Soziusfussrasten

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  • Du kannst versuchen papiere zu beantragen auf die Nummer beim kba. Sollten die dann sagen es sei ein Reimport, hilft nurnoch die abnahme bei der dekra, das bedeutet dann aber entweder a: nurnoch ne Zulassung mit 45kmh oder b: 60kmh Zulassung mit alle zwei Jahre zum TÜV und A1 Führerschein.

    Ich möche mal wissen warum immer erzählt wird die bekommen eine 45km/h Zulassung ?
    Ist das Moped von 2002 in den verkehr gebracht wurden, bekommt es bei eine Einzelabnahme eine 50km/h BE.
    Die 21er Abnahme mit den Gebühren auf der Zulassungstelle kostet rund 150€.

  • Das ist richtig, Stichtag ist vor dem 31.12.2001. Auch hier ist wieder der genaue Wortlaut entscheidet, denn wenn ich ein Fahrzeug habe was eben nicht in der BRD vor dem Tag in den Verkehr gebracht habe, gilt das Datum der 21er abnahme bzw. Das Datum der zulassung/Versicherung unabhängig vom baujahr... Und derzeit werden kleinkrafträder mit 50ccm in 45kmh Bereich tituliert.



    Mfg ronny

  • Das ist richtig, Stichtag ist vor dem 31.12.2001. Auch hier ist wieder der genaue Wortlaut entscheidet, denn wenn ich ein Fahrzeug habe was eben nicht in der BRD vor dem Tag in den Verkehr gebracht habe, gilt das Datum der 21er abnahme bzw. Das Datum der zulassung/Versicherung unabhängig vom baujahr... Und derzeit werden kleinkrafträder mit 50ccm in 45kmh Bereich tituliert.



    Mfg ronny

    Hier zählt das erstmalige Zulassen/in den Verkehr bringen und nicht das erstmalige Zulassen/in den Verkehr in der BRD.
    Wenn so wie du behauptest es wäre, würde man auch kein älteres Fahrzeug in die BRD importieren können bzw. wäre hier keine zulassen möglich.
    Da diesen Fahrzeuge die neuen Zulassungsbedingungen, wie auch die Abgasnorm,nicht erfüllen.
    Selbst wenn die Papiere weg sind und es nicht nachweisbar ist das das Fahrzeug in der BRD schon mal Zugelassen war, würde man so wie du behauptest, es nicht wieder zugelassen bekommen.
    Es zählt der Datum des erstmaligen Zulassen/in den Verkehr bringen.

  • also sind das 50km/h.
    Ist dann der Halter auch in der Pflicht das Fahrzeug so technisch herzurichten das es wirklich auch nur 50km/h fährt???
    Müsste der Prüfer eig. auch nachprüfen bei der Probefahrt

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • Wenn das BJ als Jahr der Erstzulassung genommen wird und BRD-Recht angewandt wird, sind das sogar nur 40kmh, da das mit den 50kmh nur von 1986-2001 galt.
    Quote aus Wikipedia:
    Am 1. April 1986 wurde in der Klasse der Kleinkrafträder die Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 auf 50 km/h angehoben.[18] Dies galt für Kleinkrafträder, die bis zum 31. Dezember 2001 zugelassen wurden.

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren

  • also sind das 50km/h.
    Ist dann der Halter auch in der Pflicht das Fahrzeug so technisch herzurichten das es wirklich auch nur 50km/h fährt???
    Müsste der Prüfer eig. auch nachprüfen bei der Probefahrt


    Ja 50km/h, es sei, das Moped durfte vom Werk aus eh nur zb. 40km/h, wie der SR1/SR2.
    Genau so ist es, es heist ja Bauartbedingt darf es nicht schneller Fahren und von davon muss sich der Prüfer ja überzeugen, ob es die Bestimmungen der entsprechenden Fahrzeugklassen auch einhält
    In meinen fällen ist der Prüfer auch eine Runde gefahren, muss er ja schon alleine, um zu prüfen ob die Bremsen auch eine ausreichende Bremswirkung haben......


    Auch wenn es der Prüfer es nicht überprüft und das Moped fährt schneller als 50km/h, dann ist eh der Fahrzeugführer darn.
    Er ist verantwortlich das sein Fahrzeug der STVZO/FZV auch entspricht, sonst darf man nicht fahren damit.
    Ist das gleiche wie mit Tuning-Zylinder.



