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Original von DUOcalle:
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steht doch im gesetz für was es gedacht ist. und der text wurde hier auch schon zitiert. aber lesen musst du selber
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Zitat
Original von DUOcalle:
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steht doch im gesetz für was es gedacht ist. und der text wurde hier auch schon zitiert. aber lesen musst du selber
hmm, nu frag ich mich immer noch was du von mir willst/wolltest ,
ich hole mir das schild für probe und überführungsfahrten und das passt dir nicht, obwohl du das als grund selber geschrieben hast
[denk]also nur probe und testfahrten, sowie überführungsfahrten und fahrten zur anregung des kaufinteresses in der öffentlichkeit[/denk]
ich hab kein plan was du mir nu eigentlich sagen wolltest, aber ich denke du machst das schon
ZitatOriginal von DUOcalle:aber ein duo ist kein krankenfahrstuhl sondern ein 3 rädiges kleinkraftrad...der fällt unter dreirädiges nicht einsitziges kleinkraftrad mit ddr sonderzulassung da über 50 km/h bei 50 ccm³
Das Duo ist ein Krankenfahrstuhl und bleibt es auch weiterhin. Es hat Bestandsschutz, genau wie die Simson Mopeds mit ihren 60 km/h.
Wenn Du jetzt klug bist und Dich umschaust, wirst Du Duos finden, die als Krankenfahrstühle mit mehr als 30 km/h versichert sind.
du hast den eindruck hinterlassen als wolltest du als ersatz für 3 normale kennzeichen, ein rotes nehmen und nicht nur probe und testfahrten machen. und ich habe dir mitgeteilt das das verboten ist. vielleicht solltest du dir alles nochmals durchlesen
hey alfred, das duo wird als kraftrad 3 rädig (versehrtenfzg) typisiert
nix mit krankenfahrstuhl
du hast den eindruck hinterlassen als wolltest du als ersatz für 3 normale kennzeichen, ein rotes nehmen und nicht nur probe und testfahrten machen. und ich habe dir mitgeteilt das das verboten ist. vielleicht solltest du dir alles nochmals durchlesen
naja, VERBOTEN so direkt ist es ja nicht. es besteht nur kein versicherungsschutz. und das kann im ernstfalle bis zu deinem ende und auch darüber hinaus noch schlimmer sein. DAS sollte man sich vielleicht auch nal vor augen halten. nicht nur was die schnittlauchfraktion dazu sagt.
mein alltagsmöp hat ein schwarzes, und wenn ich mal eins von den \"eingelagerten\" fahren will, bind ich das rote hinten dran. morgen fahre ich meinen neuerwerb (KR50) mal PROBE. und das ist wirklich eine probefahrt. stand 25 jahre in einer scheune. mal sehen wie weit er kommt :eek:
Zitat
Original von gurkenhals:
naja, VERBOTEN so direkt ist es ja nicht. es besteht nur kein versicherungsschutz. und das kann im ernstfalle bis zu deinem ende und auch darüber hinaus noch schlimmer sein. DAS sollte man sich vielleicht auch nal vor augen halten. nicht nur was die schnittlauchfraktion dazu sagt.
Ggenau...und was muss ein Kraftfahrzeug sein, um am Öffentlichem Straßenverkehr teil zu nehmen? Röööchtig, verischert
Sooo...und was ist jetzt nicht verboten?
Und das Fahren ohne Haftpflichtversicherung ist auch nicht nur eine Ordnungswiedrigkeit sondern eine Verkehrsstaftat mit entsprechend hohen Stafandrohungen.
ZitatOriginal von DUOcalle:
das duo wird als kraftrad 3 rädig (versehrtenfzg) typisiert
nix mit krankenfahrstuhl
Gut, dann eben kein Krankenfahrstuhl, aber eben ein Krankenfahrzeug.
Guck Dir dazu die Dokumente an.
Weißt Du was ein Versehrtenfahrzeug ist? Das ist nicht einfach ein Kraftrad mit 3 Rädern.
moin alfred
intressante seite
da steht doch kraftrad auf dem typenschein :confused: oder wat ?
alles was in klammern steht is doch nur nen zusatz gewesen
es gibt in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung den begriff versehrtenfzg nicht, was ist das ? ein fahrzeug für behinderte personen ?
ich klink mich hier aus, weil
1. es um rote schilder geht ,
2. jeder machen kann wie er will
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