Simson DUO im NVA Style jetzt Mängelschein

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  • Hallo Marcel!
    Ich habs dir ja im ICQ schon geschrieben, aber ich machs auch nochmal hier für die anderen.
    1: Die hatten doch lange weile, das Schild am Heck kann bloß bei Auslandsfahrten Probleme machen, aber ich glaub nicht, dass du mal schnell mitm Duo an den Balaton willst :D
    2: Die Hoheitszeichen dürfen bleiben, die DDR gibt es nämlich (leider) nichtmehr. Da kann dir keiner was anhaben. Anders wär das, wenn du die Neudeutsche Flagge mit Adler drauf hättest, die darf nämlich aus was für Gründen auch immer nicht vom Privatmann gezeigt werden.
    3: Die Scheinwerfer sollten schon ab, vor allem die unteren mit den LEDs. Wenn die oberen mit Prüfzeichen soind kannste die gegebenenfalls bei der Dekra abnehmen lassen, dann kann dir keiner mehr was.


    Jetzt kommt Punkt 4, der der interessanteste ist: Das rote Versicherungskennzeichen ist (theoretisch) nur für Probe- und Überführungsfahrten zulässig. Wenn du ein rotes Schild hast brauchst du theoretisch auch keine ABE für das Fahrzeug. Wenn ich mich nicht allzusehr irre können die dir da garnichts anhaben.


    Aber frag da lieber nochmal im Verkehrs-Forum nach: http://www.verkehrsportal.de


    Viel erfolg und lass dich von der grünen Bande nicht ärgern. Uns hat auch letztens einer in LSZ angehalten, weil beim Wartburg Schnee auf der Heckscheibe lag, der wärend der Fahrt dahin gerutscht ist.
    Das ist ganz einfach der NEID DER BESITZLOSEN


    PS: hab jetzt Urlaub bis Ende des Jahres, wenn du lust hast vorbei zu kommen sag bescheid. ;)


    Mfg. Toni

    Es gibt nichts schöneres als täglich IFA zu fahren.
    Hardcore-IFA-fahrer mit 60.000km in 4 Jahren


    PS: Wer deutsch kann ist klar im Vorteil

    Einmal editiert, zuletzt von Toni ()

  • bei nutzung eines überführungskennzeichen muss das fahrzeug verkehrssicher sein.


    ich hoffe du hast auch das fahrtenbuch geführt.


    und wenn etwas nicht zugelassen oder eingetragen ist, erlöscht die betriebserlaubniss.


    im schlimmsten fall kann eine solches kennzeichen wegen sowas entzogen werden.

  • Fahrtenbuch gibts beim roten Versicherungskennzeichen nicht.
    Kostet um die 100€ im Jahr kannst aber je nach Bundesland 7 bis soviele wie du hast mit dem einen Schild fahren.


    In dem Schreiben zum Schild steht auch drin, dass man zum Fahrzeug keine ABE braucht.


    Ist ja beim PKW nicht anders. Die ganzen Chaoten, die ihren Golf tieferlegen und aufgeblähte Stoßstangen anbauen müssten theoretisch auch ein rotes Überführungskennzeichen oder ein 5-tages Kennzeichen anschrauben wenns zur Dekra zum Eintragen geht, weil bei so sachen die Betriebserlaubnis erlischt.


    Es ist aber trotzdem besser, eine ABE zu haben, weil auch nicht alle grünen Männchen die roten Kennzeichen kennen. Aber zur neuen ABE wurde auch schon ein Bekannter gefragt, ob die selbstgedruckt ist :i_auslach:

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  • :doofy:
    Ein rotes Versicherungskennzeichen ist aber ganz was anderes als ein Überführungskennzeichen für Zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge.


    Hast du schonma so ein rotes Mopedschild gesenhen? Oder sogar die Papiere dafür gesehen?

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  • Ne, beim Moped gibts da weder altersbeschränkungen noch sonstwas. Da darfst damit alles was maximal 45km/h (ausgenommen Simson natürlich, da 60) läuft und maximal 50cm3 hat fahren.
    Hab den Wisch von der Versicherung in der Garage, sonst hätte ich mal genauer geguckt.
    Da steht dein Name drauf. Das musst du immer dabei haben.
    In diesem Jahr wurde das Gesetz auch in einigen Bundesländern (frag nicht...) gelockert, so dass man auch an Oldtimerausfahrten und Treffen teilnehmen kann.
    Für wenigfahrer mit vielen Mopeds ist das DIE Alternative. Sonst zahlt man sich ja dumm und dusslig. Und wenn man gelegentlich eine Runde dreht, testet man die Betriebsfähigkeit des Fahrzeugs. Wenn man vorher noch was dran gemacht hat ist man sogar gesetzlich 100% sicher. Die Versicherungen geben das aber äußerst ungern raus, weil die ja da dran eher Verlust machen als Gewinn, das lohnt sich ab 2 Mopeds.


    Das mit der Altersgrenze von 30 Jahren ist jetzt das dritte rote Schild, das 07er. Das ist ungefähr gleichwertig mit dem H-Kennzeichen, nur dass du da auch mehrere Fahrzeuge (da ists glaubich begrenzt) drauf anmelden kannst (werden da auch in einen Fahrzeugschein eingetragen, was beim Moped nicht so ist). Dort muss dann auch ein Fahrtenbuch geführt werden.


