Simson DUO im NVA Style jetzt Mängelschein

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  • Hallo Leute,
    bin jetzt ungefähr ein halbes Jahr mit meinem Duo rumgefahren an mehreren Polizeiautos vorbei und heute war es dann soweit....
    Zu den Mängeln gehören DDR Schild am Heck die beiden Aufkleber auf der Seite nennt sich Länderkennung.... Und zu guter letzt die 4 gelben Lampen auf dem Dach und die selbstgebauten Tagfahrlampen.
    Was Sie kaum interesseirt hat bzw. nur kurz angesprochen wurde war das rote Kennzeichen.... was ihnen garnich aufgefallen war das noch nicht mal Rückstrahler dran sind. Muss jetzt alles bis 5.1.2009 abbauen und vorstellen.
    Was meint ihr dazu ich finds einfach nur zum kotzen und will es nicht umbauen lieber lass ich es stehen.
    Gruß Marcel



    Suhl wir kommen.......... T4 + Schwellooooo

  • Deutschlandflaggen sind docha uch nicht verboten, zudem existiert die DDR nicht mehr. Wegen was man heut zu Tage schon belangt werden kann... Es ist ja nicht so das du zur RAF gehörst oder sonst wem schadest (drastisches Beispiel) aber es ist nun einmal lächerlich, zumal das ein Oldie ist und er in der DDR gebaut wurde. Ich würde denen sagen das das zu dem Oldi dazu gehört und nicht abgebaut wird, der Originalität wegen.


    [Edit] Ultra Duo!!!!!!

  • Gerade die lampen finde ich sehr schön... :)
    aber wann gabs mal rote kennzeichen? 8| Überfürungskennzeichen?!^^

    Ich sag immer die Warheit sogar wenn ich lüge :a_bowing:

  • Die gelben Lampen zum Vorführen oben wegmachen, aus "gutem Willen" vielleicht auch noch das DDR-Schild hinten, weil es im Falle einer Auslandsfahrt zu Mißverständnissen führen könnte (wenn Du das nicht willst, mußt Du einen Anwalt zu der Sache befragen; vielleicht hast Du ja einen Verkehrsrechtschutz).
    "Länderkennung" durch die Zeichen an der Seite aber ist Blödsinn. Die "DDR" gibt es nicht mehr, folglich auch nicht mehr die entsprechende Länderkennung offiziell. Damit ist das nur noch reine Zierde und kann zu keinerlei Verwechslungen und Mißverständnissen führen. Da solltest Du Widerspruch einlegen und darauf beharren, daß Du diese Verzierungen weiterhin an Deinem Duo sichtbar haben willst.
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  • Bezüglich der Aufkleber und des Schildes .. laut ihren aussagen Hast du einen Trabi Kübel kannst du mit den schildern und aufklebern rumfahren ... gab es ja so ... ein Duo gab es so nicht also muss es ab total lächerlich. Das die Lampen nicht erlaubt sind ok aber trotzdem ne sauerrei bin am überlegen mal bei der dekra zu fragen wegen den Tagfahrlampen ob die sowas abnehmen ...

    Suhl wir kommen.......... T4 + Schwellooooo

  • so weit mein Stand der rechtlichen Dinge ist können sie dir nur wegen den lampen ans Bein pinkeln da du die in der Betriebserlaubnis "stehende" Lichtaustrittsfläche vergrössert hast ohne das sie geprüft und eingetragen wurde. gegen die Flaggen und das DDR Blechschild können sie gar nichts. Erstens ist Fahrzeugbeflaggung in Deutschland nicht verboten dazu zählen auch die bunten Fähnchen die zur WM und EM die Autos zierten. Als Anmerkung in Österreich ist dieses Gesetz extra zur EM geändert wurden das Autos die Fähnchen drauf haben durften.
    Und das Blechschild hat musealen Charakter und die dazugehörigkeit kannste ja mit dem Typenschild am Fahrzeug belegen.


    Nur das LIcht wirste nicht drum herum kommen s zu demontieren

    Nur Vögel fliegen schöner........

