MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Wie den tatsächlichen Schaden von der Versicherung einholen?

  • Moin,


    ein Freund von mir (nicht hier im Forum, deshalb poste ich) wurde heute vom Moped geholt.
    Er ist dort abgesehen von ein paar Schürfwunden und nem Schock verhältnismäßig gut von weg gekommen.
    Leider ist seine Schwalbe bzw. die seines Vaters jetzt ziemlich demoliert. An der einen Seite, weil er dort angefahren wurde, an der anderen Seite, weil er auf dieser gelandet ist. Der Lack an Panzer und Knieschild ist komplett hinüber. Das traurige dabei ist, dass es sich hier um einen Originallack von 1972 (sofern es nicht zu DDR Zeiten getauscht wurde) handelt. Zusätzlich sind die Blechteile voll mit Beulen, Kratzern und verzogen.


    Nun stellen wir uns die Frage, wie wir es am geschicktesten anstellen den Schaden komplett von der Versicherung erstattet zu bekommen, da eine Reperatur schon allein aufgrund des Lackschadens und der Beulen den Wiederbeschaffungswert übersteigen wird. Unser anliegen ist es aber, eine vollständige Reperatur der Schäden heraus zu bekommen.


    Vielleicht weiß auch jemand, wie hoch man den Nutzungsausfall eines Mopeds berechnet.


    Schon mal Danke für eure Antworten

  • Da hat er ja Glück gehabt,das Ihm nichts weiteres passiert ist.
    Den, wie du schreibst "tatsächlichen Schaden" an der Schwalbe wird auch wenn Originallack keine Versicherung bezahlen. Ich würde dir anraten umgehend eine Kostenaufstellung der dem.Teile ,sowie Rep.kosten zzgl. Lackierung zu beschaffen und diese der Verursacher Vers. melden . Diese werden sich Stur stellen. Hoffe ihr habt eine RV oder der Besitzer,Vater. Dann gleich über Anwalt, spez.Verkehrsrecht ,gehen und sich da Rat holen. Das kann alles langwierig werden.
    PS: ich hoffe er hatte die Erlaubnis die Schwalbe zu fahren.

    Einmal editiert, zuletzt von Tobu ()

  • PS: ich hoffe er hatte die Erlaubnis die Schwalbe zu fahren.

    Die Erlaubnis vom Gesetzgeber, von der Versicherung und vom Vater, das ist nicht das Problem.


    Schön wäre das ja, wenn man das ganze so wie beim Auto abwickeln könnte. Also ab in die Werkstatt und die nen Voranschlag machen lassen, ggf noch mal nen Gutachter von der Versicherung kommen lassen und dann alles reparieren.
    Wäre ja zu schön, wenn man quasi für die gegnerische Versicherung das Moped repariert und denen nur die Teile, aber nicht die eigene Arbeit berechnet. In erster Linie geht es hierbei ja immer noch ums Fahren und nicht darum, die ganze Zeit daran rum zu schrauben.

  • Die Erlaubnis vom Gesetzgeber, von der Versicherung und vom Vater, das ist nicht das Problem.


    Schön wäre das ja, wenn man das ganze so wie beim Auto abwickeln könnte. Also ab in die Werkstatt und die nen Voranschlag machen lassen, ggf noch mal nen Gutachter von der Versicherung kommen lassen und dann alles reparieren.
    Wäre ja zu schön, wenn man quasi für die gegnerische Versicherung das Moped repariert und denen nur die Teile, aber nicht die eigene Arbeit berechnet. In erster Linie geht es hierbei ja immer noch ums Fahren und nicht darum, die ganze Zeit daran rum zu schrauben.

