Freiwillige Zulassung J09 /4600 ist ausgelaufen

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Ich würde sagen, "Nein", oder? Ohne eine vorlegbare BE wird da ja auch nichts freiwillig zugelassen.

  • Auslaufende Schlüsselnummer = Nicht mehr für Neufahrzeuge verwendbar.


    Fahrzeuge, die bereits im Verkehr waren, müssen nie umgeschlüsselt werden. Man denke daran, dass im PKW Bereich fast monatlich Schlüsselnummern auslaufen ...


    Korrekt wäre für Ex-DDR Simsons: 09 4600 Kleinkrad Mokick 60 km/h


    24 0200 Kleinkraftrad 2-Rädrig ist Unfug, da nur bis 45 km/h.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Ausgeschlossen- da a) die kleine dann mit den Versicherung& runterfährt, was später beim KFZ angerechnet wird, und b) Eintragungen einfacher auszuführen & einzutragen sind.

    Das bieten einige Versicherungen auch bei VKZ an. Z.B. falls man sein Mokick 2 Jahre bei der DEVK versichert hat, dann fängt man als Fahranfänger mit einem zulassungspflichtigen KFZ mit 60% in der Versicherung an. Das mit den Eintragungen stimmt natürlich. Es sein denn, man hat Bauteile mit einer ABE.

  • Ich klink mich mal mit ein, mich hats heute auch erwischt.


    Beim eintragen/umtragen der fahrzeugpapiere wurde meine Simson kurzerhand zum leichtkraftrad da die Nummer garnicht mehr im System zur Auswahl stand.


    Auf Frage warum und wieso wurde nur rumgedruckst und auf die kba betriebserlaubniss verwiesen, dort steht es ja drinn mit kleinkraftrad und 60kmh dank einigungsvertrag. Direkter Wortlaut der Chefin war "die Zulassung ändert nicht die Fahrzeug Art und kann daher auch mit FS B gefahren werden"



    Zukünftige Polizeikontrolle werden daher wohl lustig ausfallen..



    Mfg ronny

  • Das wird überhaupt nicht lustig bei einer Verkehrskontrolle, das gibt richtig Stress,

    Fahren ohne gültigen HU, ohne Zulassung, ohne gültigen Versicherungen und fahren ohne gültigen Führerschein wenn nur AM hast.


    "Direkter Wortlaut der Chefin war "die Zulassung ändert nicht die Fahrzeug Art und kann daher auch mit FS B gefahren werden""

    So ist es, und warum macht dann die Zulassungsstelle ein Leichtkraftrad daraus ???

    In den Fahrzeugpapieren hat unter Fahrzeugart Kleinkraftrad zu stehen, sonst ist es keins, sondern die Fahrzeugart die da steht.

    So einfach ist das.

    Und das ein Leichtkraftrad alle 2Jahre zu HU muss und großes Kennzeichen braucht, sollten sie auf der Zulassungsstelle eigentlich wissen.

    Auch das man dazu den A1 Schein braucht.


    Die haben kein Plan und richtigen Bockmist gemacht, gehe da nochmal hin und lass das berichtigen.

    Du bades den Bockmist den die Zulassungsstelle gemacht hat sonst aus, bei einer Kontrolle.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Ich habs mit der Chefin durchdiskutiert, sie sagte wenn ich einen polo 86c umbaue und als LKW zulassen dann brauch ich dafür ja auch kein LKW Führerschein.


    Ich hab morgen Termin bei meinem Polizisten des vertrauens und zeig ihm das mal, ich lass mir das schriftlich geben sofern das Ärger geben kann, und im umkehrschluss lass ich mir nen Zettel geben wo drinsteht das ich das mit AM fahren darf für zukünftige kontrollen.



    Mfg ronny

  • Ich habs mit der Chefin durchdiskutiert, sie sagte wenn ich einen polo 86c umbaue und als LKW zulassen dann brauch ich dafür ja auch kein LKW Führerschein.

    Richtig, aber weil man Kraftfahrzeug bis 3,5 T mit B- Schein fahren darf . :a_bowing:

    zb. VW T4/5/6, Sprinter, Fiat Ducato, die als Kastenwagen eine LKW Zulassung haben.

    Wenn den vor 2013 gemacht hast, darfst sogar bis 7,5T fahren.

    Über diese 3,5T/7,5T, braucht man ein "LKW- Schein, selbst wenn da als Fahrzeugart PKW oder Wohnmobil stehen würde.m

    Die Chefin hat offensichtlich keine Ahnung, sonst würde sie nicht Apfel mit Birnen kommen. :panic:

    Die StVZO/FZV definiert die Fahrzeugart und

    das Führerschein- Recht sagt mit welchen Schein du was fahren darfst , das sind zwei paar Schuhe.

    Und mit B oder AM Schein darf man nun kein LKR oder Motorrad fahren.

    Für die Fahrzeugart LKR ist nun mal ein A1 Schein erforderlich, auch ist es ein zulassungspflichtges Fahrzeug was alle 2 Jahre zur HU muss.

    4 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Ich muss mal etwas zurückrudern, mein vertrauens Mann der Polizei hat mir die aufschlüsselung der Nummern geschickt und es hat alles seine Richtigkeit.


    Bei mir steht:

    Zu J. 25 zu 4. 2200

    Zu 5. Kraftrad, Leichtkraftrad


    Die aufschlüsselung sagt:

    2-rädrig, auch mit Beiwagen, > 50ccm und/oder > 45kmh)

    - Leichtkraftrad (bis 125ccm und bis 11kw)



    Warum man das unbedingt alles in einen Topf schmeißen muss ist mir rätselhaft..



    Mfg ronny

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!