04/05 Gutenberg S51 geklaut / wieder aufgetaucht

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  • Leider ist das bei Simson nicht so einfach.
    Wenn der Dieb sich vom KBA eine legale neue Betriebserlaubnis hatte schicken lassen und dem Händler das Ding mit diesen legalen Papieren verkauft hat, hat der Händler das Fahrzeug "in gutem Glauben" erworben.
    Man kann dann zwar über das KBA den Dieb (so der dort angegebene Name und Adresse richtig war und nicht eine damals gerade leerstehende Wohnung, an die jemand ein Klingelschild mit einem erfundenen und dem KBA angegebenen Namen geklebt hatte) ausfindig machen und diesen dann auf Ersatz verklagen. Aber durch die legalen Papiere und den "guten Glauben" ist es wohl schwieriger, dem Händler das Fahrzeug als Hehlerware einfach wieder wegnehmen zu lassen.
    Aber versuchen würde ich es auf jeden Fall. Also die Polizei oder Staatsanwaltschaft auffordern, unverzüglich die Hehlerware zu beschlagnahmen und mir zurückzugeben, dem Hehler ein Strafverfahren an den Hals zu hängen (das natürlich sofort eingestellt wird, wenn mit legalen Papieren "in gutem Glauben" gekauft).


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  • Moin, ich arbeite in ner Fahrradwerkstatt und wir bekommen von der Stadt immer die Fundfahrräder und bauen die neu auf. Wenn sich nun doch noch jemand nachweisen kann , dass ihm ein wiederaufgebautes Fahrrad gehört, haben wir Pech gehabt und müssen das Rad so rausgeben!
    Rechmässig ist es dein Moped! So wie es da stand als die Polizei kam.
    Da würde ich mich auch auf keine Diskussion einlassen.
    Und es kann für das Moped keine rechtmässigen Kba Papiere geben.

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    :dma_smile2:


    Die deutsche Sprache ist Freeware, du kannst sie benutzen, ohne dafür zu bezahlen. Sie ist aber nicht Open Source, also darfst du sie nicht verändern, wie es dir gerade passt.

  • Wenn der Dieb sich vom KBA eine legale neue Betriebserlaubnis hatte schicken lassen und dem Händler das Ding mit diesen legalen Papieren verkauft hat, hat der Händler das Fahrzeug "in gutem Glauben" erworben.




    Ich würde behaupten, dass das auf keinen Fall unter "gutgläubigen Erwerb" läuft! Dafür müssen diverse Vorraussetzungen erfüllt sind!


    Fallbeispiel: Ich verleihe meine Federtasche an nen Kumpel (ich habe den Gegenstand FREIWILLIG rausgegeben). Der Verhökert diese komplett. Der Erwerbe wusste nicht, dass ich rechtsmäßiger Eigentümer bin, dann und nur dann ist es "gutgläubiger Erwerb"!


    Hier wurde das Objekt aber entwendet (also NICHT FREIWILLIG zur Verfügung gestellt)! 10 Jahre waren auch nicht rum. Laut meiner Kenntnis, müsste dir der Händler definitiv die Simme, so wie sie jetzt ist, zur Verfügung stellen! Der müsste seine Ansprüche an den vermeindlichen Dieb geltend machen. Der hat einfach nur Pech und muss Anzeige erstatten!!! :a_bowing:


    Gruß.

  • Wenn du die Möglichkeit hast würde ich einen Anwalt zu rate ziehen. Das "Angebot" ist ja wohl ein schlechter Witz, blos nicht darauf eingehen! Wenn er wirklich so viel Neuteile verbaut hat wird er das schon belegen müssen.

  • wo steht die simme eigentlich ?
    bei dem händler oder ist die sichergestellt? wenn nicht das sofort veranlassen.

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  • Moin Moin


    Also wenn Ich das schon wieder alles so lese hier bekomm Ich irgendwie richtig Lust drauf dem "Händler" für sein freches Angebot auch nochmal ganz stumpf eine zu verplätten... :biglaugh:


    Schönen Gruß - Thomas

  • Moin Moin


    Also wenn Ich das schon wieder alles so lese hier bekomm Ich irgendwie richtig Lust drauf dem "Händler" für sein freches Angebot auch nochmal ganz stumpf eine zu verplätten... :biglaugh:


    Schönen Gruß - Thomas

    hehe man könnte ja mal nen "treffen" vor seiner tür veranstalten :teufel:

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  • Genau,Präsenz zeigen und die Simson einfordern...bis er nachgibt...ansonsten wie Piraten...Brandschatzen :biggrin: :biggrin: :biggrin:


    Schönen Gruß - Thomas

  • Hat die Polizei eigentlich mal Fotos gemacht von deiner Simme beim Händler?
    Die Frage ist doch wie original sie deiner geklauten noch ähnelt oder identisch ist.
    Wenn der GRoßteil noch deine Original ist kannst Du dem Händler gleich Auflagen verpassen...
    Vorher-Nachher Fotos vorher dran muss nachher dran.
    Wenn Er selber schon alles umgebaut hat dann Kacke.
    Und das Angebot kann man auslachen für 50-100 € .. kein weiterer Kommentar nötig...


