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  • Wenn die Behörde da einen offiziellen Stempel drauf gemacht hat, sind die Papiere gültig egal ob Reimport oder nicht. Das gibs dann nichts mehr das aufliegen kann.

    Nicht ganz! Wenn dieser Verwaltungsakt auf einer Straftat beruht (Urkundenfälschung, Falschbeurkundung) ist das Ding hinfällig. Er fragte aber auch nach Zulassung als LKR und nicht KKR, was bei nem Reimport möglich wäre. Wenn die Nummer aber nicht original im Rahmen ist oder legal übertragen wurde, geht es nicht um Reimport oder nicht. Das ist eine ganz andere Baustelle.

    SR50CE S70E KR51/2L S51B1-4

  • Warum bzw. was erhofft du jetzt von ihm ?

    Naja, ich wollte zumindest mal wissen, ob die FIN zu einer originalen DDR Zulassung passt oder ob die S51 in den Listen, in denen er Einblick hat, schon als Export eingetragen war.

    >>> Schrauber aus Leidenschaft <<<

    Aktuell:

    - Neuaufbau-Projekt S51/B1-4 mit meinem Neffen

    - Ford Granada V6 2.8i

    Abgeschlossen und verkauft:

    - S51/B2-4 mit Motorumbau auf S70

    - Yamaha XT600

  • Das weiß man ja nicht sicher und wird sich vermutlich auch nicht abschließend klären lassen.

    Die FIN ist nicht mit einen Siegel begrenzt.......


    Naja, ich wollte zumindest mal wissen, ob die FIN zu einer originalen DDR Zulassung passt oder ob die S51 in den Listen, in denen er Einblick hat, schon als Export eingetragen war.

    Das nutzt dir auch nichts.

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