    Wenn das BJ als Jahr der Erstzulassung genommen wird und BRD-Recht angewandt wird, sind das sogar nur 40kmh, da das mit den 50kmh nur von 1986-2001 galt.
    Quote aus Wikipedia:
    Am 1. April 1986 wurde in der Klasse der Kleinkrafträder die Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 auf 50 km/h angehoben.[18] Dies galt für Kleinkrafträder, die bis zum 31. Dezember 2001 zugelassen wurden.


    Die ersten BRD Ausführungen von der S51 durften auch nur 40km/h, für diese gab es im nachhinein eine Freigabe für 50km/h.
    Problem ist das es dazu so viele Regelung/Ergänzung gib.
    Es gab ja auch mal eine 50er "offene Klasse, ohne km/h und Leistungsbegrenzung in der BRD. Dazu gehöhrte zb, Kreidler Florett RS.


    Es ist jedenfalles so, das die nationale Regelung der BRD, das Kleinkrafträder bis Baujahr 2002, 50km/h dürfen, angewendet wird.
    Für Kleinkrafträder nach Baujahr 2002 gibt es nach EU-Recht nur die 45km/h.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Hier zählt das erstmalige Zulassen/in den Verkehr bringen und nicht das erstmalige Zulassen/in den Verkehr in der BRD.Wenn so wie du behauptest es wäre, würde man auch kein älteres Fahrzeug in die BRD importieren können bzw. wäre hier keine zulassen möglich.
    Da diesen Fahrzeuge die neuen Zulassungsbedingungen, wie auch die Abgasnorm,nicht erfüllen.
    Selbst wenn die Papiere weg sind und es nicht nachweisbar ist das das Fahrzeug in der BRD schon mal Zugelassen war, würde man so wie du behauptest, es nicht wieder zugelassen bekommen.
    Es zählt der Datum des erstmaligen Zulassen/in den Verkehr bringen.


    Wenn dem so ist, dann spielt es keine Rolle ob es eine ungarnkiste oder anderweitige reimportkiste ist oder nicht.


    Mfg ronny

  • Wenn dem so ist, dann spielt es keine Rolle ob es eine ungarnkiste oder anderweitige reimportkiste ist oder nicht.


    Mfg ronny

    Es geht den meisten um die 60km/h BE und da spielt es nun mal eine Rolle.
    Bei einen Reimport muss halt eine Einzelbetriebserlaubnis nach §21 genacht werden um eine BE zu bekommen und wer sich mit 50km/h abfindet oder der es als Leichtradtrad, wie S70 abnehmen lässt, kann sich so ein Moped holen.
    Übrigen die Nachwende Simsons (nach 1992, also die nur noch 50km/h dürfen) brauchen auch eine 21er Abnahme wenn die Papiere weg sind, da gibt es keine Zweischrift vom KBA.

  • Die ersten BRD Ausführungen von der S51 durften auch nur 40km/h, für diese gab es im nachhinein eine Freigabe für 50km/h.
    Problem ist das es dazu so viele Regelung/Ergänzung gib.
    Es gab ja auch mal eine 50er "offene Klasse, ohne km/h und Leistungsbegrenzung in der BRD. Dazu gehöhrte zb, Kreidler Florett RS.


    Die offene 50er Klasse entspricht zulassungsrechtlich eher dem Sperber.


    Für das Upgrade der "vor 1986" BRD S51 auf 50kmh, gibt es da eine Quelle?

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren

  • Ich schaue mal ob ich das habe, Inhaber der S51 B-4-D BE ist die Firma Paul Lange, Stuttgart.
    Dürfte die Freigabe auch über die Firma gekommen sein.
    Hast du etwa so ein seltenes B-4-D Modell ?

  • Nein, sowas hab ich nicht, bin auch kein Fan von.
    Der Grund warum ich frage... zuviel "hörensagen" im Umlauf. Ich glaube im Internet nichts mehr was nicht belegt werden kann.

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  • Nein, sowas hab ich nicht, bin auch kein Fan von.
    Der Grund warum ich frage... zuviel "hörensagen" im Umlauf. Ich glaube im Internet nichts mehr was nicht belegt werden kann.


    Da hast du allerdings recht mit dem "hörensagen"


    Ich schau mal ob ich das habe, eine Verkauf Anzeige von damals habe ich gefunden, Preis 1582,- DM
    und hier so " Upgrade" von 40 auf 50km/h von einer Honda
    http://die-kleinkraftrad-ig.de…n50kmhhondambx50sac05.pdf

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

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