Simson TÜV Abnahme

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  • Hallo,


    ich habe vor, meine Simson zum TÜV zu schicken.

    Derzeit fahre ich einen 60ccm Zylinder von ZT-Tuning. (ZT 60n Stage 2)

    Mit einem 32er Hydro Auspuff.

    Da ich nun bald meinen A2 Führerschein beginne, wollte ich sie über den Winter TÜV tauglich machen.

    Dazu wollte ich euch im groben fragen, was ich dafür brauche.

    Mir ist durchaus bewusst, dass ich eine SB brauche, Blinker, Endurostreben und das sonnst alles technisch TOP sein sollte.


    Nun einige Fragen:


    Darf mein Fächerkopf bei der Eintragung weiter dran bleiben?

    Ist der Auspuff zulässig? Habe nämlich gelesen, dass Resonanz Auspuffanlagen im Bereich bis 60 ccm "Eintragbar" sein.

    Darf nur die ZT-Scheibenbremsanlage verwendet werden? Dass frage ich, weil ich derzeit nur die Trommelbremsgabel von ZT dran habe, aber gesehen habe, dass es einen "Adapter" für die OHNE Scheibenbremsgabel gibt.

    Lässt das der TÜV zu?

    Darf ich einen Koso Tacho verwenden`?

    Dass ich neue Felgen brauch ist mir auch bewusst! Welche Maße sind hierfür noch zulässig? (Nur die Ori breite?)

    Darf ich einen nach oben verlegten Bremshebel benutzen?

    Welche Armaturen darf ich haben? (Zap, oder doch nur die "normalen"?



    Ich wäre euch dankbar, mir eure Erfahrung mitzuteilen & mir Bescheid zu geben, falls ich etwas vergessen habe.


    Vielen Dank für Eure Antworten.


    Liebe Grüße

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  • In erster Linie sollten alle Teile eine ABE oder mindestens eine Teilegutachten haben.

    Das macht die Sache leichter.

    Die Frage was dir der Prüfer abnehmen will, kann nur er beantworten.

    Wenn Dummheit rollen würde, dann müsste so manch einer bergauf bremsen. :thumbup::lol::furious:
    Fuhrpark: am 24.08.21 geklaut

  • So da ich derzeit das selbe Thema habe

    Habe schon mit dem DEKRA Ingenieur gesprochen was er wie haben möchte


    Alle Umbauteile bei mir haben eine Herstellererklärung oder ABE

    Das einzige was bei mir ist, das ich eine Duplexbremse verbaut habe

    Unterzugstrebenlasche wurde durch eine Werkstatt eingeschweißt da er die Streben haben möchte.


    Du brauchst auch eine Prüfstandsmessung für die Motorleistung


    Adapter für Scheibenbremse habe ich noch nie gehört und gesehen
    und das ZT Set sollte die ABE haben inkl. Gabel


    Tacho ist kein Problem

    Armaturen ist egal da nur die Funktion gegeben sein muss (Licht, Blinker, Hupe)


    Felgen dürfen nur nicht schleifen am Ständer oder Schutzblech auch wenn du drauf sitzt

    • Hilfreichste Antwort

    Ich kann hier nur einen guten Rat geben. Finger weg von DEKRA eintragungen. Die DEKRA trägt euch maximal 7kw ein, in 95% der Fälle haben die Fahrzeuge deutlich mehr Leistung. Dann kannst du dir die Eintragung halt auch sparen. Ist vorher Illegal und danach nicht weniger. Zumal die DEKRA bis heute keinen Nachweis erbracht hat, auf welcher Grundlage die 7kw eingetragen werden. Alles in allem ist so eine Eintragung im zweifel hinfällig!


    Ich gehe mal auf deine Fragen ein:


    Derzeit fahre ich einen 60ccm Zylinder von ZT-Tuning. (ZT 60n Stage 2)

    Mit einem 32er Hydro Auspuff.


    Grundlegend wird hier das Problem die Lautsärke sein, das Fahrzeug müsste folgende Grenzwerte einhalten:


    Für Fahrzeuge <80cm³

    bis 01.10.1983 84dB(A)

    ab 01.10.1983 und vmax <80km/h ≤ 75dB(A)

    ab 01.10.1983 und vmax ≥80km/h ≤ 78dB(A)


    Darf mein Fächerkopf bei der Eintragung weiter dran bleiben?


