Eintragung ohne Teilegutachten

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  • Ist ja seltsam, in der ABE ist z.B. die S51 C1 mit Baujahr 83-89 aufgeführt, doch meine ist Baujahr 90, denn 1989 war ja schließlich nicht Schluss mit der S51. Damit würde die ABE nicht gelten oder?

  • Ab 1989 wurde mit der Umstellung auf 12V die Modellbezeichnung geändert

    von S51 auf S51/1 und S51/1 steht auch so auf dem Typenschild bei den 12V Modellen

    Sprich es ist keine S51C sondern eine S51/1C ab 1989 und bis 1990 sind die

    S51/1 Modelle gebaut worden.


    Ja genau genommen, gilt die ABE nicht für eine S51/1

    auch nicht wenn für die jeweilige Simson über eine 21er Einzelabnahme eine BE erteilt wurde.

    Das ist dann so ein Fall wo die trotz ABE, abgenommen/eingetragen werden müssen.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

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