MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Mit der Simson zum Surfen nach Cornwall

  • Ich glaube ganz so einfach ist die Sache auch nicht.
    Die Simme entspricht/ bzw ist eingestuft in die EG Fahrzeugklasse L1e, trotz 60kmh was ja eigentlich nicht mehr dieser Klasse entspricht.
    Somit mit AM und Versicherungsschild fahrbar.
    Da es ja quasi eine EU Fahrzeugklasse ist, in Kombination mit einem EU Führerschein, darf man ja jetzt erst Mal rein theoretisch ein L1e Fahrzeug auch im EU Ausland fahren.
    Nur ist im Simsonfall halt das L1e Fahrzeug anders spezifiziert, als es in allen anderen Ländern möglich ist. Aber trotzdem bleibt es auch im Ausland ein L1e. Für mich rechtliche Grauzone, die nie geklärt werden wird.
    Und das die einzelnen Ländervertretungen im Zweifelsfall bei Anfragen negativ reagieren, ist logisch. Wer möchte sich in so einer unklaren Situation in die Nesseln setzen, wenn er eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen soll. Also lieber vorsichtshalber negativ entscheiden...


  • Klar verstehe ich die Logik, dass nationale Gesetze nicht zwangsläufig auf EU Nachbarn übertragen werden können. Ich behaupte ja auch nicht, dass man das darf, was ich vorhabe.


    Aber nach deiner Österreichargumentation dürfte ich in England und in der Schweiz überhaupt keinen Roller fahren, da ich ja deren nationales Recht der Sonderprüfung nicht erbracht habe. Genauso wie ein Österreicher bei uns keine 125er fahren darf, wenn er den Schein nicht hat, darf ich dann in Ländern, die zusätzliche Stunden auf einem Kleinkraftrad verlangen, gar kein motorisiertes Zweirad fahren.

  • Ich und viele andere haben sich damit intensiv beschäftigt.
    Letztendlich is genau das rausgekommen was racingcolone schreibt.
    Auf eine Sonderreglung ist kein Land vorbereitet.
    Ein in Deutschland zugelassenes Mopped mit 60 km/h Zulassung ist im Ausland auch nur ein Mopped, auch wenn es nach deren Definition ein LKR oder ein KKR wäre. Es gilt die Einstufung des Heimatlandes.
    Es darf also in ganz EU Europa bewegt werfen.
    Beim Führerschein hat höchstwahrscheinlich Duodriver Recht, aber auch dazu habe ich unterschiedliche Auskünfte erhalten.
    Da ich auch Motorrad fahren darf interessiert es mich nicht mehr.

    geht nich und kann ich nich sind die brüder von will ich nich

    Einmal editiert, zuletzt von Der Alte ()

  • Die Zulassungssache hat EU weit Bestand, dass ist auch die Auskunft der von mir genannten Länder.
    Es ist ja hier ordnungsgemäß zugelassen mit dem Versicherungsschild nach geltendem deutschen Recht.
    Es geht allein um die Führerscheinsache, die leider im Ausland eben besagt für 60km/h muss ein A1 vorhanden sein.
    Wie schon erwähnt, dass sind Auskünfte die man problemlos von den betreffenden Ländern erhält auf Nachfrage.


    Was Cologne da schreibt wegen der Eigenarten in den betreffenden Ländern ist ein ganz anderer Schnack.
    Du hast den Führerschein der Klasse M im Führerschein vermerkt und der ist EU weit so gültig, wenn andere Länder Sonderregelungen einführen ist das Ländersache. Deine Klasse M ist Eu weit gültig, er möchte allerdings mit einer Fahrzeugklasse wo anders hin wo es eben die Klasse A1 ist. 60km/h Simson ist nun mal nur in der BRD ein Moped, in der EU ist es ein Leichtkraftrad wozu die Klasse A1 benötigt wird zum führen.


