstvergehen vorzuwerfen. Dennoch hätte der Sachverhalt gründlicher Recherhe ohne Fertigung einer Anzeige geklärt werden können. Insofern bitte ich das Verhalten des betroffenen Polizeibeamten zu entschuldigen. Eine dienstinterne Nachbereitung hatt stattgefunden.
    Ich werde die Gesamtproblematik von hier aus in unsere polizeiliche Fortbildung geben und um "Erinnerung" in einer intern erscheinenden "Verkehrsino" bitten (denn diese spezielle Ausnahmeregelung ist der Polizei natürlich nicht unbekannt).


    Ich hoffe Ihrem Anliegen somit gerecht geworden zu sein und wünsche Ihnen und Ihrer Familie eine allzeit unfallfreie Fahrt ! "

  • EINE OFFENE UND EHRLICHE STELLUNGNAHME INKLUSIVE SELBSTEINSICHT UND DER ZUSICHERUNG, DASS DIESEM ZUSTAND DES NICHTWISSENS JETZT ABGEHOLFEN WERDEN SOLL.
    TOP. HÄTTE ICH DEN DEUTSCHEN BEAMTEN NICHT ZUGETRAUT.
    ES WURDE ETWAS BEWEGT.

  • Die Definition für Kleinkrafträder der ehemaligen DDR nach Anhang 2b) der 3. Durchführungsbestimmung zur StVZO (DDR) vom 28.05.1982 (GBl. I Nr. 27 S. 499) lautet wie folgt: " Motorräder, Motorroller und Mopeds mit einem Hubraum bis 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h und Fahrräder mit Hilfsmotor".


    Die 50 km/h dürfte ein Schreibfehler sein.


    Die so definierten Kleinkrafträder durften bis zu 60 km/h fahren sofern vor dem 28.02.1992 erstmalig zugelassen und sofern im Registrierschein (DDR-Zulassungspapier) keine niedrigere Geschwindigkeitseintragung erfolgte.


    Dass ab 1982 in der DDR nur noch max 50 km/h für KKR gegolten haben soll, daran kann ich mich nicht erinnern, weil auch nach '82 in den Registrierscheinen von Simson-Mopeds weiterhin 60 km/h eingetragen war, außer es waren Leichtkrafträder mit mehr cm³ und mehr PS.


    Nachtrag:
    Woran ich mich aber definitiv erinnere: ab '86 gabs auch auf KKR Helmpflicht, die vorher nicht bestand.

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

    Einmal editiert, zuletzt von DUO78 ()

  • Finde ich gut das Schreiben.
    Bin grundsätzlich kein Feind der Polizei, da ich mit vielen immer wieder zu tun habe, aber manchmal gibt es echt ... unter denen.
    Hauptsache ist, dass die Polizisten weiter geschult werden und denen das beigebracht wird dann ist alles in Ordnung. Vermutlich muss es immer wieder solche Beschwerden geben, damit das auch passiert.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!