Hallo Leute,
bin jetzt ungefähr ein halbes Jahr mit meinem Duo rumgefahren an mehreren Polizeiautos vorbei und heute war es dann soweit....
Zu den Mängeln gehören DDR Schild am Heck die beiden Aufkleber auf der Seite nennt sich Länderkennung.... Und zu guter letzt die 4 gelben Lampen auf dem Dach und die selbstgebauten Tagfahrlampen.
Was Sie kaum interesseirt hat bzw. nur kurz angesprochen wurde war das rote Kennzeichen.... was ihnen garnich aufgefallen war das noch nicht mal Rückstrahler dran sind. Muss jetzt alles bis 5.1.2009 abbauen und vorstellen.
Was meint ihr dazu ich finds einfach nur zum kotzen und will es nicht umbauen lieber lass ich es stehen.
Gruß Marcel
Simson DUO im NVA Style jetzt Mängelschein
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Das Duo sieht gut aus! Die Herren von der Rennleitung hatten sicher gerade nichts besseres zu tun
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Deutschlandflaggen sind docha uch nicht verboten, zudem existiert die DDR nicht mehr. Wegen was man heut zu Tage schon belangt werden kann... Es ist ja nicht so das du zur RAF gehörst oder sonst wem schadest (drastisches Beispiel) aber es ist nun einmal lächerlich, zumal das ein Oldie ist und er in der DDR gebaut wurde. Ich würde denen sagen das das zu dem Oldi dazu gehört und nicht abgebaut wird, der Originalität wegen.
[Edit] Ultra Duo!!!!!!
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Gerade die lampen finde ich sehr schön...
aber wann gabs mal rote kennzeichen?Überfürungskennzeichen?!^^
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Die gelben Lampen zum Vorführen oben wegmachen, aus "gutem Willen" vielleicht auch noch das DDR-Schild hinten, weil es im Falle einer Auslandsfahrt zu Mißverständnissen führen könnte (wenn Du das nicht willst, mußt Du einen Anwalt zu der Sache befragen; vielleicht hast Du ja einen Verkehrsrechtschutz).
"Länderkennung" durch die Zeichen an der Seite aber ist Blödsinn. Die "DDR" gibt es nicht mehr, folglich auch nicht mehr die entsprechende Länderkennung offiziell. Damit ist das nur noch reine Zierde und kann zu keinerlei Verwechslungen und Mißverständnissen führen. Da solltest Du Widerspruch einlegen und darauf beharren, daß Du diese Verzierungen weiterhin an Deinem Duo sichtbar haben willst.
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Bezüglich der Aufkleber und des Schildes .. laut ihren aussagen Hast du einen Trabi Kübel kannst du mit den schildern und aufklebern rumfahren ... gab es ja so ... ein Duo gab es so nicht also muss es ab total lächerlich. Das die Lampen nicht erlaubt sind ok aber trotzdem ne sauerrei bin am überlegen mal bei der dekra zu fragen wegen den Tagfahrlampen ob die sowas abnehmen ...
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so weit mein Stand der rechtlichen Dinge ist können sie dir nur wegen den lampen ans Bein pinkeln da du die in der Betriebserlaubnis "stehende" Lichtaustrittsfläche vergrössert hast ohne das sie geprüft und eingetragen wurde. gegen die Flaggen und das DDR Blechschild können sie gar nichts. Erstens ist Fahrzeugbeflaggung in Deutschland nicht verboten dazu zählen auch die bunten Fähnchen die zur WM und EM die Autos zierten. Als Anmerkung in Österreich ist dieses Gesetz extra zur EM geändert wurden das Autos die Fähnchen drauf haben durften.
Und das Blechschild hat musealen Charakter und die dazugehörigkeit kannste ja mit dem Typenschild am Fahrzeug belegen.Nur das LIcht wirste nicht drum herum kommen s zu demontieren
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ok
aber mit den lampen haben sie recht...
gibts explizite regelungen dafür in deutschland
fahr mal beim tüv vorbei und lass dich beraten... -
Hast du einen Trabi Kübel kannst du mit den schildern und aufklebern rumfahren ... gab es ja so ... ein Duo gab es so nicht also muss es ab
Dummes Geschwätz, Inkompetenz. Das würde ich mir auf keinen Fall gefallen lassen.
Hier geht es nicht darum, ob man ein Militärfahrzeug im Originalzustand hat oder nicht, sondern um bloße Verzierungen. Daß diese Verzierungen früher einmal Länderkennungen eines Staates bei Militärfahrzeugen war, ist völlig unerheblich, da es diesen Staat nicht mehr gibt, es folglich auch zu keinen Mißverständnissen mehr kommen kann (bei dem ovalen Schild ist das anders, weil ovale Schilder immer noch offiziell sind, wenn man kein EU-Kennzeichen hat, und das offizielle Schild heutzutage eben "D" ist und nicht "DDR").
Ich würde an Deiner Stelle darauf beharren, daß die Verzierungen an der Seite bleiben. Bei weiterem Sturstellen der Behörden alle Rechtsmittel nutzen. Am besten mit Anwalt.Wenn Du das ovale Schild dranhaben willst, könntest Du tatsächlich so vorgehen wie oben jemand beschrieben hat: Oldtimer; Schild war dran, bleibt dran, um den musealen Charakter zu bewahren.
Mußt halt versichern, daß wenn Du damit ins Ausland fährst, Du Dir zusätzlich noch ein "D"-Schild dranmachst, damit keine mißverständnisse aufkommen bzw. das DDR-Schild dadurch ersetzst.
Das würde ich aber besser mit einem Verkehrsanwalt klären.__________________________________________________
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Wenn das rechtlich geklärt is brauch ich es natürlich schriftlich.... wo finde ich sowas also es geht um die aufkleber an der seite die lampen seh ich ja ein ...
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