Export-Simson oder nicht?

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  • Darf man fragen ob die erste Zahl des Kaufpreises eine 2 war? :biglaugh:

    Ansonsten, wenn der Preis angemessen war und die Zulassungsstelle da ein Stempel drauf macht würde ich damit leben und gut ist...

  • Ich habe jetzt die Betriebserlaubnis erhalten mit T=60.

    Ganz einfach, es ist eine S51/1E1-H (so stand es auch auf dem originalen Typenschild, deswegen ist es wohl getauscht worden - Ungarn Export, Baujahr 1990, Auslieferung ab Januar) ... die Farbe passt.


    Gruß von Frank

    Danke vielmals, Frank! Zum Kotzen aber ich habe jetzt trotzdem die Betriebserlaubnis erhalten mit T=60.


    Warum finden das manche eigentlich so witzig? Gerade bei Simson-Fans würde ich erwarten, dass eher Verärgerung über diese Verbrecher herrscht. Oder ist das Resignation?


    hallo-stege Kannst du mir sagen ob diese Aussage irgendwie vor Gericht standhalten kann? Laut Anwalt kann es sein, dass das Gericht ein unabhängiges Gutachten beauftragt. Die Frage ist: gibt es sowas (also einen Gutachter)? Kann also die Export-Eigenschaft nachgewiesen werden? Denn diese Eigenschaft wurde im Kaufvertrag zugesichert. Sonst steht sozusagen Aussage gegen Aussage.


    Der Kaufpreis war 2550 Euro, runtergehandelt von 2600 Euro wegen dem fehlenden Stempel. Dieser hat jetzt 23€ gekostet (BE). Ich hätte diesen Preis und auch noch mehr bezahlt für eine saubere und gut erhaltene S51 Enduro aus der DDR.

  • Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

    Das kann dann voll nach hinten losgehen und Du bekommst die BE aberkannt, wenn der Richter sich mit der Materie auskennt.

    Du hast jetzt eine BE für die Kiste, sogar günstig bekommen - warum willst Du Dir das jetzt antun?

    Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen.

    Sagt Dir der Mann einer Anwältin...

    :i_troest:

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Ich will mir das antun weil es mir nicht (nur) darum geht 60 fahren zu dürfen sondern ein gut erhaltenes Moped als Liebhaberstück zu besitzen. Ich wollte aber eben kein Moped aus Ungarn.


    Wenn die Export-Eigenschaft belegt werden kann sollte es eigentlich möglich sein den Kaufvertrag aufzuheben. Gut, das würde ich dann ggf. noch mal mit dem Anwalt besprechen, vielleicht sieht es auch schlecht aus.


    All dies für den Fall, dass der Verkäufer nicht freiwillig zurücknehmen will.

  • Da sag ich dir als Mandant eines Anwalts das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt..


    Wissentlich und willentlich mit ner falschen BE rumfahren, somit fahren ohne Führerschein und Versicherung ist da schon gewaltig..


    Am Ende muss das jeder selbst entscheiden, ich würde den Verkäufer anfragen was er da fürn Dreck verzapft hat...



    Warum finden das manche eigentlich so witzig? Gerade bei Simson-Fans würde ich erwarten, dass eher Verärgerung über diese Verbrecher herrscht. Oder ist das Resignation?


    Alleine die Frage bringt mich zum schmunzeln, erst nen moped für 2,5k kaufen und dann im Nachgang klären was damit ist, das hätte man für ne Folge Harz und herzlich nehmen können..


    Es ist leider immer so, und es wird sich auch nicht bessern solange man den Betrügern eine Plattform bietet scheiß Dreck zu treiben..



    Mfg ronny

  • Kannst du mir sagen ob diese Aussage irgendwie vor Gericht standhalten kann? Laut Anwalt kann es sein, dass das Gericht ein unabhängiges Gutachten beauftragt. Die Frage ist: gibt es sowas (also einen Gutachter)? Kann also die Export-Eigenschaft nachgewiesen werden?

    Oh, diese Frage kann ich tatsächlich nicht beantworten.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

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