    Ich hatte letzten Monat den Fall, mein SR50 wurde umgefahren und Schuldfrage war auch geklärt, bin dann zu einem Gutachter ( Es muss nicht der von der Versicherung genommen werden )


    Gutachten machen lassen Reparaturkosten 774€ ( Beinschild und Trittblech ) vorne Links beschädigt :yapyap: Wiederbeschaffungswert des SR 350€ kein Restwert :p_aua:
    Es wird vom Gutachter bei so alten Fahrzeugen im Net geforscht wie die Preis liegen :search:


    Nur Vorsichtig, Für alle Schäden die unter 750€ sind wird nur ein Kostenvoranschlag gemacht der erst mal kostenpflichtig ist, wird aber von der Vers. erstattet 8o


    Alles was über 750€ ist , wird dann ein Gutachten gemacht und das kosten erst mal nichts ( zahlt auch die Vers )


    Du kannst direkt zu einem freien Gutachter gehen, musst nicht den von der Vers. nehmen :b_fluester:


    Nutzungsausfall war bei mir 10 Tage sind aber noch nicht erstattet worden habe nur die 350€ bekommen..

    Nieder mit Keilriemen, es lebe die Simsonkette !!!!!!!!!!






    Neulich bei ebay
    Zündfunke kommt noch mal mit elsterglanz drüber und wie neu <==== :whistling: :tischklopp:




  • Naja mal sehen... er hat sich bei der Versicherung jetzt gemeldet und die meinten, sie würden einen von ihren Gutachtern schicken wollen, der auf Oldtimer spezialisiert ist. Wenn der von der Versicherung irgendwas komisches an Gutachten macht, kann man sich ja immer noch nen unabhängigen gönnen.


    Was den Wiederbeschaffungswert angeht, sollte eine Schwalbe in dem Zustand wohl zwischen 500 und 600€ liegen... Wir hatten die technisch grad wieder in Ordnung gebracht (Zündung brauchte neue Verschleißteile) und somit war sie in einem ziemlich guten Allgemein- und vor allem Originalzustand. Ich hoffe mal, dass der Gutachter ihm das auch soweit anrechnet, dass die Schwalbe ständig in Schuss gehalten wurde/wird.


    Ich denke die Versicherung wird sich den Gutachter sowieso auf jeden Fall nehmen wollen, weil man bei einem 40 Jahre altem Fahrzeug ja doch so einiges an Argumentationsgrundlage hat, den Wert entsprechend zu beziffern.



    Wäre auf jeden Fall noch einmal interessant zu erfahren, was an Nutzungsausfall gezahlt wird, da der Gute diesen auch einfordern wird. Für normale Mopeds liegt dieser ja laut Tabellen im Internet bei 10€/Tag, aber die 60km/h Zulassung steigert den Gebrauchswert ja doch, sodass man vielleicht um die 12€/Tag einfordern kann.

  • Der Gutachter von der Versicherung muss nicht genommen werden, es besteht freie Gutachterwahl und der ist dann neutral......


    Der Gutachter der Versicherung wird immer den besten Kurs für die Vers. herausholen wollen..


    Sollte die Schwalbe zum Wiederbeschaffungswert abgerechnet werden, gilt die als Totalschaden und bei einem erneuten Bumms gibt es nichts mehr ersetzt.

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  • Hi


    Dein Freund sollte auf jeden Fall zum Anwalt gehen, die Gebühren reguliert die Versicherung mit. Den Gutachter der Versicherung würde ich auf jeden Fall ablehnen.

  • Er versucht es jetzt erst mal möglichst einfach zu regeln und wir werden ja sehen, was der Gutachter der Versicherung sagt.
    Wenn der zu gering schätzt, kann man ja immer noch zum Anwalt und das ganze anfechten. Er selbst kann der Versicherung ja eh nichts zum Schaden unterschreiben, weil er ja nciht der Eigentümer ist :whistling:

  • Bei mir wurde von der Gegnerischen Versicherung gleich ein Betrag X angeboten. Wenn der deinen Wünschen entspricht kannst denn gleich nehmen, ohne Gutachten ect.

  • Hast du das Fahrzeug als Oldtimer angemeldet/Versichert?
    Soweit ich weiß bird bei einem Oldtimer über 30 Jahre nicht der Zeitwert sondern der Aufbauwert bezahlt, frag mal bei deiner Versicherung nach!

