Omg da bekommt man ja echts kotzen will dirn Haufen Schrott geben und das gute zeug behalten.
Wo istn da das Problem sie gehört eindeutig dir und wurde dir entwendet. Und da ist es egal wer
die gekauft oder sonst was mit der gemacht hat es gehört dir und muss zu dir zurück, kann ja nicht sein das du auch noch dafür bezahlen sollst das das Teil geklaut wurde ist ja unverschämt.
Bin mal gespannt was dabei rauskommt aber meiner Meinung solltest du sie sofort und unverändert zurückbekommen.

04/05 Gutenberg S51 geklaut / wieder aufgetaucht
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immer wieder beruhigend wenn man immer wieder mitbekommt wieviel gerechtigkeit in unserem statt und verlass auf unser (un)rechtssystem vorhanden ist!!theoretisch müßtest du dir rotzfrech deine simme bei dem händler einfach wegholen da sie ja nunmal auch dir gehört!!aber dann tritt dir der dämliche staat wieder auf den schlips und will dir ans bein pinkeln!!wenn ich das lese was die mit dir abziehen stellen sich mir die nackenhaare auf!!manchmal wäre selbstjustiz echt das einfachste und schnellste,auch wenn ich prinzipiell gegen selbstjustiz bin!!am besten wir horten mal 50mann aus'm forum zusammen und besuchen diesen "händler" mal in seiner mittagspause wenn er grad gemütlich in sein brot beisen will...ich hör jetzt lieber auf...
mein beitrag soll kein aufruf zur selbstjustiz sein...wollte lediglich mal meine gedanken loswerden!!
wünsch dir alles glück der welt das es gut für dich ausgeht und du deine simme bald wieder hast und der ganze eiertanz beendet ist!!
gruß andré
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ghosty, schreib mir mal per pn welcher händler hier in berlin das ist.
keine angst, will nur mal unauffällig erkundigungen einziehen. gibt ja nicht soooo viele hier, und der eine oder andere hat auch schon mal merkwürdige sachen gucken lassen...ausserdem - wenn sich durch buschfunk bzw mundpropaganda (natürlich nur mit deinem einverständnis) verbreitet wer so ne scheisse durchzieht, kann dieses schwarze schaf auch durch nicht-einkauf boykottiert werden...
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Vielleicht in Neukölln ? ...
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hatte mit einem kumpel grad drüber gesprochen, der will mal richter werden und kennt sich gut aus.(dauert zwar noch ein paar jahre)
er sagte so, du hättest keine chance das moped wieder zubekommen, WENN der händler gut gläubig gehandelt hätte.
entweder schaltest anwalt ein, wo der aufwand sich bestimmt nicht lohnen wird und die kosten zu hoch sind und zumal du kein recht bekommen solltest auf den kosten sitzen bleibst.tut mir echt leid ums moped, das is so ein scheisse mit der gerechtigkeit, dir wird was geklaut und hast kein recht es einzufordern.....willkommen in deutschland
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Habe ich das jetzt richtig verstanden das der Händler nicht mehr weiß von wem er die Karre hat ?
Was ist mit dem Kaufvertrag zwischem ihm und dem Verkäufer ?
Im Kaufvertrag müßten dann auch die Mängel aufgeführt sein.
Wenn keine drinstehen dann gibt es auch keine.Zum Thema das er dir es fahrbereit übergeben muß/kann/will:
Der BGH Urteil vom 22.11.2006 Az.VIII ZR 72/06
Zitat...Neben den rein technischen Voraussetzungen dafür, dass das Fahrzeug
überhaupt fährt, knüpft der BGH an die Bezeichnung „fahrbereit“ aber
auch noch die Anforderung, dass das Fahrzeug verkehrssicher sein muss,
dass es also es nicht mit verkehrsgefährdenden Mängeln behaftet ist,
aufgrund derer es bei einer Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher
eingestuft werden müsste. Und dazu gehört doch eine ganze Menge:
Bremsen und Beleuchtung müssen in Ordnung sein, die Reifen müssen ein
Mindestmaß an Profiltiefe aufweisen, Fahrgestell und Aufbau dürfen
keine Risse und keine Korrosion an tragenden Teilen haben, Kraftstoff-
und elektrische Leitungen müssen in Ordnung sein,....Des weiteren hat der Händler wohl kaum "im guten Glauben" gekauft wenn er keinen Kaufvertrag mehr hat.
Das wäre dann "in purer Dummheit".Was hier passiert ist keine Hehlerei. In diesem Fall will der Händler dir das Fahrzeug unterschlagen.
Da der Händler aber der Besitzer jedoch ohne jegliche Besitzrechte ist muß er dir das Fahrzeug aushändigen.
Notfalls Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft und Strafanzeige erstatten.
Sollte der Händler behaupten das er das Fahrzeug instand gesetzt hat muß er dies durch Dokumente beweisen können.PS:
Wenn er "gutgläubig erworben" haben will muß er ja die "gefälschten Papiere" besitzen oder die Polizei hat sie.
In diesen Papieren muß ein Name stehen. Auf dem Kaufvertrag muß es das ebenfalls tun.Hier hab ich noch etwas gefunden:
ZitatGutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
Eigentum an beweglichen Sachen vom Nichtberechtigten kann unter den Voraussetzungen der §§ 932–936 BGB erworben werden. Unter einem Nichtberechtigten versteht man regelmäßig den Nichteigentümer....
