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  • Und schreibst es noch hier Öffentlich rein was du verbaut hast, da hätteste gleich ein Zettel ans Moped hängen können was drin ist :rolleyes:
    Hier wurde in vergangener zeit oft genug mit gelesen von der Rennleitung, wäre nicht das erste mal.


    Ich hoffe für dich das du gut aus der Sache raus kommst :b_fluester:


    Gruß
    René
    :b_wink:

  • Ohh man. Wat nich' all gibt...


    Sorry, das war nicht gerade ne Leistung von Dir. Wo war die Kontrolle?


    Bearbeitet: Ich seh' gerade - Frankfurter Allee.

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

    Einmal editiert, zuletzt von gregor_bln ()

  • jojo ick wees ... is aber meine entscheidung ... und hab ehrlich jesagt keen bock uff die öffentlichen.... :lol:

    Der Motor brüllt, der Ossi lacht...schon wieder einen Wessi Roller platt gemacht!!!

  • jojo ick wees ... is aber meine entscheidung ... und hab ehrlich jesagt keen bock uff die öffentlichen.... :lol:


    Tja, dann kannste dich jetzt erstmal dran gewöhnen, denn das gibt auf jeden Fall ne Führerscheinsperre, dh du kannst erstmal keinen Führerschein mehr machen. Aber so wie du dich hier gibst, fährst du sowieso wieder ohne und gefährdest Andere. :_shoot1:

  • gefährdest Andere. :_shoot1:

    Das ist Unfug. Der Umstand, daß man nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, bedeutet nicht automatisch, daß man andere gefährdet.
    Ein Kfz fährt mit Kraftstoff, nicht mit Führerschein; d.h. es kommt bei der Sicherheit nicht darauf an, ob jemand die Gesetze einhält oder nicht, sondern ob er fahren kann oder nicht.
    Vor längerer Zeit gab es einmal eine Medienmeldung, daß ein Fernfahrer erwischt wurde, der 27 Jahre lang unfallfrei die dicksten Lastzüge durch ganz Europa gekarrt hatte - und noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis war! Wo hatte der denn andere gefährdet???!!!!


    Auch aus eigener Praxis weiß ich, daß so ein Papier absolut nichts mit Sicherheit zu tun hat.
    Ich war lange vor Erreichung des 15ten Lebensjahrs Mofa gefahren (für das ich seit meiner Vollendung des 15ten Lebensjahres weder damals noch heute eine "Prüfbescheinigung" brauche), auch Kleinkraftrad bevor ich den entsprechenden Führerschein gemacht hatte (der im Ausfüllen eines Fragebogens und Zahlung von ca. 30 Mark bestand, ohne daß man sich dazu auf ein Krad setzen mußte, geschweigedenn Praxisstunden oder Praxisprüfung), ebenso Auto und Motorrad (mit 17 bin ich immer mit Motorrad zur Fahrschule gefahren, habe das davor abgestellt und bin dann ´reingegangen zu Theorieunterricht), wobei es damals weder Leistungsbeschränkung noch Probezeit gab.
    Und ich habe nie irgendjemanden gefährdet (höchstens mich selbst durch riskante Fahrweise, - bei der es völlig unerheblich ist, ob schon im Besitz einer Fahrerlaubnis oder davor)!


    Er hat eine Straftat begangen und wird verurteilt werden.
    In Berlin sind sie wohl eher kulant; ich habe ihm aber schon am Donnerstagabend gesagt, daß das Gesetz die Möglichkeit bietet, das "Tatmittel" zu der Straftat, nämlich das Krad, im Urteil ersatzlos einzuziehen.
    Und wenn er weiterhin ohne Fahrerlaubnis fährt, wird er zwar genausowenig wie zuvor jemanden gefährden, doch begeht er dann weitere Straftaten. Und wenn er wieder erwischt wird, wird er wieder verurteilt.
    Da die Höchststrafe meines Wissens ein Jahr Haft ist, wird er früher oder später Euch Steuerzahler mit Haftkosten belasten.
    Spätestens nach mehrmals wiederholter Straftat werden die Tatmittel dann eingezogen werden. Da ist also nach jedem Mal Erwischtwerden nicht nur die Freiheit weg, sondern auch das jeweilige Kfz. Ein teurer Spaß. Wie ja schon angemerkt wurde, gibt es im Urteil nicht nur Strafe, sondern auch eine Sperrzeit, nach deren Ablauf er dann erst eine Fahrerlaubnis machen darf.
    Bei Wiederholungen gibt es die evtl. auf Lebenszeit.
    Damit ist dann ein für Euch Steuerzahler ein unendlicher Teufelskreis aus Haft und erneuten Straftaten (evtl. auch zur Beschaffung neuer Tatmittel, die dann ja immer eingezogen werden) eröffnet; denn wenn er nicht gerade Mulitmillardenerbe ist, wird man weder Haft- noch Gerichts- noch sonstige Kosten von ihm einziehen können.


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    3 Mal editiert, zuletzt von Schwabe ()

  • Schwabe, Du übertreibst zwar ziemlich finde ich, Recht hast Du aber trotzdem! Was bitte hat das Fahren ohne Führerschein mit ner Gefährdung zu tun? Quatsch mit Soße!

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • Schwabe, du machst dir die Welt, auch wie sie dir gefällt, wa?