  • Hast du einen Trabi Kübel kannst du mit den schildern und aufklebern rumfahren ... gab es ja so ... ein Duo gab es so nicht also muss es ab

    Dummes Geschwätz, Inkompetenz. Das würde ich mir auf keinen Fall gefallen lassen.
    Hier geht es nicht darum, ob man ein Militärfahrzeug im Originalzustand hat oder nicht, sondern um bloße Verzierungen. Daß diese Verzierungen früher einmal Länderkennungen eines Staates bei Militärfahrzeugen war, ist völlig unerheblich, da es diesen Staat nicht mehr gibt, es folglich auch zu keinen Mißverständnissen mehr kommen kann (bei dem ovalen Schild ist das anders, weil ovale Schilder immer noch offiziell sind, wenn man kein EU-Kennzeichen hat, und das offizielle Schild heutzutage eben "D" ist und nicht "DDR").
    Ich würde an Deiner Stelle darauf beharren, daß die Verzierungen an der Seite bleiben. Bei weiterem Sturstellen der Behörden alle Rechtsmittel nutzen. Am besten mit Anwalt.


    Wenn Du das ovale Schild dranhaben willst, könntest Du tatsächlich so vorgehen wie oben jemand beschrieben hat: Oldtimer; Schild war dran, bleibt dran, um den musealen Charakter zu bewahren.
    Mußt halt versichern, daß wenn Du damit ins Ausland fährst, Du Dir zusätzlich noch ein "D"-Schild dranmachst, damit keine mißverständnisse aufkommen bzw. das DDR-Schild dadurch ersetzst.
    Das würde ich aber besser mit einem Verkehrsanwalt klären.


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    6 Mal editiert, zuletzt von Schwabe ()

  • Wenn das rechtlich geklärt is brauch ich es natürlich schriftlich.... wo finde ich sowas also es geht um die aufkleber an der seite die lampen seh ich ja ein ...

    Suhl wir kommen.......... T4 + Schwellooooo

  • Hallo Marcel!
    Ich habs dir ja im ICQ schon geschrieben, aber ich machs auch nochmal hier für die anderen.
    1: Die hatten doch lange weile, das Schild am Heck kann bloß bei Auslandsfahrten Probleme machen, aber ich glaub nicht, dass du mal schnell mitm Duo an den Balaton willst :D
    2: Die Hoheitszeichen dürfen bleiben, die DDR gibt es nämlich (leider) nichtmehr. Da kann dir keiner was anhaben. Anders wär das, wenn du die Neudeutsche Flagge mit Adler drauf hättest, die darf nämlich aus was für Gründen auch immer nicht vom Privatmann gezeigt werden.
    3: Die Scheinwerfer sollten schon ab, vor allem die unteren mit den LEDs. Wenn die oberen mit Prüfzeichen soind kannste die gegebenenfalls bei der Dekra abnehmen lassen, dann kann dir keiner mehr was.


    Jetzt kommt Punkt 4, der der interessanteste ist: Das rote Versicherungskennzeichen ist (theoretisch) nur für Probe- und Überführungsfahrten zulässig. Wenn du ein rotes Schild hast brauchst du theoretisch auch keine ABE für das Fahrzeug. Wenn ich mich nicht allzusehr irre können die dir da garnichts anhaben.


    Aber frag da lieber nochmal im Verkehrs-Forum nach: http://www.verkehrsportal.de


    Viel erfolg und lass dich von der grünen Bande nicht ärgern. Uns hat auch letztens einer in LSZ angehalten, weil beim Wartburg Schnee auf der Heckscheibe lag, der wärend der Fahrt dahin gerutscht ist.
    Das ist ganz einfach der NEID DER BESITZLOSEN


    PS: hab jetzt Urlaub bis Ende des Jahres, wenn du lust hast vorbei zu kommen sag bescheid. ;)


    Mfg. Toni

    Es gibt nichts schöneres als täglich IFA zu fahren.
    Hardcore-IFA-fahrer mit 60.000km in 4 Jahren


    PS: Wer deutsch kann ist klar im Vorteil

    Einmal editiert, zuletzt von Toni ()

  • bei nutzung eines überführungskennzeichen muss das fahrzeug verkehrssicher sein.


    ich hoffe du hast auch das fahrtenbuch geführt.


    und wenn etwas nicht zugelassen oder eingetragen ist, erlöscht die betriebserlaubniss.


    im schlimmsten fall kann eine solches kennzeichen wegen sowas entzogen werden.

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