    Fächerköpfe sind kein Problem solange keine Spitzen Kanten Ecken etc. dran sind, Stichwort: Passantenschutz


    Ist der Auspuff zulässig? Habe nämlich gelesen, dass Resonanz Auspuffanlagen im Bereich bis 60 ccm "Eintragbar" sein.


    Der Auspuff wäre nicht das Problem, ich denke aber er ist zu laut. Wird man im Zweifel bei einer Fahrgeräuschmessung aber sehen.

    Die Reso bis maximal 60cm³ sind von uns vorgegeben da zu erwarten ist das Motoren >60cm³ i.k.m. einem Reso mehr als 15PS haben...


    Darf nur die ZT-Scheibenbremsanlage verwendet werden?


    Nein, alle Bremsanlagen mit BE aktuell sind mir bekannt: MZA (SWH), ZT-Tuning, PZ Tuning


    dass es einen "Adapter" für die OHNE Scheibenbremsgabel gibt.

    Lässt das der TÜV zu?


    Kurz: Nein.


    Darf ich einen Koso Tacho verwenden`?


    Wenn der Tacho eine BE (oder E Nummer) hat kein Problem, ansonsten mit dem Prüfer absprechen.


    Dass ich neue Felgen brauch ist mir auch bewusst! Welche Maße sind hierfür noch zulässig? (Nur die Ori breite?)


    100% Legal ist nur die 1.5x16" bzw. 1.6x16"

    Es gibt derzeit keinen Nachweis für breitere Felgen die eine Betriebsfestigkeit bescheinigen.

    Trägt dein Prüfer breiter ein, ist das zwar möglich aber in seinem Risiko, daher werden es die wenigsten machen. Im Zweifel mit dem Prüfer absprechen der es machen soll.


    Die SaMo bescheinigung für seine Felgen ist den Zettel nicht wert auf dem es steht. Hier wird sugeriert es ist eintragbar, in wahrheit wurde der Belastungstest mit einer Achslast von 190kg aber nicht bestanden. Deswegen bekommt man auch den eigentlichen Prüfbericht nicht zu sehen. Was das eintragen von solchen Felgen noch schwieriger gestaltet...



    Darf ich einen nach oben verlegten Bremshebel benutzen?


    Das müsstest du mal näher erläutern, verstehe ich nicht ganz.



    Welche Armaturen darf ich haben? (Zap, oder doch nur die "normalen"?


    Der Bremshebel muss geprüft sein, im Falle der MZA (SWH), ZT oder PZ Bremspumpe wurden die Hebel i.k.m. der Bremspumpe geprüft und sind zulässig. Der Kupplungshebel muss eigentlich nicht geprüft sein, manche Prüfer wollen es aber, daher im Zweifel den Prüfer fragen.



    Ansonsten hier mal aufmerksam lesen, hätte eig die meisten Fragen schon beantwortet:


    TÜV Abnahme - Motoren Service Maul
    Vorstellung zur Abnahme als Leichtkraftrad mit technischen Änderungen bspw. Scheibenbremse Reifen Felgen Lenker Stoßdämpfer usw.
    www.motorenservicemaul.de

  • das breitere Felgen nicht zulässig sein sollen, halt ich für eine sehr schwammige Aussage.

    Die Größen 1.85 und 2.15 x 16 Zoll waren serienmäßig bei MZ Modellen verbaut und so kann man sich auf die Fahrzeuge beziehen was Traglast bzw. Fahrzeuggewicht angeht.

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • das breitere Felgen nicht zulässig sein sollen, halt ich für eine sehr schwammige Aussage.

    Was heißt schwammig, mein Prüfer will auch keine größeren ohne Nachweis der Festigkeit eintragen, das liegt halt am Prüfer ob er das macht oder nicht, deshalb immer erst den Prüfer fragen und nicht in nem forum 20 Meinungen einholen die alle nix wert sind.

  • Welche Meinungen einholen??

    An meiner S70 E sind die seit 10 Jahren eingetragen....

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • Vor 10 Jahren konnte man auch noch einen wilden "Wabant" Umbau eintragen lassen, mit allem was dazu gehört. Das soll wohl heutzutage recht schwer sein, wenn ich dem Wortlaut von einem Merseburger YouTuber glauben darf.

    :sleep: LT S70 SPEZIAL; Ruhe in frieden :sleep:

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