    Is doch totaler Schwachsinn. Vonwegen Teufelskreis aus Haft und Straftaten. Der Junge kann sich doch auch ganz einfach an GELTENDE Gesetze halten!?! Dann haben weder er, noch wir n Problem.

    "Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum." - Nietzsche

  • Damit hast Du natürlich recht. Aber ich habe aus folgendem Zitat geschlußfolgert, daß er eben keine Lust hast, sich irgendwann an Gesetze zu halten:

    meine entscheidung ... und hab ehrlich jesagt keen bock uff die öffentlichen....

    Und damit kommt eben mein weiterer Schluß vom Teufelskreis zum tragen.


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  • oh man na da hab ick ja ne diskussion ins rollen jebracht
    gerne würde ich mich wieder legal im straßenverkehr bewegen nur wenn vadder staat bzw die netten richter der meinung sind mir meine fleppen nich wieder zugeben tja wat soll iock dazu noch weiter sagen...

    Der Motor brüllt, der Ossi lacht...schon wieder einen Wessi Roller platt gemacht!!!

  • Das Problem ist, daß Dich der Staat mehrmals für diese eine Straftat bestraft. Einmal eben die reine Strafe (Geld- oder Haftstrafe), dazu kommen dann noch die Gerichtskosten (und evtl. die für einen Anwalt, wenn Du Dir einen nimmst und keine Rechtschutzversicherung hast). Dann gibt es noch dick Punkte in Flensburg. Und zuletzt eben i.d.R. auch noch eine Sperrfrist, nach welcher Du dann erst den Führerschein wiederbekommst bzw. neu machen darfst. Und der letzte Punkt ist eben das, was bei jemandem, der das Führen eines Kfz eben nicht nur zur reinen Fortbewegung ansieht, letztendlich zu diesem Teufelskreis führt.


    Der Staat erwartet, daß Du zusätzlich zu der reinen Strafe (Geld oder Haft) und den Kosten und den Punkten auch noch sehr lange kein Kfz mehr führst. Das nehmen diese Gesetzgeber und Richter als eine Art "Bewährungszeit", in der Du zeigen sollst, daß Du Dich an geltende Gesetze zu halten bereit bist (nämlich einfach soundsoviele Jahre selbst kein Kfz mehr im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, bis die Sperrfrist abgelaufen ist).
    Hältst Du Dich nicht daran, d.h. fährst Du (weil es Dein innerer Drang ist und Du damit ja absolut niemanden gefährdest!) weiter und begehst damit erneute Straftaten (Wiederholungstäter), "beweist" Du ihnen damit, daß Du "grundsätzlich" nicht bereit seiest, ihre miesen bürgerlichen Regeln einzuhalten.
    Nach ihrer "Logik" ist jemand, der grundsätzlich nicht bereit ist, sich dahingehend an alle Gesetze zu halten, daß er in einer jahrelangen Sperrfrist auf das gefahrlose Führen eines Kfz im öffentlichen Straßenverkehr verzichtet, "charakterlich ungeeignet" ein Kfz zu führen, d.h. er wird (nach entsprechender MPU, die schweineteuer ist und bei der Du auf jeden Fall durchfällst) nie mehr in seinem Leben eine Fahrerlaubnis bekommen. Der Teufelskreis Haft/Straftaten beginnt.


    Daß diese "Logik" hirnrissig ist, das weißt Du; denn Du wärst ja bereit, Dich ab sofort dauerhaft an alle geltenden Gesetze zu halten, WENN sie Dir JETZT SOFORT Deinen Führerschein geben würden, d.h. keine Sprerrfrist!
    Das aber kratzt an ihrem Machtgefühl, das sie ausleben wollen.
    Das Gesetz sieht die Möglichkeit der Sperrfrist vor, sie ist aus ihrer Sicht "logisch" und "durchdacht" und damit für sie nicht nur möglich, sondern auch "nötig". Der Teufelskreis beginnt, - obwohl Du grundsätzlich bereit bist, Dich an Gesetze zu halten, - aber eben nicht erst nach jahrelanger erzwungender Abstinenz, die Dir zusätzlich zu der normalen Strafe noch als zusätzliche Strafe aufgebrummt wird.


    Im Endeffekt bleibt Dir nichts anderes übrig, als in irgendein Land auszuwandern, wo es keine derartigen "vernünftigen" Gesetzgeber/Richter gibt.
    Da kaufst Du Dir dann ohne irgendeine Fahrstunde einen Führrschein. Und wenn es irgendeinen Streß gibt, mußt Du den entsprechenden Polizisten oder anderen Verantwortlichen etwas Geld geben; dann ist es wieder in Ordnung.


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    Einmal editiert, zuletzt von Schwabe ()

  • Daß diese "Logik" hirnrissig ist, das weißt Du; denn Du wärst ja bereit, Dich ab sofort dauerhaft an alle geltenden Gesetze zu halten, WENN sie Dir JETZT SOFORT Deinen Führerschein geben würden, d.h. keine Sprerrfrist!

    genau,ich mache,was ihr sagt,wenn ihr macht,was ich sage.


    Wer sowas schreibt,brauch in diesem Zusammenhang das Wort Logik gar nicht erst in den Mund nehmen/ schreiben.
    Die Gesetze sind nunmal vorhanden. Entweder hält man sich dran oder mann muß mit den Folgen leben :a_bowing:

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