Reimport ja oder nein

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  • Also erstmal würde ich mir nicht anmaßen, jemanden den ich absolut nicht kenne als blauäugig zu bezeichnen.


    Mehr, als mir mittlerweile auch schriftlich vom Händler bestätigen zu lassen, dass alles seine Richtigkeit hat kann ich erstmal nicht machen.


    Ich würde ihn jetzt nicht schon vorverurteilen.


    Erstmal abwarten was passiert.


    Und ja, ich weiß dass Bewertungen manipuliert werden. Hat mein ehemaliger Arbeitgeber häufig von Gebrauch gemacht.


    Und nein, vor Anwaltskosten hab ich nun wirklich absolut keine Angst. Sowas zieh ich durch bis zum bitteren Ende wenn es unbedingt sein muss.

  • Du beschreibst dich im 1 Post selbst aus leichtsinnig. Was es auch ist.


    Es ist halt auch diese Vielzahl an Fahrzeugen. Alle ohne Papiere.

    Du suchst jahre nach nem Fahrzeug und plötzlich ist da jemand, bei dem Simsons scheinbar auf Bäumen wachsen und man muss sie nur pflücken.


    Das Geld ist erstmal weg. Jetzt ist die Frage, was passiert.

    Ich drücke wie gesagt die Daumen, dass du KBA Papiere bekommst - hoffentlich echte.




    Zitat

    Im Vertrag steht, dass sie sich um neue Papiere kümmern. Aber es steht dort auch, dass sie einen Einfluss auf die Entscheidung des KBA haben, und es keine Auswirkungen auf den Kaufvertrag hat. Egal was das KBA sagt.

    Den zweiten und den dritten Satz verstehe ich nicht. Wie ist das gemeint?

    Was steht wörtlich im Vertrag.


    Papiere bekommst du auf jeden Fall ja - aber die 60Kmh stehen in Frage.

    Das, was im Kaufvertrag steht, zählt vor Gericht. Und das, was mündlich oder in irgendwelchen mails vereinbart wurde, interessiert keinen. Kann ich dir aus eigener Erfahrung bestätigen.

    Lehmannfan :juchuu:

    2 Mal editiert, zuletzt von chris78 ()

  • Es hat keinen Einfluss auf den Kaufvertrag, ob es nun eine Zweitschrift vom KBA gibt oder eine Ablehnung gibt, der steht.

    Einfach gesagt, er die Karre unabhängig davon gekauft ob die nun Papiere bekommt oder nicht.

  • Es hat keinen Einfluss auf den Kaufvertrag, ob es nun eine Zweitschrift vom KBA gibt oder eine Ablehnung gibt, der steht.

    Einfach gesagt, er die Karre unabhängig davon gekauft ob die nun Papiere bekommt oder nicht.

    Wer so einen Vertrag unterschreibt, ist selbst schuld.

    Naja, mit der KBA-Ablehnung kann man ja noch die 21er Abnahme mit 60kmh versuchen

  • Diese 21er - ich nenns mal Bescheinigung - habe ich auch mal machen lassen.

    Diese ist erst gültig mit dem Siegel von der Zulassungsstelle.

    Hatte blauäugig eine Vespa gekauft ohne Papiere und diese vorher restauriert.

    Für die 21 muss sie fahren - also vorher viel Geld und zeit investieren machen. Mach ich nie wieder.

    Hat vor 15 Jahren schon 180 beim Tüv Süd gekostet und nochml glaub 60 Euro in der Zulassungsstelle.

    Und vorher musste ich noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen, das war so ähnlich wie beim Passierschein A38. Vorher noch zur Hafenbehörde :panic:

    Lehmannfan :juchuu:

    Einmal editiert, zuletzt von chris78 ()

  • Diese 21er - ich nenns mal Bescheinigung - habe ich auch mal machen lassen.

    Diese ist erst gültig mit dem Siegel von der Zulassungsstelle.

