Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

Kindersitz an einer Simson, wieviel Personen

  • Hallo,


    Ich wollte mal interessehalber nachfragen, wenn man einen kindersitz verbaut hat, ob solange das gesamtgewicht nicht überschritten wird, dann 2 erwachsene auf der sitzbank sitzen dürfen, plus einem kind auf dem kindersitz, oder wenn man ein kind bei hat, der sozius frei bleiben muss, da ja in den papieren steht, "zugelassen für 2 personen."


    ich kann mich erinnern, ende der 60-er, anfang der 70-er bei meinem vater bei einem roller (wars der Tatran, Berlin, Troll, ?, keine ahnung mehr) im kindersitz gesessen zu haben und meine mutter war hinten drauf. selbst mein kleinerer bruder, wurde als baby so noch mitgenommen zwischen den erwachsenen.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Locke ()

  • Ich würde rein Logisch sagen ja, solange Zulässige gesamt masse nicht überschritten wird.
    Sonnst wäre da eine ergänzung im KTA auszug des Kindersitz.
    Anhänger betrieb ist dann auch nicht mehr Möglich mit verbautem Kindersitz.


    Hier noch was aus dem DDR Moped Forum


    http://www.ddrmoped.de/forum/index.php?showtopic=13244

    3 Mal editiert, zuletzt von s50b2e ()

  • hatte so eine äusserung mal gehört, bin mir aber nicht sicher wie das rechtlich aussieht, deswegen meine frage. es wurde behauptet, das wenn ein kind im kindersitz ist, eben die 2 personen erreicht sind.
    angeblich darf man mit einem hänger hinten dran auch nur solo fahren.

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  • Um das genau zu Klären brächte man KTA auszug dazu.

  • den hab ich nicht. aber ich glaub wars der user stege, der dazu vielleicht was genaueres sagen könnte? ..oder jemand anders? viell wurden die gesetze diesbezüglich ja auch schon mal irgendwann zu ddr-zeiten geändert? kp


    mit dem hänger wäre auch mal interessant

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Zu DDR-Zeiten gehörte es schon irgendwie mit zum Alltagsbild:


    sehr oft sah man 1 Erwachsen und 1 Kind im Kindersitz...
    weniger oft -aber immernoch oft genug auch 2 Erwachsene + Kind im K-Sitz...
    seltener (aber nicht zu selten) auch 2 Erwachsene, 1 Kind im K-Sitz und noch eines zwischen den Eltern.


    Wir hatten in der Fahrschule auch das Thema "Kindersitz und Kinderbeförderung".
    Dazu gehörte unter anderem:
    S51: Kind zw. Fahrer und Tank mit eigenen Fußrasten und eigenem Haltebügel am Lenker
    Schwalbe: Kindersitz im Durchstieg mit eigenen Haltebügeln.
    => beides mit 2 Erwachsenen zulässig, wenn "Kleines Kind" (habe leider das Maximalalter nicht mehr im Kopf. Ich glaube es ging zusätzlich auch um das Körpergewichtes des Kindes => Traglast des Sitzes bei der Schwalbe)


    ABER ich habe es nicht mehr zu 100% in Erinnerung, wie es mit dem Kind zwischen den Eltern war.
    Hier gab es m.W. nach auch eine Altersbeschränkung.


    Ab einem bestimmten Alter des Kindes (ab wo es nicht mehr im Kindersitz sitzen darf) zählte das Kind dann als "Erwachsener" - benötigte also einen vollwertigen Sitzplatz auf der Sitzbank. (somit nur noch 1 Erwachsener" + Kind oder Erwachsener als Sozius)


    (Das ist das, woran ich mich aus '81/'82 noch erinnere)

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

  • Steht ja schon im Link zur DDR Montage Anleitung.

  • die aussage im link ist schwammig, da steht nicht, das weiterhin 2 erwachsene mit dürfen + kind, sofern die zulässige achslast nicht überschritten wird.
    es steht nur das bei mitnahme eines kindes die zulässige achslast nicht überschritten werden darf. das gleiche gilt aber auch wenn ich alleine fahre, oder mit sozius.