....
Die Sache darf dem Eigentümer nicht abhanden gekommen sein, § 935 I
BGB. Das ist der Fall, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen wurde,
verloren gegangen oder in sonstiger Weise ohne den Willen des
Eigentümers abhanden gekommen war. Damit beschränkt das Gesetz den
Erwerb vom Nichtberechtigten auf diejenigen Fälle, in denen der
Eigentümer in zurechenbarer Weise seinen Besitz an einer Sache
willentlich an einen Dritten übertragen hat....Also nach meinem Verständnis ist somit der "gutgläubige Erwerb" hinfällig und es ist dein Moped
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ich muß meine aussage wieder zurück nehmen, du hast anrecht auf dein moped und der händler muß es sofort rausgeben bzw die polizei es sicher stellen.
hab vorhin im fiti nochmal mit mein kumpel geredet der hat das was falsch verstanden.
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Ich hab mir das jetzt gerade alles mal durch gelesen. Ich könnte einfach nur kotzen!
Tut mir wirklich leid. Mit gefährlichem Paragraphen Halbwissen will ich jetzt hier nicht glänzen... jedenfalls drück ich dir die Daumen.Als einzig vernünftigen Schritt würde ich an deiner Stelle erstmal hier sagen, wer der Händler ist, der dein Moped hat. Das ist bis dahin überhaupt kein Problem, da wir ja nicht behaupten, dass er es geklaut hat oder ähnliches...
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also vor 3 Jahren wurde es gestohlen (ohne deine Einwilligung entfernt)
nach 3 Jahren wurde es bei einem Händler gefunden!
Händler hat das Fahrzeug in standgesetzt nachdem er es von Privat erwoben hat!
Du hast das recht das Fahrzeug zurück zu bekommen!
Händler will keinen Verlust machen und möchte es dir abkaufen!
Du möchtest es zurück!so dumm für den Händler er wird so oder so Verlust machen!
1) kann er das Moped nicht verkaufen ,weil es nicht ihm gehört ,sondern DIR!
2) er hat nur anspruch die aufbau kosten von seinem Vorbesitzer zu beziehen nicht von DIR!
3) wo ist der SINN für den Händler das Fahrzeug ,Dir vorzuenthalten da er das Fahrzeug ohne dein Einverständnis nicht verkaufen kann!
Wenn der Händler schlau ist gibt er es dir in einem Fahrbereitem zustand zurück auch ohne neuteile!
Mal angenohmmen sie hätten das fahrzeug in einem wald oder Fluss gefunden:
wie wäre der Zustand dann?
du würdest es auch wieder bekommen in einem noch schlechterem zustand als das es das vieleicht jetzt wäre!
lass es in einem Fahrbereitem zustand an dich zurück geben und verweiße den Händler an die Gesetze!
Es bringt dem Händler nichts das Fahrzeug zu behalten!
Vielleicht kann man mit dem Händler reden und ihm wenigstens davon überzeugen das du die neuteile an ihn bezahlst aber nicht die arbeitsleistung
Du kannst von niemanden Verlangen das wenn (bitte nicht wörtlich nehmen) dir ein schrott Moped ,gestohlen wird, nach 3 Jahren ein völlig neu aufgebautes Moped zurück gibt!
Ich verstehe dich und aber auch den Händler!
Sollte der Händler nicht bereit sein dir ein Faires Angebot zu machen, kannst du immernoch gebrauch von deinem Recht machen und es einfordern, wo du aber noch einen sehr langen weg gehen musst, was ohne anwalt echt schwer werden wird!sorry !
mfg dirk
ps: würde auch gern vermitteln helfen schreibe mich einfach über PN mal an würde dir gern helfen wollen
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Hat dich dieser Händler schon mal gesehen ?
Wenn nicht,geh doch mal Spasseshalber hin und schau dich mal um.So ganz Inkognito natürlich,du willst dich nur mal umsch
auen weil du vieleich ein Moped kaufen möchtest u.s.w..Vieleicht steht ja dein Schatz irgentwo rum,dann kannst du ja sehen was noch von dir stammt und was nicht..Gruß
Dietrings2 -
Hi Leute, war lange nich mehr online hier drin.
Der Händler sitzt nicht in Berlin. Mir wurde das Moped in Gutenberg bei Halle/Saale geklaut. Der Händler, der es hat, hat seinen Sitz in Halle/Saale.
Was aber auch vollkommen richtig ist, dass der geldliche Aufwand mit einem Anwalt den Wert des Moped beträchtlich übersteigen würde.
Selbst wenn ich mit einem Anwalt die Sache klären wollen würde, habe ich nicht die geldlichen Mittel dies im vorraus zu bezahlen.
Wir waren bei über die Rechtsschutzversicherung bei einem Anwalt und dieser hat uns abgeraten deswegen zu klagen, einfach weil der Streitwert viel zu niedrig wäre und darüber hinaus diese Lage rechtlich sehr kompliziert ist. Dank unseres beschissenen Rechtsstaat!Es ist einfach zu sagen, dass wenn der Händler nichts nachweisen kann, wo er das alles herbekommen hat, aber die andere Seite ist es dies wieder zu beweisen.
Man kann und darf ihm nichts unterstellen, wenn man keine Beweise hat. -
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