Leider ist das bei Simson nicht so einfach.
Wenn der Dieb sich vom KBA eine legale neue Betriebserlaubnis hatte schicken lassen und dem Händler das Ding mit diesen legalen Papieren verkauft hat, hat der Händler das Fahrzeug "in gutem Glauben" erworben.
Man kann dann zwar über das KBA den Dieb (so der dort angegebene Name und Adresse richtig war und nicht eine damals gerade leerstehende Wohnung, an die jemand ein Klingelschild mit einem erfundenen und dem KBA angegebenen Namen geklebt hatte) ausfindig machen und diesen dann auf Ersatz verklagen. Aber durch die legalen Papiere und den "guten Glauben" ist es wohl schwieriger, dem Händler das Fahrzeug als Hehlerware einfach wieder wegnehmen zu lassen.
Aber versuchen würde ich es auf jeden Fall. Also die Polizei oder Staatsanwaltschaft auffordern, unverzüglich die Hehlerware zu beschlagnahmen und mir zurückzugeben, dem Hehler ein Strafverfahren an den Hals zu hängen (das natürlich sofort eingestellt wird, wenn mit legalen Papieren "in gutem Glauben" gekauft).
______________________________________________________________________