    @DUO78 so hab ich das auch im kopf, die frage ist nur wars damals legal? bzw hat sich die ddr -rechtssprechung diesbezüglich noch geändert?
    ich glaube kleinstkinder zwischen fahrer und sozius sind nicht (mehr) erlaubt.


    ich bin auch der auffassung fahrer + sozius + kind
    ebenso fahrer + sozius + anhänger


    gibt aber auch leute die die meinung vertreten
    fahrer + kind, kein sozius
    fahrer + hänger kein sozius


    und nun würde ich gerne wissen was aktuell gilt. (falls sich da mal was geändert haben sollte)

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    2 Mal editiert, zuletzt von Locke ()

  • Da gilt DDR recht da Bestandsschutz, und Schwammig ist da nichts.
    Du hast zwei Sitzplätze dazu Kindersitz, sofern das nicht die zulässige achslast nicht überschritten wird.
    Kind sitzt ja auf dem Tank ergo Bleiben Zwei Sitzplätze erhalten.
    Gibt es kein Problem es ist halt mitführen des anhängers untersagt.


    Kannst ja gerne bei User MuZ nachfragen ist ja bei Rennleitung.

    3 Mal editiert, zuletzt von s50b2e ()

  • ich will ja nicht nerven trotz bestandsschutz, es gab auch hänger zu ddr-zeiten die schneller als 40km/h durften (kein mkh), das wurde dann zu ddr-zeiten noch abgeändert, das der hänger am möp nur noch 40 darf. und genau eben jene 40 hat nun aktuellen bestandsschutz. viell gabs sowas fürs moped auch zwecks kindersitz?
    explizit lese ich nur das bei benutzung des kindersitzes, kein anhängerbetrieb erlaubt ist, aber nicht, das ein sozius erlaubt ist. ok viell waren die aussagen kurz und knapp und nicht wie heute manche beipackzettel. man setzt es einfach so vorraus. und genau dazu hätte ich gern den gesetztestext, oder was auch immer dafür zuständig ist.

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  • Moin,


    ich habe folgendes gefunden:


    Personenbeförderung in der StVO
    http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__35a.html
    (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als
    mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend
    von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht
    für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert
    werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.
    Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in
    Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste
    zugelassen ist.
    Es ist verboten, Personen mitzunehmen
    1.auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,

    2.auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
    3.in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.

    Sitzplätze in der StVZO


    (9) Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. Dies gilt nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.


    also:
    Kind bis 7 Jahre -> 2+1
    Kind über 7 Jahre -> 2

  • danke, das find ich doch mal ist eine aussage.


    nun würde mich das noch mit dem hänger in ähnlicher art und weise interessieren. hänger + fahrer + sozius
    bzw hänger + fahrer wegen hänger sozius nicht möglich.

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  • Das ist das selbe was ich dir schon gesagt habe.
    Und was auch der Anleitung zu entnehmen war.

  • das es das gleiche ist, mag sein, aber der anleitung konnte zumindest ich, das nicht entnehmen. ich bin ja auch der auffassung, das 2+1 möglich ist, nur wollte ich dafür die gesetzliche grundlage haben. diese habe ich nun.

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  • Mit dem Anhänger und Sozius ist es das Selbe.


    Gesamtmasse darfst du 260kg haben, davon ziehst du 80kg Leermasse vom Moped ab.
    Bleiben somit 180kg über, zwei Personen dürften ca. auf 130kg kommen.
    Somit bleiben die 50kg für den Anhänger der leer 28kg hat somit hast du 22kg Zuladung.


    3 Mal editiert, zuletzt von s50b2e ()

  • mal oben lesen, erstens sind gesetzlichen grundlagen gesucht und zweitens ist deine rechnung ne milchmädchenrechnung.
    Bei der masseberechnung der personen von einem durchschnittswert von 75kg ausgegangen, wären dann gleich 150kg, bleiben also nach deiner rechnung 30kg über und seit wann wird die zulassige gesamtmasse des hängers vom zugfahrzeug abgezogen?
    wenn dann ist es die stützlast die du dazu rechnen kannst, bzw von der gesamtmasse abziehen kannst.


    zum thema stützlast gabs hier schon mal nen fred.


    soweit ich weiß muss beim ziehen eines hängers auch immer vom zulässigen gesamtgewicht ausgegangen werden, ich kann nicht sagen, das passt vom gewicht, weil ich den nur halb beladen habe.

