Wenn die Behörde da einen offiziellen Stempel drauf gemacht hat, sind die Papiere gültig egal ob Reimport oder nicht. Das gibs dann nichts mehr das aufliegen kann.
Nicht ganz! Wenn dieser Verwaltungsakt auf einer Straftat beruht (Urkundenfälschung, Falschbeurkundung) ist das Ding hinfällig. Er fragte aber auch nach Zulassung als LKR und nicht KKR, was bei nem Reimport möglich wäre. Wenn die Nummer aber nicht original im Rahmen ist oder legal übertragen wurde, geht es nicht um Reimport oder nicht. Das ist eine ganz andere Baustelle.