Erfahrungen Dekra Teileeintragung Schätzungen

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  • Bei mir hatte die GTÜ im vergangenen Jahr alles eingetragen. Das waren meistens Teile mit Teilegutachten. Das war: Telegabel, Bremsscheibe, Bremspumpe, Lenkerklemmung, Bremsleitung, Bereifung ( andere Größe ), Schwinge, Lenker, Stoßdämpfer, Hebel am Bremsschild, Vergaser. Kostete um die 300€.

  • Das war inkl. Probefahrt und Bremstest. Eine andere Felgengröße ( VR 1,6" , HR 1,85 " ) wurde nicht eingetragen ?!


    Ach ja, falls du für alles ein Teilegutachten hast, dann kann man es nach § 19 Änderungsabnahme eintragen lassen ( Zusatzblatt ). Damit kann man jederzeit auch noch zusätzliche Anbauteilen eintragen. Allerdings kannten sich die Frauen in der Zulassungsstelle damit überhaupt nicht aus. Ich müsste dann nach § 21 eine Einzelabnahme machen lassen. Nachteil: teurer und zusätzliche Anbauteilen müssen wieder über § 21 eingetragen werden. Beim § 21 wird die KBA BE oder die originale BE entwertet bzw. ungültig von der Zulassungsstelle gemacht.

    Einmal editiert, zuletzt von LordHelmchen () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von -simme- mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wenn ich mich recht entsinne habe ich für die 21er Abnahme meiner Scheibenbremse 150€ bei der Dekra bezahlt + 30€ quetsch Bearbeitungsgebühr bei der Zulassungsstelle.

  • Ich habe letztes Jahr, eine PZ Telegabel mit Scheibenbremse und PZ-Lenker abnehmen lassen

    Ist als 19er Änderungsabnahme gelaufen und hat nicht ganz 90€ gekostet.


    Dank der Änderungsabnahme nach §19 kann man sich den Weg zur Zulassungsstelle sparen.

  • Genau.

    Kannst auch auf die Zulassungsstelle gehen und das in die BE eintragen lassen.

    Dann wird son Teil ausgestellt was wie eine Zulassungsbescheinigung Teil 1aussieht.


    Die kannst auch bei einer 21er Abnahme geben lassen, steht dann nur auf dem 21er Gutachten zusätzlich drauf das dir eine Zulassungsbescheinigung ausgehändigt haben.

    Das haben ich jetzt erst machen lassen, da kannste das 21er Gutachten schön zu hausen lassen wie ein Kfz Brief.

  • Achso, also bei einer §19 Abnahme muss ich nicht nochmal zur Zulassungsstelle sondern kann direkt fahren? Ist mir neu aber beschweren tue ich mich nicht.

    Ab wann ist es denn eine 19er Abnahme bzw. wäre das bei mir der Fall?

    Grüße und danke für die Antworten

  • Das steht auf dem Abnahme Protokoll drauf.


    Ich bezweifel das du das alles was auf deiner Liste ist überhaupt einer abnimmt.

    Offene Kette, wenn nur mit Kettenschutz

    CNC Bremsschild ohne Teilegutachten-> vergiss es

    CNC Gabelbrücke ohne Teilgutachten -> mit Glück könnte das einer abnehmen weil ein Materialgutachten vorhanden ist und wenn dann dies nur über eine 21er Abnahme, selbe in grün ist es bei der CNC Gabelversteifung.

  • Gut, für die Offene Kette habe ich einen Riesen Schutz obendrüber, und falls er die Gabelbrücke, die Versteifung und das bremsschild nicht abnimmt ist es ja nicht die Welt das auf ori zurückzubauen


    Da möchte ich gleich mal hinterher fragen, das cnc Kettenblatt (34 Zähne wie original) muss man eigentlich garnicht eintragen lassen, so habe ich es zumindestens oft gehört von meinen Kumpels kann das einer hier bestätigen?

    Einmal editiert, zuletzt von Simsonnn () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Simsonnn mit diesem Beitrag zusammengefügt.

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