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    3 Mal editiert, zuletzt von Locke ()

  • richtig. so und die zulässige gesamtmasse setzt sich aus was zusammen? an der s51 darf man max 75kg dran hängen, dieses ist eingeschränkt bei einem mkh von einem zulässigen gesamtgewicht von 60kg. sprich 15kg weniger.


    wenn ich nach deiner milchmädchenrechnung gehe, 260kg gesamtgewicht, minus 80kg fahrzeugmasse, minus 75kg eine person, minus 60kg hänger, dann sind wir bei 205kg, dann dürfte die 2 person noch 55kg wiegen.


    so müßte aber die rechnung richtig sein, 260kg minus 80kg = 180kg, wenn ich es recht in erinnerung habe, liegt die stützlast eines mkh bei ca. 3kg (fast nirgendwo angegeben, in der kba steht bei stützlast ein strich, also eigentlich 0kg, im ausland wird diese teilweise aber zwingend verlangt um solch ein gespann zugelassen zu bekommen und da wurden diese ca. 3kg recherchiert.) 177kg. angenommen 2 personen a 75 kg = 150kg, dann habe ich noch 27kg über für weiteres gepäck


    so das ganze geplänkel hier ist aber trotz alledem an meiner fragestellung vorbei.


    ps. den link kenne ich und dieser beantwortet meine frage nicht.
    aus dem link:
    Die Straßenverkehrszulassungsordnung beschränkt die Anhängelast für ungebremste Anhänger auf das Leergewicht des Motorrades plus 75 kg für den Fahrer geteilt durch zwei
    das würde bedeuten 80kg+75kg = 155kg : 2 = 77,5kg und merkste was? es sind nur 75kg zugelassen. zumal der mkh nur 60kg darf.

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    5 Mal editiert, zuletzt von Locke ()

  • Moment, da hinkt doch etwas...


    Ein Anhänger zählt m- W. nach separat und nicht in die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs hinein.
    => Der Anhänger zählt separat/eigenständig - sprich: das zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers zählt separat und nicht in das zugfahrzeug hinein.


    Das heißt also, das Zugfahrzeug darf wie gewohnt belastet werden, aber die zulässige ANHÄNGE(R)LAST an diesem Zugfahrzeug beträgt bei ungebremsten Anhängern: Leergewicht des Zugfahrzeugs + 75kg durch 2 , jedoch maximal 750kg. (für Krad und PKW)
    (StVO §42: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_42.php)


    Zulässige Anhängerlast => das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers (Eigengewicht des Hängers + max. zulässige Zuladung für diesen Hänger)



    Überlegt mal, um was das Zugfahrzeug weniger Ladung mitnehmen dürfte, wenn ein "zulässiger" Anhänger hinter hängen würde... => Was das z.B. für PKW, Kombis und Kleintransporter bedeuten würde => => => Du müsstest das Zugfahrzeug-Gesamtgewicht um das erleichtern, um was das Anhängergewicht beträgt ... - ... Genau, wozu einen Anhänger benutzen, wenn das Zugfahrzeug dann um soviel weniger Zuladung aufnehmen dürfte, was die angehängte, ungebremste Anhängelast beträgt.


    Hinzu kommt, dass der "Zug" mit maximal beladenem, ungebremsten Anhänger um so stabiler ist, je schwerer das Zugfahrzeug beladen ist.
    (z.B. Gefahrenbremsung in einer schärferen Kurve (und auf glatterem Untergrund): => Das Zugfahrzeug würde mit dem Hintern früher ausbrechen, wenn es weniger beladen ist, als wenn es voll beladen ist)



    Auch wenn beim Moped der Anhänger in den Fahrzeugpapieren des Mopeds eingetragen wird, zählt der Anhänger separat.
    sprich: Zugfahrzeug + Anhänger (...und nicht als ein einziges Fahrzeug)



    Du darfst mit einem Zweirad nur nicht ein Kind im Kindersitz befördern, wenn du gleichzeitig einen Anhänger mitführst.
    Diese Reglung hat aber eher sicherheitsrelevante Gründe.

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

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