    Warum man ohne sich vorab zu Informieren gegen geltende Gesetze eines fremden Landes verstoßen will, ist mir leider völlig schleierhaft.
    Warum fährst du dann nicht lieber gleich mit der 250er ETZ hier und dort umher? Kein Führerschein bleibt ja kein Führerschein. ;)

  • Ich fürchte, wenn er in England gepackt wird, dann wäre das Machen des A1-Führerscheins die merklich günsterige Alternative gewesen. Der Schein ist auch nie weg, im Gegegensatz zur Kohle, die man im worst Case in GB lässt.

  • Ich glaube ganz so einfach ist die Sache auch nicht.
    Die Simme entspricht/ bzw ist eingestuft in die EG Fahrzeugklasse L1e, trotz 60kmh was ja eigentlich nicht mehr dieser Klasse entspricht.
    Somit mit AM und Versicherungsschild fahrbar.
    Da es ja quasi eine EU Fahrzeugklasse ist, in Kombination mit einem EU Führerschein, darf man ja jetzt erst Mal rein theoretisch ein L1e Fahrzeug auch im EU Ausland fahren.
    Nur ist im Simsonfall halt das L1e Fahrzeug anders spezifiziert, als es in allen anderen Ländern möglich ist. Aber trotzdem bleibt es auch im Ausland ein L1e. Für mich rechtliche Grauzone, die nie geklärt werden wird.
    Und das die einzelnen Ländervertretungen im Zweifelsfall bei Anfragen negativ reagieren, ist logisch. Wer möchte sich in so einer unklaren Situation in die Nesseln setzen, wenn er eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen soll. Also lieber vorsichtshalber negativ entscheiden...


    Da wird wieder Fahrerlaubnisrecht und Zulassungsrecht total durcheinander gewürfelt.


    Klasse AM ist 50ccm und 45km/h, in D sind Simsons mit Ausnahmegenehmigung auch erlaubt (§76 FEV). Die FEV ist aber nur eine nationale Vorschrift, im Ausland ist die hinfällig.


    Zulassungrechtlich ist eine Simson Schwalbe in eine nationale Klasse eingestuft. Nix L1e, sondern National Fahrzeugklasse 39 und Aufbauart 4600 "KLEINKRAD ROLLER 60KM/H".


    Das steht auch so in der "neuren" KBA ABE drin unter Feld 4 und Feld J.


    Wer es genau nachlesen will: Seite 88: https://www.kba.de/SharedDocs/…blob=publicationFile&v=19



    MfG


    Tobias

  • Versteht er ja leider nicht. GB hat nicht solche Sparpreise, wie hier in Deutschland üblich sind.
    Dort käme dann erstmal die Strafanzeige noch zum Bußgeld, ab 500Pfund, dazu und es kann das Fahrzeug konfisziert werden.
    Zu dem Bußgeld was bei 500Pfund beginnt und meist höher liegt, grad für Ausländer, kommen noch hohe Bearbeitungsgebühren von Seitens GB und Deutschland hinzu. Da GB noch EU ist, wird das Bußgeld von deutscher Seite eingetrieben. Dadurch kann wiederum auch die FÜhrerscheinstelle erfahren.Das kann nochmals weitere folgen nach sich ziehen.
    Das alles nur, weil man fremde Gesetze mit Füßen treten will? Ich weiß nicht, bestätigt ja wieder den Ruf der Deutschen im Ausland.


    PS: Übrigens kann man übern Teich auch kurzzeitig inhaftiert werden als Ausländer ohne gültige Fahrerlaubniss. ;)

  • @Duodriver
    Wenn du mal sachlich und freundlich bleiben würdest, würde man dir vielleicht mehr Aufmerksamkeit schenken.
    Um es vorweg zu nehmen: Ich versuche eine neutrale Haltung einzunehmen und sachlich zu argumentieren und lasse mich, wenn vernünftig belegt, auch gerne überzeugen!
    Aber "Isso" Argumente und lasche Aussagen ziehen halt nicht...


    Ich habe mich hier erstmal raus gehalten, weil ich mir dann auch nicht mehr so sicher war und mich dann lieber erstmal zurück halte.


    Zulassungsrecht und Führerscheinrecht sind hier die beiden Faktoren, die es zu unterscheiden gilt.


