04/05 Gutenberg S51 geklaut / wieder aufgetaucht

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Ihm kann man des mit der Hehlerei nicht anschuldigen, weil wie Fernandinho schon sagte gutgläubiger Erwerb im Raum steht. Zum Zeitpunkt des Erwerbs existierten gefäschte Papiere! Wie ihr alle wisst, kann man sehr leicht an solchen scheiss rankommen!


    Klar ist die Kripo dabei zu ermitteln...aber es bringt nix, wenn die den Vorbesitzer vom Vorbesitzer rausfinden und der aber sagt, er weiß ned mehr, wo er es her hatte.
    Klar ist es einfach gesagt, wieso man diesen nicht einfach überprüft usw. aber dazu brauch man halt erstmal beweise um diesen dann zu beschuldigen. Das ist ein beschissener Rechtsstaat der nicht dümmer sein kann!Ich versteh einfach selber nicht, was daran so schwer zu verstehen ist.


    Es ist MEIN Moped, was MIR entwendet wurde. Was, verdammt nochmal, ist daran so schwer es mir wiederzugeben!
    Ich habe das Gefühl, dass die ganze Sache beschissen läuft und noch beschissener wird...weil Staat mit beschissenen Regelungen!!!

  • ich kopier mal was rein hier


    [01.05.2009 21:47:57] 50ccm: ja...wobei die sache ziemlich schief gelaufen sein muss... da neue Papiere erstellt wurden obwohl das fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde
    [01.05.2009 21:53:11] Mathias Englert: also wenn ein dieb etwas verkauft und der käufer kann es nicht erkennen, dass es ein gestohlenes gut ist, wird er nicht wegen hehlerei bestraft (weil Vorsatzdelikt)
    [01.05.2009 21:53:59] Mathias Englert: aber er erwibt kein Eigentum an der sache!
    [01.05.2009 21:56:40] Mathias Englert: war es das was du wissen wolltest?
    [01.05.2009 22:11:11] Mathias Englert: das ist alles rückabzuwickeln
    [01.05.2009 22:11:38] Mathias Englert: für die Wertsteigerung gibts keinen Ersatz, da kein vertrag
    [01.05.2009 22:13:35] 50ccm: ok...und wie verhält sich das mit dem Kauf vom Dieb, er konnte ja nicht sehen das es gestohlen war da das KBA neue Papiere erstellt hat(wie das gemacht wurde k.A.wahrscheinlich schlampige Arbeit)
    [01.05.2009 22:15:58] Mathias Englert: Der käufer erwirbt kein Eigentum. Wenn der Eigentümer ermittelt ist, kann er das "Gut" zurückverlangen. Der Käufer kann vom Dieb das Geld verlagen. (wenn er ihn ermitteln kann)
    [01.05.2009 22:16:08] Mathias Englert: ansonsten hat er "pech"

    Nur Vögel fliegen schöner........

  • Ich sag dir nur eins:
    Egal wie scheiße es wird, lass dir das Ding bloß nicht von dem Händler abschwatzen sondern bestehe auf jedenfall darauf, dass du dein Eigentum KOSTENLOS zurückbekommst, wie es das Gesetz vorschreibt. Sonst wirst du dich immer darüber ärgern!

  • das ding würde keinen tag länger bei dem händler stehen wenns meins ist,weil er es ja eh nicht rausrücken will würde ich es zurück klauen lassen,schick nen bekannten hin der seriös ist und sich für das ding intressieren soll, dann soll er probefahren und nicht wieder zurück kommen. weis aber nicht was das gesetz sagt. will der händler dann das gestohlene,gestohlen melden :a_zzblirre:

  • Es muss doch irgendwo, irgendwelche paragraphen geben, wo es drin steht, dass der Verkäufer das Moped nicht zurückbauen darf!Egal wieviel Geld er da rein gesteckt hat.
    Solange wir Rechtlich nicht solche Paragraphen in der Hand haben, können wir dagegen nichts ausrichten.


    Wie gesagt, der Händler ist ja bereit mir das Moped zurückzugeben..aber halt in Kisten und alles im Schrottwert.
    Soll ich die Kripo denn anrufen und sagen, dass ich das Moped zurückhaben will und der Händler diese nicht auseinanderbauen und in Kisten zurückgeben darf?

  • Die Rechtslage ist in diesem Fall eindeutig:


    - Der Eigentümer muss sofort zur Polizei gehen und die Sicherstellung der Hehlerware veranlassen.
    - Der Besitzer gibt diese raus und erstattet gegen den Verkäufer Anzeige wegen Betrug.
    - Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen schwerem Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung.
    - Der Eigentümer bekommt sein Eigentum zurück. (Hier weiß ich allerdings nicht ob das Verfahren abgewartet werden muss und wie es mit Entschädigung aussieht)


    Sollte der Verkäufer nicht ausfindig gemacht werden hat der Händler das Nachsehen. Nicht der Eigentümer!
    Mach Dich mal dran! Die Karre muss erst mal von dem Händler weg, wenn er sie verkauft wird die Sache nochmal schwieriger!!!