    Und wenn er sie umgebaut hat muesste er die meisten alten Teile noch haben...
    denn ein Gerippe hat er garantiert nicht gekooft... :lol:

  • Hi Leute,
    es gibt mehr oder weniger wieder neues aus dem Fall.
    Im Augenblick ist es ziemlich aussichtslos die Simson so zu bekommen, wie sie damals war.
    Wir waren beim Rechtsanwalt und haben die Sache mal besprochen, wie die Chancen so stehen.
    Der Anwalt meinte nur, dass dies eines der schwierigsten Gebiete im Rechtsschutz sei. Denn das Problem ist, ich bin der rechtmäßige Inhaber der Simson. Der Händler ist der derzeitige Besitzer.
    Wenn ich die Simson wieder haben möchte, dann ist der Händler verpflichtet diese Fahrbereit auszuliefern. Aber leider ist das Wort "Fahrbereit" ein weitläufiger Begriff. Andererseits haben wir bei der Kripo nachgefragt, ob der Händler nich schonmal negativ aufgefallen sei. Dies ist er nicht...laut Kripo war dieser immer "clean".
    Andererseits hätte alles auch anders kommen können.


    Z.b. hätte man die Simson ausgebrannt im Wald finden können..oder vielleicht auch überhaupt nie wieder! In beiden Fällen hätte ich so oder so einen Wertverlust erlitten.


    Das Geld einen Anwalt in der Sache einzuschalten, hat leider auch keiner von uns.
    So bleibt uns die Möglichkeit mit dem Händler zu verhandeln und so nah wie möglich an den Einkaufspreis der Simson zu kommen, so dass für uns der geldliche Verlust so gering wie möglich ist.


    Wir sind ratlos und wissen auch nicht wirklich weiter...


    Gruß gh0sty

  • Hast Du die Polizei angesprochen, daß sie gefälligst das Moped als Hehlerware sicherstellen sollen?
    Es kann ja nicht sein, daß der Händler "der derzeitige Besitzer" von gestohlener Ware ist!!!
    Das Ding ist geklaut und muß dem Eigentümer zurückgegeben werden.
    Überlassen würde ich dem Händler das Ding auf keinen Fall!!! Es kann ja nicht angehen, daß der noch Gewinn aus einem Hehlereivorgang zieht.
    Außerdem ist die Polizei verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren wegen der Straftat der Hehlerei gegen ihn einzuleiten. Da ist es wurscht, daß er vorher noch nicht aufgefallen ist. Jetzt ist er jedenfalls aufgefallen, indem er gestohlenes Gut nicht zurückgeben will.


    Falls das bei Dir in der Nähe ist, kannst Du ja "Mund-zu-Mund-Propaganda" machen, daß dieser Händler gestohlene Ware hat. Keine Geschäftschädigung, weil die Wahrheit!
    Wenn er meint, Du sollst damit aufhören, soetwas zu verbreiten, soll er gefälligst die gestohlene Ware wieder herausrücken und sich nicht daran bereichern wollen.


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  • Ich muss scinsh korrigieren. Wenn man Fahrzeugpapiere hat, ist gutgläubiger Erwerb möglich!


    Grundsätzlich gilt aber, wenn man sich Besitz an einer Sache verschafft ohne Zustimmung des Eigentümers, hat der Eigentümer Anspruch auf Herausgabe der Sache vom Dritten. Verleiht er aber das Möp und der Zweite verkauft es an einen Dritten, hat der ursprüngliche Eigentümer Pech gehabt. Deutsche Rechtsprechung halt...aber wayne ;)


    Grüße


    PS Papiere vom KBA gibts nicht, wenn die Kiste als gestohlen gemeldet ist, also immer fein fix zur Polimannsei.

    Zitat von Genosse Daywalker

    Am besten ihr lasst das Moped immer stehen. Dieses Fahren fördert extrem den Verschleiß hab ich mir sagen lasssen. Da muss man echt aufpassen.

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