    Alleedings läuft so eine 21er Abnahme in der Regel darauf hinaus, ohne einen Nachweis das die Simson in der DDR auf der Straße war, das die Zulassungsstellen dann "nur" eine BE mit 50km/h V-max erteilen.

    Wer da einfach mit 21er Gutachten mit 60km/h auf der Zulassungsstelle kommt, kann da wieder abtreten und nochmal eins mit 50km/h machen lassen.

    Der erste Weg wegen zwecks erstmaligen erlangen eine BE in Deutschland, über eine 21er Einzelabnahme sollte nun mal der zur Zulassungsstelle sein um sich zu erkundigen, wie unter welchen Voraussetzungen man eine BE erlangen kann und nicht zur Prüfstelle.

  • Ich habe meine erste Simse auch bei ihm geholt, totaler Schrott diese Karre. Aus 3 Motoren wurde einer gemacht, auf den Bremsnocken wurde ein Schweißpunkt gesetzt, damit die Bremse wieder funktioniert. Natürlich aus Ungarn und die Elektrik erst, schau Dir die Stromversorgung in asiatischen Straßen an, die sind tausendmal ordentlicher .


    Ich war damals blauäugig, Ergebnis: KBA hat abgelehnt, kompletten Neuaufbau gemacht, 21er Gutachten und die alte Zulassungsstelle hat es damals noch gestempelt.

  • Alleedings läuft so eine 21er Abnahme in der Regel darauf hinaus, ohne einen Nachweis das die Simson in der DDR auf der Straße war, das die Zulassungsstellen dann "nur" eine BE mit 50km/h V-max erteilen.

    Wer da einfach mit 21er Gutachten mit 60km/h auf der Zulassungsstelle kommt, kann da wieder abtreten und nochmal eins mit 50km/h machen lassen.

    Der erste Weg wegen zwecks erstmaligen erlangen eine BE in Deutschland, über eine 21er Einzelabnahme sollte nun mal der zur Zulassungsstelle sein um sich zu erkundigen, wie unter welchen Voraussetzungen man eine BE erlangen kann und nicht zur Prüfstelle.

    Genau. Nur weil du ne 21 Bescheinigung hast, heißt dass nicht, dass die Zulasungsstelle das absegnet.


    Das war bei mir eine absolute Vollkatastrophe. Drei Anläufe bei der Zulassungsstelle. Und zuständig war dann die Mitarbeiterin, die mich zweimal abgewiesen hat.

    Der Mitarbeiter beim Tüv wollte dann 45 eintragen und hat gemeckert, weil sie laut seinem Navi 53 lief. Und was ich denn verändert hätte, dass die so schnell geht. Und er hatte noch nen Kolbenklemmer. Nicht warmgefahren, neuer Motor und sofort Vollgas. Verschwiegen natürlich. Und dafür 180 Euro bezahlen.


    So nen Krampf tue ich mir nicht nochmal an.

    Lehmannfan :juchuu:

    3 Mal editiert, zuletzt von chris78 ()

  • Für eine Vespa kann man sich doch die Zweitschrift der Betriebserlaubnis beim Hersteller holen. Bei Simson ist es ja nur ein Sonderfall, weil es den Hersteller nicht mehr gibt. Oder war das eine 125iger?

  • Das ist richtig, für Fahrzeuge, die in Deutschland verkauft wurden.

    Wenn das Fahrzeug irgendjemand nach Deutschland importiert hat, erhält men keine Zweitschrift. und das war der Fall.

    War eine V50n.

    Lehmannfan :juchuu:

  • Hallo…

    Na ich warte jetzt mal ab, und werde die Pferde nicht scheu machen..


    Im Vertrag wurde der Punkt mit dem Reimport vom Verkäufer nicht angekreuzt. Heißt für mich erstmal, dass es kein Reimport ist. Wenn aber das KBA die Papiere auf Grund eines Reimpots ablehnt, kann ich meiner Meinung nach das Teil zurückgeben. Weil der Vertrag nicht eingehalten wurde. So oder so ähnlich ist jedenfalls meine Rechtsauffassung.

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