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  • Festo, Bußgelder sind keine Strafe. Daher kann man sie nicht durch Sozialstunden ersetzen (das hat sogar der Richter bei seiner Erzwingungshaftanordnung extra noch geschrieben, obwohl er wußte, daß ich gar nicht arbeiten kann). Aber selbst wenn es möglich wäre, hätte das bei mir keine Auswirkung, weil ich nachweislich gar nicht arbeiten kann (also auch nicht schwarz).


    Absitzen geht auch nicht, weil es eben keine Strafe ist, die nach Tagessätzen berrechnet wird, sondern die Erzwingungshaft ist lediglich ein legales Druckmittel gegen zahlungsfähige Zahlungsunwillige.


    Aber die Aussage aus dem Link oben macht mir schon Hoffnung, wenn sie denn stimmt:



    Das hieße, daß ich nach den 10 Tagen also erst einmal wieder entlassen werden muß.
    Da aber die Forderung nicht erlischt, weiß ich nicht, ob danach nicht eine erneute Erzwingungshaft angeordnet werden kann (was logisch wäre). Das wäre dann keine Wiederholung, sondern eine neue Haft.


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  • Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft,daß sich die Justiz durch eine Fernsehsendung beeinflussen läßt :g_nono: .


    Es gibt nun mal im Beamtenstaat Gesetze,Vorschriften,Erlasse... und die sind einfach einzuhalten. Da wird auch nicht über den Tellerrand geschaut.


    Als H IV-Empfänger steht Dir ja kostenloser Rechtsbeistand zu. Hast Du den genutzt?


    Biete denen an,monatlich 1€ zu bezahlen und weise gleich darauf hin,daß Du dann auch 1€ unter dem Existenzminimum bist.

  • Die Richter zwar nicht, aber die Staatsanwaltschaft und damit die Tante, die den Antrag auf die Erzwingungshaft gestellt hat, sind der Politik weisungsgebunden.
    Wenn also über die Medien und Steuerzahlervereinigungen und Petitionsausschüsse genügend Druck auf die Politiker gemacht wird, kann der Justizminister (in Berlin heißt das Justizsenator) der Staatsanwaltschaft Weisung geben, daß so ein Irrwitz, auf Steuerzahlerkosten vergebliche Versuche zu starten, einem nackten Mann in die Tasche zu greifen, künftig zu unterlassen ist.
    Und wenn die Vollstreckungsabteilung der StA künftig bei nachweislich mittellosen und erwerbsunfähigen Personen keine Anträge auf Erzwingungshaft mehr stellt, kann auch kein Richter mehr solche anordnen.
    So und nicht anders ist das gedacht.


    Auch nur einen Euro im Monat kann ich nicht bezahlen, weil das mein Lebensminimum einfach nicht zuläßt. Dieses ist ohnehin schon viel zu wenig, sodaß ich von dem Geld, das eigentlich für Essen, Kleidung usw. gedacht ist, schon knapp 11 Euro im Monat für Strom ausgebe, weil der dafür vorgesehene Satz in den 351 Euro nicht ausreicht (39 Euro Vorauszahlung, evtl. nach Jahresabrechnung noch dicke Nachzahlung, aber nur 21,75 Euro für Strom und 6,53 Euro für Warmwasser; - doch ich habe Warmwasser nicht aus dem Kessel, sondern in der Wohnung durch einen stromfressenden Durchlauferhitzer).


    Als dauerhaft Erwerbsunfähiger bin ich praktisch "Rentner", beziehe also kein Hartz-IV. Nur weil ich keinen Rentenanspruch habe, beziehe ich das Lebensminimum (in Höhe von Hartz-IV) vom Sozialamt.


    Anspruch auf einen kostenlosen Anwalt gibt es nicht. Ich kann lediglich kostenlos ein Erstberatungsgespräch bei einem Anwalt in Anspruch nehmen.
    Die Angelegenheit ist aber keine juristische Sache mehr. Da habe ich alle Instanzen schon durch.
    Ein Anwalt kann da nichts mehr machen.
    Das geht nur noch über die Politik (siehe oben).


