MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Kindersitz an einer Simson, wieviel Personen

  • ist mein reden, Duo, das hängergewicht hat nichts mit der gesamtmasse des zu ziehenden fahrszeugs zu tun, max. die stützlast, die laut kba-papieren gleich 0 ist. ebenso die zuladung bis max. anhängergwicht laut zugfahrzeug erreicht ist, ziehen darf man nur hänger die mit der zulässigen GESAMTmasse auch ans zugfahrzeug passen. ich kann nicht sagen ok, der hänger überschreitet das zulässige gesamtgewicht, des zugfahrzeugs um 100kg, dann lad ich halt 100kg weniger zu.


    wobei die frage immer noch offen ist, vom den § her gesehen, hänger an simson mit fahrer und sozius.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Simson darf mit zulässigem Gesamtgewicht beladen werden + den Hänger dahinter:


    => Du belastest/belädst dein Zugfahrzeug wie mit "ohne" Hänger, da die den Hänger betreffenden Gewichte ja nicht in die Zugfahrzeugmasse hinein zählen...


    Ich habe bisher nichts in den §§ gefunden, was besagt, dass das Zugfahrzeug bei Anhängerbetrieb nicht voll beladen werden darf.


    ...was ja -wie bereits erwähnt- auch absoluter Schwachfug wäre, weil die Stabilität des "Zuges" ja darunter leidet, wenn das Zugfahrzeug zu leicht würde...
    => siehe das Notbremsungsbeispiel in enger Kurve:
    Der ungebremste Hänger will dann das Heck aus der Spur drücken, was beim auf dem Heck leichteren Fahrzeug schneller geschieht, als wenn das Heck des Zugfahrzeugs schwer ist.



    Dabei ist es irrelevant, ob du als "Zuladung" für das Zugfahrzeugs Personen oder Gepäck benutzt...

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

  • Duo was den § betrifft hast du glaub ich was falsch verstanden. es gibt leute die behaupten, wenn man mit hänger fährt, darf nur der fahrer fahren, ohne sozius. ich bin der meinung, fahrer+ sozius + hänger. dafür hätt ich gerne die rechtliche grundlage.


    der rest ist geklärt.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.


  • Der Anhänger bildet samt Zugfahrzeug eine Gesamtmasse und hlt als Gespann.
    Was ganz wichtig ist für die, die nach 2013 ihren Führerschein erworben haben.


    Hier die Quelle
    http://www.polizei-dein-partne…cht-2013-was-ist-neu.html



    PKW und LKW mit Anhängern
    Insgesamt sind die Regelungen für Anhänger
    vereinfacht worden. Seit dem 19.01.2013 dürfen mit der
    Führerscheinklasse B alle Gespanne bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
    gefahren werden. Die Gesamtmasse gilt dabei für das ganze Gespann, also
    der Kombination aus Fahrzeug und Anhänger. Für Gespanne bis 4,25 t
    zulässiger Gesamtmasse muss man durch eine spezielle Schulung die neu
    eingeführte Fahrerlaubnisberechtigung B96 vorweisen können. Bei der
    Führerscheinklasse BE wird die zulässige Gesamtmasse des Anhängers auf
    3,5 t beschränkt. Für schwerere Anhänger benötigt man die
    Fahrberechtigung der Klasse C1E. Beide Einschränkungen gelten nur für
    Führerscheine der Klasse BE, die nach dem 19.01.2013 erworben wurden.
    Bei LKW über 3,5 t mit Anhängern (Klasse C1E) gilt ebenfalls nur noch
    das zulässige Gesamtgewicht des ganzen Gespanns (bis insgesamt 12 t sind
    zulässig). Die Klasse C1E umfasst jetzt außerdem zusätzlich
    Zugfahrzeuge der Klasse B.

    Einmal editiert, zuletzt von carpediem ()

  • Der anhänger bildet samt zufahrzeug eine gesamt masse und Zahlt als gespann.


    Das trifft für uns doch nicht zu, da wir diese 3,5t Gesamtgewicht für das Gespann (Zugfahrzeug + Anhänger) nicht erreichen.
    Auch wenn es um das Gesamtgewicht von "Gespannen" geht, so gilt, dass du die zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und vom Hänger nicht überschreiten darfst, sie innerhalb des Gespannes trotzdem getrennt betrachtet werden...



    Die Frage war aber, ob das Moped bei Anhängerbetrieb mit Sozius belastet werden darf oder nicht.


    Duo was den § betrifft hast du glaub ich was falsch verstanden. es gibt leute die behaupten, wenn man mit hänger fährt, darf nur der fahrer fahren, ohne sozius. ich bin der meinung, fahrer+ sozius + hänger. dafür hätt ich gerne die rechtliche grundlage.


