Hallo hat jemand seine simson nach Paragraph 21 abnehmen lassen ? Mein tüv will eine fahrgeräusch Prüfung machen weil er nichts finden kann es steht 74 DB im Internet hat jemand ein fahrzeugschein wo er die daten übernehmen kann ? Auch meint er weil mein Motor nur eine Nummer hat und keine plakette das das ein problem sei kein Motor hat eine plakette bei simson .. habe einen 3 gang motor verbaut bitte um Hilfe danke
Vielleicht kann mir jemand seinen Fahrzeugschein schicken und die rahmennummer unkenntlich machen danke
Paragraph 21
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Hallo,
um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn genau ? Baujahr ?
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moin, wenn der Tüver am Motor ne Plakette sucht, ist es Zeit sich nen anderen Tüver zu suchen und es dort nochmal vorstellen.
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Geh zur Dekra.
Bei den DB werten kommt es aufs Baujahr an.
Ich meine irgendwo gelsen zu haben bis baujahr 84 sind es 84 DB und ab 85 sind es 80 DB. das ist aber gefährliches halbwissen. DYOR
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Guten Tag.
Ich versuchte, den Regularien der auf Hrn. Mauls Webseite -und der kennt sich wirklich aus - genannten § zu folgen. StVZO §49 in Kombination mit genannter EU-Richtlinie, welche allerdings nicht mehr gültig ist und bereits ersetzt wurde.
In dem Chaos lässt sich kein definierter Wert ablesen.
Hr. Maul gibt an, Zitat
ZitatAlles anzeigenDie Einhaltung des Fahrgeräusches von 80 db(A) für Fahrzeuge nach 1983 ist mit Luftfilterumbau / Änderungen am Endschalldämpfer nahezu unmöglich! Das Serienfahrzeug hat bereits ein Fahrgeräusch von 79 db(A)! D.h. für abnahmen mit Vergasern >16mm sowie Luftfilterumbauten ist ein Hauptrahmen vor 1984 (FIN <5325116) notwendig.
Für Fahrzeuge <80cm³
bis 01.10.1983 ≤ 84dB(A)
ab 01.10.1983 und vmax <80km/h ≤ 75dB(A)
ab 01.10.1983 und vmax ≥80km/h ≤ 78dB(A)
Da Hr. Maul auch hier aktiv ist, sollte er präzise Aussagen treffen können, betrifft es doch sein Kerngeschäft.
Ansonsten schließe ich mich gern an: Geh bloß woanders hin. Wenn der TÜV-Schlumpf nicht mal weiß, daß die Motoren nur die Nummer, aber nie eine Plakette trugen/tragen, dann kannst du dir den Rest schon ausmalen.
Ich hab hier immer noch zur Belustigung eine S51-Begutachtung eines TÜV Dipl.-Ing. mit 4 massiven Fehlern drin rumliegen
Viel Erfolg.
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Wie TrailSave schon schreibt, solltest du zu DEKRA gehen wenn es um ein 60kmh AM Moped geht. Wichtig, dieses schreiben von der DEKRA muss von einer Zulassungsstelle gestempelt werden. Dafür brauchst du aber in 99% der Fällen einen DDR Nachweis und eine KBA Ablehnung. Da du weißt, das es ein Reimport ist und die FIN Manipuliert ist wird es eigentlich unmöglich das Legal auf die Straße zu bringen.
Du solltest mit diesem Rahmen lassen. Solltest diesen als Crossrahmen oder so Verkaufen.
Warum?
Wenn dich die Rennleitung Kontrolliert und diese FIN sieht stehen die Karten gut das die Karre weg ist. Die selbst Eingeschlagene FIN ist eine dicke rote Flagge. Sollte dir aber eigentlich auch jeder Prüfer von TÜV/DEKRA... sagen.
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Du solltest mit diesem Rahmen lassen. Solltest diesen als Crossrahmen verkaufen
Verkaufen, da kann er dann Stress bekommen wegen Urkundenfälschung.
Deswegen kann er auch den Anzeigen von dem er es gekauft hat.
Die Karre bekommt man halt nicht wieder legal auf die Straße, selbst wenn der Prüfer blind ist und eine 21er schreibt.
Zu guter letzt, gibt es eine weitere Karre mit der orginalen FIN, was eventuell beim versichern auffliegt.
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