ZT-Tunig Crosslenker

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  • Moin erstmal ich bin ganz ganz neu hier und habe mal ne frage über die vielleicht Manche lachen aber vielleicht kann mir hier einer helfen. Und zwar will ich mir so ein ZT Crosslenker holen so wie ja gefühlt jeder hat😂 aber da ich noch nicht viel mit Tuning Teilen gemacht habe, oder besser gesagt garnichts möchte ich gern mal wissen wie das ist, weil alle meine Bekannten und Freunde die so einen Lenker haben sagen wenn man so einen Lenker bei AKF bestellt ist die ABE nicht dabei aber die kann man sich ja im Internet ausdrucken das sind 13 Seiten aber passt dann diese ausgedruckte ABE zu meinem Lenker? Alle die ich gefragt habe wissen auch nur so halbe Sachen und muss ich dann diese 13 A4 Seiten immer mit haben oder irre ich mich da komplett? Lacht mich bitte nicht aus weil das ist mein erstes mal mit Tuning Teilen sonst immer nur Ori.Ich will halt kein Stress mit der Rennleitung.Deswegen will ich mal Klarheit.LG Moritz

    Einmal editiert, zuletzt von Motor Mori ()

  • Falls der Lenker eine ABE ( allgemeine Betriebserlaubnis ) hat, dann ist auf dem eine Nummer KBA xxxx eingraviert. Die Dokumente sind dann für den Lenker und die aufgeführten Fahrzeuge. Falls der Lenker solch eine Nummer nicht hat ( z.B. Pro Taper ) , dann sind die nicht zugelassen um Bereich der STVO.

  • GuMo,

    um da zu unterstützen braucht es eine genaue Beschreibung

    des Anbauteil, bzw. einen Link zum Produkt.

    ZT hat div. Lenker im Shop.

    Grob, ohne KBA-Nr., ABE, oder Teilegutachten wird das nix.

    haubdsache sreschned nisch... ;(
    "Sei kritisch, fahr britisch."

  • Vorsicht, wenn das Moped eine BE hat über eine 21er Einzelabnahme hat oder der Lenker in Kombination mit anderen Anbauteile verbaut wird, kann eine Abnahme von zwingend Nöten sein.

    Steht auch drin in der ABE vom ZT Lenker

    Zitat: "Die Abnahme des Anbaus nach §19 (3) durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer

    wird nicht für erforderlich gehalten.

    Eine solche Prüfung ist lediglich dann erforderlich, wenn die Krafträder

     per EBE nach §21 StVZO in den Verkehr gekommen sind

     entsprechende Hinweise im Verwendungsbereich darauf hinweisen, dass eine Änderungsabnahme

    durchgeführt werden muss"

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