    Nach Zulassungsrecht wird die Simson von der BRD als Kleinkraftrad eingestuft, was nach EU-Recht mit Klasse AM zu fahren ist.
    Da Zulassungsrecht eine Sache der Länder ist, sollte das von anderen Staaten eigentlich nicht hinterfragt werden dürfen.
    Weil Leichtkraftrad = Klasse AM.


    Fakt ist aber auch, dass nach EU-Führerscheinrecht die Klasse AM bis 45km/h gilt, dies könnte hier also nach Führerscheinrecht zu Problemen führen.


    Ich denke @racingcologne trifft es hier ganz gut, dass es nicht wirklch klar ist.


    Aber mal eine Gegenfrage:
    Wie sieht es mit Bestandsschutz aus und den ganzen Rollern, die vorher in DE 50km/h fahren durften.
    Und wie soll es denn vorher, ohne EU-Regelung funktioniert haben? Es kann ja schlecht sein, dass durch die neue Regelung alle Bestandsregelungen ersatzlos vergessen werden. Beträfe ja nicht nur Simson und die BRD.


    Dein Link zum KBA-Dokument besagt nur, dass alle deutschen Klassen auslaufen und da steht dann halt auch "KLEINKRAD ROLLER 60KMH" und "KLEINKRAD MOKICK 60KMH" mit dabei. Die weitern 100 Seiten lese ich mir nicht auf Verdacht durch, muss nebenbei auch noch arbeiten :whistling:



    Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Timb0o ()

  • Selbst mit dem Auto sind 1300 km in zwei Tagen sportlich.
    Dein Surfbrett behindert die Sicht auf Deine Blinker.
    Dann noch die Seitenwindempfindlichkeit.
    1300 km mit der Simson-ja, jedoch nicht in zwei Tagen.
    Mit Surfbrett-niemals. Das geht solange gut, bis Dich ein Polizist sieht.

  • Ich habe jetzt eine ADAC Plus Mitgliedschaft abgeschlossen, damit ich im Falle einer Panne im Ausland gut abgesichert bin. Hierbei habe ich fast einen fatalen Fehler gemacht, da ich kurz davor stand stattdessen eine AvD Help Plus Versicherung abzuschließen, da diese günstiger ist und weltweit gilt. Glücklicherweise habe ich noch ein bisschen im Kleingedruckten gestöbert und bin auf die Klausel gestoßen, dass diese Versicherung nur für Fahrzeuge über 50ccm gilt. Auch ein persönlicher Anruf beim Service hat mir das bestätigt. Dagegen hat mir ein Anruf beim ADAC versichert, dass bei ihnen jedes Fahrzeug versichert ist, also auch unsere Simson Modelle.
    Ich denke, dass diese Information durchaus interessant für Leute ist, die eine Reise ins Ausland vorhaben und noch nicht wissen, welche Versicherung sie abschließen sollen. Um nicht extra dafür ein neues Thema zu eröffnen, wollte ich das hier mit euch teilen.

  • Gestern in der Früh' um 7:00 ging es von Karlsruhe los und heute sitze ich im Zug auf der Heimreise.


    Erst mal ging es über Rastatt nach Frankreich. Nach ca. 150 km gab es den ersten kleineren Vorfall. Am Berg hatte ich plötzlich kein Gas mehr und der Motor lief nur noch mit gezogenem Choke. In einer der Düsen im Vergaser war Dreck und nach dem Entfernen dessen lief das Moped wieder tadellos.
    In Luxemburg angekommen gab es dann ein plattes Vorderrad. Den Schlauch hatte ich selbst dabei, Luft gibts in Luxemburg auch, leider hatte ich aber keine Pumpe. Also musste ich 2 Stunden auf den ADAC warten, um den neuen Schlauch aufpumpen zu lassen.
    Bis Belgien war dann alles gut. Leider hat mich mein Navi auf die N4 geschickt, welche wie eine deutsche Kraftfahrstraße ist und wo man sich auf der Simson wirklich nicht wohl fühlt. Genötigt durch die hupenden Autofahrer gab ich eben voll Stoff bis der Motor plötzlich bremste: Kolbenklemmer. Hmm...