    Nur aus Prinzip werde ich den Richter und die Tante der StA noch wegen vorsätzlicher Freiheitsberaubung, versuchter Körperverletzung und versuchter Nötigung zu Straftaten anzeigen und auch entsprechende Aufsichtsbeschwerden machen, weil sie ja wußten, daß von mir absolut nichts (also auch kein Euro im Monat) zu holen ist und sie trotzdem die Erzwingungshaft beantragt bzw. angeordnet haben.
    Natürlich wird das Verfahren gegen die sofort eingestellt und die Beschwerde abgewiesen (eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus). Es geht nur darum, daß es eine Akte gegen sie gibt. Sollten da irgendwann von anderen Leuten weitere Akten gegen sie hinzukommen, macht sich das nicht so gut bei der künftigen "Karriere" in der Justiz.


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    5 Mal editiert, zuletzt von Schwabe ()

  • tacharo also bitte :g_nono:


    Schwabe naja zu der laib und seele geschichte ... die ist im ARD haupstadtstudio, vielleicht findest du da kontackte zu journalisten vor ort
    oder reiche ne Petition ein, auch hier auf bundestag.de gibt es die möglichkeit


    naja und die blöd, da haben die leute schon recht .... was nach ner story klingt wird aufgegriffen ... melde dich doch bei dem Ombutsmann von einer tageszeitung


    :b_wink:

    Es ist fragwürdig hier zu leben (David Bowie)

  • öhm ma kurz was anderes dazu, mir deucht mal gehört zu haben, dass es bei Warmwasser durch Durchlauferhitzer einen Zuschuss wegen erhöhter Stromkosten gibt, musst dich mal schlau machen, war in Verbindung mit unserem damaligen H4 - Ausflug, wo sich einige in der Arge beschwert hatten, dass die Energiekosten wegen Durchlauferhitzer nicht ausreichend wären und ich meine die Tante hätte gesagt, da müsse man dann einen Zusatzantrag ausfüllen um da noch etwas dazu zu bekommen, einfach mal beim Sozialamt nachfragen


    is zwar gerade nicht für deinen Fall mit der Erzwingunghaft passend, aber evtl. zur Klärung deiner Energiefrage

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Danke, werde ich machen.


    Petitionen werden von mir sicherlich auch eingereicht.
    Nur bin ich gerade völlig überfordert, da soetwas ja praktisch schon "Arbeit" ist, und arbeiten kann ich nun `mal nicht. Ich bin ja nicht umsonst dauerhaft erwerbsunfähig.
    Also kommt Zeit, kommt Petition usw.


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  • tauschen möchte ICh mit dir nicht schwabe ^^


    sogar schreiben kannst de nicht hm .... naja aber hier um so ausfürlicher

    Es ist fragwürdig hier zu leben (David Bowie)

  • Oh mann Schwabe...
    ich hab nich alles gelesen, aber soviel um zu verstehen, daß es dir ganz und garnicht um "unsere Steuern" geht wie du so schön hervorhebst.


    Du möchtest doch nur wieder Öl ins Feuer gießen und die Amtsschimmel rotieren lassen. Such dir mal ein anderes Hobby! Wegen solchen Aktionen werden doch erst recht Steuern verschwendet, du provozierst doch wo du kannst.


    Und 1€ im Monat könntest du sehrwohl bezahlen; lass die wöchentliche Bambino-Pizza weg, fahr ein paar Kilometer weniger Motorrad und Schwalbe.


    Ich kann echt nur den Kopf schütteln wenn ich sehe wie du dich an Bürokratie ergötzt! :a_zzblirre:
    Gegen Bild-Zeitung Klientel hast du was, möchtest aber ins Fernsehn mit deinem Leid? :i_troest:

    Keine Getrenntschmierung, keine Variomatik, keine 45km/h. KEIN anderes Moped! SIMSON S51E!
    Mein Moped! Klick!

  • Schon seltsam, daß das so schwer zu verstehen ist.
    Ich jammere nicht, auch nicht über Erzwingungshaft. Ich kann auch 10 Jahre absitzen, wenn es sein muß.
    Und wenn ich mich darüber beklage, dann ist das nicht Jammern, sondern lediglich Darauf-Hinweisen.