    Ich habe dich schon richtig verstanden. Aber vielleicht hast du mich nicht ganz verstanden gehabt...


    Es gibt keinen Paragraphen, der dir untersagt, einen Sozius bei Anhängerbetrieb mitzunehmen.


    Fakt ist doch, dass die Simme für 2 Personen zugelassen ist und dann noch minimal Spielraum für leichtes Handgepäck wäre...
    ...oder ich schöpfe das maximale zulässige Gesamtgewicht der Simme durch Gepäckzuladung aus.


    Wie ich die Simme nun bei Anhängerbetrieb "belade" (Gepäck oder Sozius/Sozia) spielt also keine Rolle (solange das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht überschritten wird), da es hierfür keine rechtlichen Einschränkungen gibt (bis auf die untersagte Mitnahme von Kindern in Kindersitzen)

    Gruß Frank


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  • ok da es keinen § gibt der dieses untersagt, ist davon auszugehen, das so wie es in den papieren steht, von der genannten sitzzahl auszugehen ist. in dem fall 2 personen auf sitzbank + hänger. so meintest du das, ja? (ausnahme kindersitz in verwendung)

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Genau so meine ich es schon die ganze Zeit... ;)

    Gruß Frank


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  • neuer Fahrzeugschein:


    G Leermasse des Fahrzeuges (ist in Wirklichkeit aber immer etwas mehr)
    F.2 zulässige Gesamtmasse, d.h. die tatsächliche Gewichtskraft, mit der die Räder höchstens auf die Straße "drücken dürfen"
    O.1 O.2 Anhängelast ungebremst/gebremst, d.h. die tatsächliche Masse des Anhängers


    zulässiges Gesamtgewicht des Zuges ist dann F.2 vom Zugfahrzeug und vom Anhänger


    Weg vom Rechtlichen und hin zum Logischen. Das macht es einfacher ;) Und die ganze Sache nicht mit dem Führerscheinrecht verwechseln.

  • Aber warum sagt der Link bzw die Rechnung darin mehr ?
    Weil Laut Papieren wären es bei S50 und S51 260kg Gesamtmasse.
    Wie setzt sich das nun beim Moped/Motorrad zusammen?

    3 Mal editiert, zuletzt von s50b2e ()

  • Leermasse, Fahrer, Sozius, Ladung und evtl. die Stützlast vom Anhänger.


    Das ist dann die tatsächliche Masse, welche das zGG nicht übersteigen darf.

  • hab nach der Hälfte aufgehört zu lesen.
    nach deutschem Recht gehört der Sozius IMMER hinter den Fahrer, also auch das Kind.
    hier gibt es also rechtliche Unklarheiten. Macht es einfach nach gesundem Menschenverstand.


    Es gibt ja nur einen Motorrad Kindersitz
    https://www.moto-akut.de/a-19/…VqHiMPdy30AYmQaAql98P8HAQ
    den habe ich auf dem Motorrad mit meiner Tochter verwendet, hinten. Der macht nen sehr guten Eindruck, viel Festhaltemöglichkeiten und sicherer Halt


    gefühlsmäßig finde ich vorne auch besser, aber auf der anderen Seite wird man manchmal ganzschön auf den Tank geschoben

  • ich denke, das es da wieder eine ausnahmeregelung gibt für ältere zweiräder. schaut man aktuell nach kindersitzen, gibt es wirklich nur noch welche, die auf dem soziussitz befestigt werden.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • ich bin auch tausende kilometer besoffen gefahren und nie ärger deswegen gehabt, muss also erlaubt sein... du verstehst ;)
    Kind vorne kostet fix mal Geld und ist definitiv viel unsicherer als hinten für alle beteiligten.
    Man ne Runde übern Hof geht ja noch, aber im Verkehr würde ich das nie machen!


    MuZ: ich habs auch nicht wieder gefunden, aber hatte mich explizit diesbezüglich vor meiner Motorradtour mit meiner Tochter informiert.

  • war die motorradtour mit einer simson? die rede ist ja von den speziell für simon gebauten vorderen kindersitzen, die eine kta-nummer haben und laut bestandsschutz immer noch gefahren werden dürfen. selbst die nachbaukindersitze ohne nummer, soll man sich beim tüv extra eintragen lassen können.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • nö war was großes, aber ich fand gefühlsmäßig vorne auch besser und kannte das ja von der simme.
    die argumente dagegen sind schlüssig. also ist die frage, auch wenn man es darf, ob man es machen sollte.
    abgesehen davon dass man im ernstfall erstmal nen ticket bekommt und sich dann mit behörden und anwalt sein recht erstreiten darf.

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