Festo, Bußgelder sind keine Strafe. Daher kann man sie nicht durch Sozialstunden ersetzen (das hat sogar der Richter bei seiner Erzwingungshaftanordnung extra noch geschrieben, obwohl er wußte, daß ich gar nicht arbeiten kann). Aber selbst wenn es möglich wäre, hätte das bei mir keine Auswirkung, weil ich nachweislich gar nicht arbeiten kann (also auch nicht schwarz).
Absitzen geht auch nicht, weil es eben keine Strafe ist, die nach Tagessätzen berrechnet wird, sondern die Erzwingungshaft ist lediglich ein legales Druckmittel gegen zahlungsfähige Zahlungsunwillige.
Aber die Aussage aus dem Link oben macht mir schon Hoffnung, wenn sie denn stimmt:
ZitatAlles anzeigenDie Dauer der Erzwingungshaft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen
mehrerer in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate nicht
übersteigen.
Sie wird, auch unter Berücksichtigung des zu zahlenden Betrages der
Geldbuße, nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert ... werden.
Wegen desselben Betrages darf die Erzwingungshaft nicht wiederholt
werden.
Das hieße, daß ich nach den 10 Tagen also erst einmal wieder entlassen werden muß.
Da aber die Forderung nicht erlischt, weiß ich nicht, ob danach nicht eine erneute Erzwingungshaft angeordnet werden kann (was logisch wäre). Das wäre dann keine Wiederholung, sondern eine neue Haft.
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