    Ich kenn mich da ein bisschen aus ;) Noch besser kenn ich mich aber beim Trabant aus...

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  • Also ich würde mich da auch streiten wollen. Geh zur Dekra oder Tüv mach das mit den Lampen oder baue sie ab.Und der Rest bleibt so,ende.


    Mit den roten Kennzeichen naja die wenigsten Polizisten haben ne Ahnung davon das es sowas überhaupt gibt. Habe da auch schon tolle Erlebnisse gehabt zum schreien sag ich euch.


    Einer wollte mir weismachen das die Scheibe am Duo nicht orginal ist und ich die selbst rangebaut habe und es keine roten Kennzeiche gibt, das war unser Dorfsheriff ich hab bloß noch gelacht und hab ihn dann stehengelassen. :i_auslach:


    Also mit dem Duo ist das schon so ne Sache weil keiner bescheid weis wie das ding mal aussah oder welcher Kategorie Fahrzeug dieses zuzuordnen ist.


    Ich fahre mein Duo offen und ohne Helm auch so ne Sache? Keiner weis es genau. Na egal mach dich nicht verrückt, nur reagieren musst du schon.




    grüße alex

    Immer öfter verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil sie ALT und ENTF gedrückt haben.

  • (editiert/erweitert)


    Wegen der Lampen auf dem Dach:


    An Traktoren und Arbeitsmaschinen dürfen auch Arbeitsscheinwerfer montiert sein, die jedoch im Straßenverkehr nicht betrieben werden dürfen. Viele LKW haben ebenfalls zusätzliche Dachscheinwerfer (Fernlicht) montiert, die ebenfalls zwar einsatzbereit sind und welche die Trucker auch gerne bei Nachtfahrten nutzen. Bei diesen Dachscheinwerfern meine ich, dass die Trucker diese in Deutschland eigentlich auch unzulässig benutzen. (Sollte ich falsch liegen, bitte korregiert mich).
    Schaut euch doch auch mal den ganzen anderen Leuchtkram an den Trucks an, was hier in DE betrieben wird und wo anscheinend kein einziger Grünling sowas anmahnt... (Man mag meinen, dass so manch ein LKW wie ein Weinachstsbaum dekoriert und beleuchtet ist.) Aber etwas Deko an einem Oldtimer "DUO" wird hier angemahnt?!


    Ich hoffe, deine gelben Scheinwerfer waren zum Zeitpunkt des Rauswinkens nicht eingeschalten... Oder?
    =>
    Deine gelben Scheinwerfer sind soweit ich das erkenne im Aufbau und der Streuscheiben mit den DDR-Nebelschluß- und Rückfahrleuchten identisch. Auf den weißen und den roten Streuscheiben befanden sich mE E-Siegel. Vielleicht auch auf den gelben Streuscheiben? Wenn nicht, deklariere sie vor der Rennleitung als Arbeitsscheinwerfer, die ausschließlich nur abseits der öffentlichen Wege verwendet werden. Demzufolge müssen diese Scheinwerfer auch über einen separaten Schalter (am besten mit mit dazugehöriger Kontrolleuchte) ein/aus geschalten werden.
    Mit E-Siegel auf den Streuscheiben könnten die Grünen nur meckern, wenn die Anbaumaße (Höhe, Abstände und andere Vorschriften) nicht eingehalten wurden. Sind die entsprechnden Vorgaben eingehalten worden, so ist die Kritik der Rennleitung unberechtigt.
    Lasse dir sicherheitshalber in beiden Fällen deine Dachscheinwerfer vom TÜV/DEKRA als reine Arbeitsscheinwerfer bescheinigen.
    Übrigens sieht man solche gelben Lampen auch an so manch einem Truck (an Stoßfänger oder Rammgitter) in Aktion...


    Wegen der Aufkleber und dem DDR-Schild wurde schon genug erzählt... => nichts anstößiges, solange das Fahrzeug innerhalb von Deutschland verbleibt.


    Ansonsten sehe ich bis auf die fehlenden Rückstrahler und die selbstgebauten Tagfahrleuchten nichts, was die Rennleitung anmahnen könnte.


    Wegen der Tagfahrleuchten: nehme lieber welche mit E-Siegel... :b_fluester:

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

    2 Mal editiert, zuletzt von DUO78 ()

  • Ich fahre mein Duo offen und ohne Helm auch so ne Sache? Keiner weis es genau.


    Doch. Wenn Du von einem entsprechenden Ordnungshüter angehalten wirst, mußt Du 15 Euro Verwarnungsgeld zahlen, weil seit Dezember 2005 alle einem drei- oder vierrädrigen offenen Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 oder mehr km/Std einen Helm aufsetzen müssen, sofern sie nicht angeschnallt sind (sind serienmäßige oder vorschriftsmäßig nachgerüstete Gurte vorhanden und Gurtpflicht - z.B. PKW - vorgeschrieben, fällt der Helm weg und das Verwarnungsgeld beträgt 30 Euro, wenn man nicht angeschnallt ist).
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