Rotes Versicherungskennzeichen

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    Original von End-uro:


    hoffentlich kommst du vor gericht! da kannst du dann deine \"probefahrten erklären\". mal sehen ob es dir dann immer noch so schnuppe ist. durch solches verhalten wird es für sammler immer schwieriger das rvk zu bekommen!



    das du immer gleich so maßlos aus der haut fahren musst, das kann man auch anders formulieren. ich bin wie man am bild sieht auch sammler aber ich hab die schnauze voll dem rvk. lauter ungereimtheiten in den gesetzen, nur für probefahrten nutzbar ect. wenn ich einen oldtimer habe möchte ich damit fahren wohin ich will. \"sehen und gesehen werden\". es ist doch vollkommener schwachsinn mit den regeln. ich darf von meiner wohnung zur garage fahren ( ca 5 km ), aber ich darf nicht am aldi anhalten der direkt an der straße liegt. bleibe ich aber liegen an der stelle und schiebe auf den parkplatz von aldi um die zündkerze zu wechseln darf ich das.


    DUOcalle:


    du hast 3 fahrzeuge?! das duo und noch 2. dann haben wir was gemeinsam. machs wie ich.


    1. Duo bei der WGV als Krankenfahrstuhl über 30 kmh versichern --> 29 euro


    2. eines der anderen beiden fahrzeuge bei der DEVK ( bei ATU ) versichern --> 60 euro


    so habe ich es gemacht und nächstes jahr melde ich vllt den habicht statt sperber an. so ist jeder mal dran. 2 ffahrzeuge sind gleichzeitig rund um die uhr versichert für den gleich preis von 90 euro. und das beste:[c=red]Du darfst damit einkaufen fahren [/code]

  • nee, das duo hab ich lange nich mehr


    hab 3 schwalben , alle fahrtüchtig und in relativ originalem zustand,


    möchte alle 3 dieses jahr mal wieder bewegen, (eine steht schon seit 5 jahren)


    da hol ich mir das rote und gut, hab der versicherungstante das so auch geschildert, sie hat in ihrer moppedabteilung angerufen (feuersozität) und der kasper da oben hat ihr dann das m,itgeteilt was ich oben geschrieben hab,


    PS: das duo läuft eigentlich nicht als krankenfahrstuhl, ;) aber diese diskussion hat auch schon einen bart , is auch so eine schwammige sache


    :b_wink:



  • wirst du entweder erwischt oder nicht bei deiner hier schon angekündigten missbräuchlichen nutzung.was der fritze bei der versicherung dir alles noch erlaubt ist egal, es kommt darauf an was im gesetz steht.


    @ habichtfreak: du brauchst dir keine sorgen zu machen, ich fahre nicht maßlos aus der haut. ich saß ganz ruhig vorm pc als ich das getippt hatte.


    was für ungereimtheiten siehst du in welchen gesetzen? lediglich die auslegung der gesetze ist undurchsichtig, was wahrscheinlich daran liegt das es wenige urteile zu diesem thema gibt. das rvk ist einfach nicht dafür gedacht seine oldtimer auszufahren!

  • Zitat

    Original von DUOcalle:
    das duo läuft eigentlich nicht als krankenfahrstuhl, ;) aber diese diskussion hat auch schon einen bart , is auch so eine schwammige sache


    Das Duo ist ein Krankenfahrstuhl mit mehr als 30 km/h. Da ist nichts schwammig daran.

  • Original von End-uro:
    @ habichtfreak: du brauchst dir keine sorgen zu machen, ich fahre nicht maßlos aus der haut. ich saß ganz ruhig vorm pc als ich das getippt hatte.
    [/quote]


    dann bin ich ja beruhigt


    DUOcalle: wie wäre es mit 3 blanko typenschildern mit identischen fahrgestellnummern?--> ein schwarzes vkz für alle und gut ist
    :laugh: :laugh:



    was am krankenfahrstuhl schwammig ist verstehe ich auch nicht so recht aber ich denke mal enduro spielt darauf an das nur behinderte berechtigt sind einen krankenfahrstuhl zu fahren/zu versichern. wie gut das ich behindert bin. und schon ist der schwamm weg.

  • auf meinem versicherungsschein damals ( hab leider keinen im moment hier) stand auch was mit krankenfahrstuhl zum ankreuzen drauf, allerdings nur bis 45 km/h , schau mal nach


    hatte mir auch neue papiere damals geholt, allerdings weiß ich nich mehr was drauf stand, , kann ich dir auch nich sagen warum da krkfahrstuhl drauf steht, vom prinzip her wars ja mal einer, aber das gibts bei den versicherungen nicht mehr, der fällt unter dreirädiges nicht einsitziges kleinkraftrad mit ddr sonderzulassung da über 50 km/h bei 50 ccm³

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