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • Sollte der Verkäufer nicht ausfindig gemacht werden hat der Händler das Nachsehen. Nicht der Eigentümer!
    Mach Dich mal dran! Die Karre muss erst mal von dem Händler weg, wenn er sie verkauft wird die Sache nochmal schwieriger!!!

    Und wenn der Händler das macht, macht er sich der Hehlerei schuldig!
    Also wenn er die Karre wirklich verkauft , dann kann der echt nicht alle Latten auf dem Zaun haben!

    Overpowered...underbreaked...driven by a MANIAC


    :dma_smile2:


    Die deutsche Sprache ist Freeware, du kannst sie benutzen, ohne dafür zu bezahlen. Sie ist aber nicht Open Source, also darfst du sie nicht verändern, wie es dir gerade passt.

  • Ich würd auch bei der Polizei auf Sicherstellung deines Mopeds beharren. Egal ob der jetzige Inhaber sich der Hehlerei schuldig gemacht hat oder nicht. Es ist sein Problem ob er Sachen drangebaut hat oder nicht.
    Am Besten mit Papa hingehen und die Sicherstellung beantragen. Oder hat die Pullerei ein Problem damit?

    When all is sealed and signed
    You prostitute your mind


  • Wenn ich die Simson wieder haben möchte, dann ist der Händler verpflichtet diese Fahrbereit auszuliefern. Aber leider ist das Wort "Fahrbereit" ein weitläufiger Begriff.

    Fahrbereit hat ein Gericht mal genau definiert. Da ging es in einem Rechtsstreit um ein Auto von einem Händler , das als "Fahrbereit" verkauft wurde,
    kurze Zeit später aber stehen blieb und vom Tüv als Schrott deklariert wurde.
    Das Gericht entschied , der Zustand "Fahrbereit" is so zu deuten das das Fahrzeug ohne mängel sofort Tüv bestehen würde.
    .... Ich glaube der Artikel stand in einer Adac Zeitung...

    Gebt Pfuschern keine Chance!

  • yo so hab ich das auch in der fahrschule gelernt
    da hies es in ähnlicher weise und vereinfacht: fahrbereit isses dann wenn man von der polizei net aufgehalten wird wegen offensichtlichen mängeln oder das fahrzeug ohne beanstandung durch den tüv kommt. sprich: geht der scheinwerfer net --> nicht fahrbereit. so wurde uns das jedenfalls erklärt

  • in deutschland ist oft der täter besser dran. mir ist mal einer in die tür gefahren,jedenfalls lief es so das ich noch seine daten besorgt habe,sogar wo das schuldige auto stand hab ich der polizei übermittelt, das ist jetzt 3 jahre her und es wurde rein garnix gemacht,nach einem halben jahr hab ich mir dann ne tür selbst gekauft. macht spaß bei mercedes

  • ich weiß nich ob ichs überlesen hab, aber ich hab mal ein bissle rechachiert:


    wenn die simme immer noch beim händler steht und er dir angedroht hat, sie zu zerstören (zerlegen halt, aber das is ja im prinzip zerstören) dann solltest du schleunigst an die STATSANWALTSCHAFT schreiben, nich an die polizei. du müsstest bestimmt schon was von der statsanwaltschaft bekommen haben. du schreibst dann einfach mit dem aktenzeichen(!!) einen FREUNDLICHEN brief an genannte organisation mit der bitter, dass das beweismaterial doch bitte gesichert wird, da dir der händler angedroht hat, dass wenn du ihm die simme nich verkaufst, sie zu zerstören.


    und wiederbekommen solltest du sie eigendlich auch ohne probleme, da man an gestohlenem eigentum keinen besitz erwerben kann. und auch dass er das teil umgebaut hat is scheiß egal. der händler kann seine ansprüche an den verkäufer(bzw den dieb) geltent machen.


    was sagt die polizei denn genau, warum du das noch nich wieder hast? bzw was sagt die staatsanwaltschaft?



    mfg frank

    Problembehebung:
    Befolge die folgenden schritte und du wirst jedes Problem im Handumdrehen lösen:


    1. Schritt: alleine/mit Freunden ne Shisha rauchen :smokin: :u_blumenkind:
    2. Schritt: vll. über das problem reden :b_fluester:
    3. Schritt: noch ein Topf rauchen und ein paar Bier trinken :smokin: :u_blumenkind:
    4. Schritt: problem beheben :dance:
    5. Schritt: bei Misserfolg Schritte 1-5 bis zum Erfolg wiederholen :dance1: :dance2: :dance1:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!