    Ich habe schon über 15 ½ Jahre abgesessen. Und das einzige, worauf ich dabei hinweise (und nicht jammere!), ist der Umstand, daß ich die meisten Sachen, für die ich "rechtskräftig" verurteilt wurde, gar nicht gemacht habe (manchmal erfolgte die Verurteilung sogar, obwohl ich meine Unschuld bewiesen hatte, nur aus Willkür/"Überzeugung" der Gerichte).


    Und auch in diesem Fall ist in diesem Fred hier irgendwo viel weiter vorne nachzulesen, um was es bei der Schwalben-Verurteilung ging:
    Die Schwalbe konnte trotz angezogener Vorderbremse mit viel Gewalt geschoben werden. Das war dem Bullen, der sich darüber aufregte, daß solche alten Zonen-Gefährte überhaupt noch auf der Straße bewegt werden dürfen, zu wenig.
    Obwohl die Schwalbe nicht von einem Sachverständigen untersucht worden war, schloß sich die Richterin des Ausführungen des Bullen an, daß ich im Falle des Ausfalls der funktionierenden hinteren Bremse mit der funktionierenden vorderen Bremse so nicht vollständig zum stehen kommen würde, was ich bestritt.
    Ohne also eine fachliche Beurteilung einzuholen, wurde ich verurteilt. Tatsächlich wäre eine fachliche Beurteilung hinterher gar nicht mehr möglich gewesen, weil ich die Bremse ja inzwischen längst nach dem Willen des Bullen nachgestellt habe (und seitdem nicht mehr benutze). Also hätte ich "im Zweifel für den Angeklagten" freigesprochen werden müssen, da niemand mit 100%iger Sicherheit hinterher behaupten kann, die Wirkung hätte nicht ausgereicht um zum Stehen zu kommen.
    Ein Rechtsmittel gab es bei der Höhe des Bußgeldes faktisch nicht, weshalb mein entsprechender Antrag auch abgelehnt wurde.


    Das einzige, was mir somit bleibt, ist die Tatsache, daß ich völlig mittellos bin und das Geld von mir nicht eingetrieben werden kann.


    Richtig, MIR geht es nicht um die Steuergelder; denn ich zahle keine Steuern.
    Aber Euch sollte es um die Steuergelder gehen; denn jeder Versuch, von mir das Geld einzutreiben, kostet Euch weitere Steuern (bis jetzt sind bestimmt schon wieder fünf Briefe von der Justiz an mich geschrieben worden, um mich mit der Erzwingungshaft einschüchtern zu wollen).


    Und ich werde bestimmt nicht deshalb auf die wöchentliche 3-Euro-Donnerstagstreffen-Pizza verzichten, damit der Bulle hinterher die unwissentliche Genugtuung hat, mit seiner Aktion Erfolg gehabt zu haben.
    Dann würde ich eher einen Überfall machen und Falle des Erwischt-Werdens 10 oder mehr Jahre auf Eure Steuerzahlerkosten wieder im Knast sitzen.


    __________________________________________________

    Einmal editiert, zuletzt von Schwabe ()

  • TOP Bno76!! So kommt mir das auch vor. Man könnte auch auf
    das Internet verzichten, da kommen auch noch je nach Anbieter 10-30€ im Monat zusammen.
    Oder die Moppetversicherung ca. 50-100€ im Jahr. Darauf zu verzichten ist
    besser als Knast. Und wenn man in der Lage ist, Moppet oder sogar Motorrad zu
    fahren, ist man in der Lage ein par wenige Stunden am Tag auch die Forderungen
    mit Sozialstunden ab zu leisten.





    Klärt mich auf, was für ein Körperliches leiden kann man
    haben, wo man nicht mindestes 2-3 Stunden am Tag eine leichte Arbeit aufnehmen
    kann, aber wiederum fahrtauglich am Straßenverkehr teilnehmen kann?





    Es gibt auch leichte Sozialarbeit, die auch für Behinderte
    geeignet ist, sei es in eine Bibliothek, Computerarbeiten, irgendwelche
    Behinderte oder alte Menschen nur Gesellschaft leisten, irgendwas bei den Tafeln,
    Tierheim usw.





    Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

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