    Habe dann am Straßenrand das Ding auseinander gebaut und sowohl Kolben, als auch Zylinder haben Riefen und müssen wohl geschliffen/ausgetauscht werden. Lag es am zu mageren Gemisch, oder den 4000 km im MZA Chinakolben? Vielleicht beides.


    Naja, 5 Stunde später wurde ich dann endlich abgeschleppt, nachdem mir mehrere nette Belgier Hilfe angeboten haben und mir sogar Wasser vorbeigebracht haben. Auch die Polizei war mal da, aber selbst die sprechen kein englisch oder deutsch.
    Ich durfte dann in der Werkstatt auf der Couch schlafen und das Moped wird demnächst vom ADAC nach Deutschland transportiert.


    Leider ist die Reise so vorzeitig zu Ende gegangen, aber umsonst war sie trotzdem nicht. Weder finanziell, noch vom Erfahrungswert. Insgesamt habe ich ca. 350 km geschafft.


    Fazit: Ich hatte keine Probleme mit der Polizei bzgl. 60 km/h Regelung oder Surfboard, wobei man dazusagen muss, dass kein einziges mal ein Polizeiwagen an mir vorbei fuhr, während ich gefahren bin. Die ADAC Versicherung lohnt sich, allerdings sollte man keine Wunder erwarten und längere Wartezeiten bei einer Panne einplanen.


    Als nächstes wird der Schaden begutachtet und vermutlich in einen Barikit Kolben und einen neuen Schliff investiert.


    Bis zur nächsten Reise dann.


    PS.: wie kann ich am besten überprüfen, ob die Kurbelwelle noch gut ist? Augenmaß sagt, dass sie noch okay ist.

  • Wow, das tut mir für Dich persönlich leid.
    Klasse finde ich, dass Du über den Fehlschlag berichtest (und selber eine positive Lehre daraus ziehst), damit hilfst Du auch anderen.
    Danke dafür.

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren

  • Gestern in der Früh' um 7:00 ging es von Karlsruhe los und heute sitze ich im Zug auf der Heimreise.


    Fazit: Ich hatte keine Probleme mit der Polizei bzgl. 60 km/h Regelung oder Surfboard, wobei man dazusagen muss, dass kein einziges mal ein Polizeiwagen an mir vorbei fuhr, während ich gefahren bin. Die ADAC Versicherung lohnt sich, allerdings sollte man keine Wunder erwarten und längere Wartezeiten bei einer Panne einplanen.


    Wie du selbst festgestellt hast, ohne Polizei auch kein Kläger. Wo keiner ist kann dich auch keiner aufhalten auf deiner illegalen Tour durch Europa. Aber die Tour wurde ja vom Möp selbst beendet, vllt besser so, ehe du an den richtigen gekommen wärst. ;)

  • Schade, ich hätte dir die Ankunft in Cornwall neidlos gegönnt.
    Meist sind es Kleinigkeiten die einen aufhalten.
    Wir hatten nur auf unserer ersten Reise keine Ersatzgarnitur mit. Gregor mußte deshalb auch mit dem ADAC nach Hause.
    Beim nächsten Mal klappt es bestimmt.

    geht nich und kann ich nich sind die brüder von will ich nich

  • Wie du selbst festgestellt hast, ohne Polizei auch kein Kläger. Wo keiner ist kann dich auch keiner aufhalten auf deiner illegalen Tour durch Europa. Aber die Tour wurde ja vom Möp selbst beendet, vllt besser so, ehe du an den richtigen gekommen wärst. ;)


    Und selbst wenn er mir nen Düsen betriebenen Skateboard bis nach Oblask Magadan gefahren wäre geht das niemanden etwas an. Er kann doch machen was er will...


    Trotzdem es tut mir schrecklich leid das es nicht geklappt hat vielleicht beim nächsten Mal.


    Lg :)

    :shehumper::

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