    Freiheit, Recht und Gerechtigkeit


    Bla Bla Blub, auf den Scheiß können wir auch noch ka..en

  • Hast du das Fahrzeug als Oldtimer angemeldet/Versichert?
    Soweit ich weiß bird bei einem Oldtimer über 30 Jahre nicht der Zeitwert sondern der Aufbauwert bezahlt, frag mal bei deiner Versicherung nach!

    Ist ganz normal versichert, anmelden ist bei den Möps ja eh nicht.


    Aber da das Moped 40 Jahre alt ist, könnte das ja interessant sein. Als Oldtimer versichern kann man ja nur bei der Allianz, soweit mir bekannt.


    Aber die Versicherung hat ja schon einen Gutachter für Oldtimer geschickt und er hofft mal auf ein halbwegs faires Resultat, was das ganze ohne Anwalt regelt. Der Gutachter für seinen Teil hat gestern beim Gutachten schon einen Totalschaden angedeutet, aber das tatsächliche Gutachten wird wohl erst in 2 Tagen per Post kommen. Unter anderem stellte sich aber schon heraus, dass die Lenkung nicht mehr Spurtreu ist, also auch Rahmenteile verzogen sind.
    Der Aufbauwert wäre in dem Fall natürlich der Hammer. Aber alles andere wäre schade um das Moped...

  • bedenke, dass professionelle originalgetreue neuaufbauten für weit mehr als 1.000€ gehandelt werden.
    wenn der rahmen auch was abbekommen haben sollte, dann läuft das ganze auf nen totalschaden hinaus.
    ich denke, dass wäre eine richtung, in die du bei der begutachtung argumentieren kannst, da ja auch noch alles original war.

  • Dein Kollege soll auf jeden Fall einen Anwalt mit Schwerpunkt auf Verkehrsrecht kontaktieren. Mir ist damals eine Frau auf mein Vorderschutzblech vom Duo gefahren. Die Versicherung bot mir damals 550 Euro an. Dennoch bin ich zum Anwalt und wir haben einen unabhängigen Gutachter bestellt. Dieser hat dann einen Gesamtschaden in Höhe von 883 Euro festgestellt. Diese Summe wurde dann von der Gegenerischen Versicherung akzeptiert und bezahlt, nachdem sie einen eigenen Gutachter vorbeigeschickt hatten.
    Wenn ein Anwalt eingeschaltet ist, läuft die Sache entspannter und Fairer ( für deinen Kollegen ) ab.
    Die Gegnerische Versicherung wird versuchen günstig aus der Sache raus zu kommen. Lasst euch da nicht über den Tisch ziehen. :b_wink:

    SIMSON 4EVER :thumbup:
    suche Sponsor für meinen Aufwändigen Lebensstil :thumbup:

  • Bei Old- und "Young"timern zählen Rechnungen nicht, weil es da nicht auf den Materialwert ankommt, sondern auf den ideellen Wert (Liebhaberwert).
    Dieser wird von einem auf Old- und "Young"timer spezialisierten Gutachter willkürlich rein aufgrund von Photos festgelegt und kann von einem Gegengutachter der Versicherung eigentlich nicht angezweifelt/widerlegt werden, wenn der Spezialist bereits ein jahrelanges Renommee in seinem Fach hat. Es kann dann nur noch um die Höhe des Restwerts gehen (dazu werden von drei Firmen Angebote auf den Rest eingeholt und das höchste wird genommen).


    _______________________________________________________________

    [url=https://www.abload.de/image.php?img=hhnerschreckwhu99.jpg][img=https://www.abload.de/thumb/hhnerschreckwhu99.jpg]

  • Soo,
    das Gutachten ist jetzt bei dem Freund angekommen.
    Der Gutachter hat den Wiederbeschaffungswert der Schwalbe auf 650€ geschätzt, was ich in dem Fall und Zustand des Mopeds vor dem Unfall für realistisch halte. Die Reparaturkosten liegen aber laut Gutachter bei über 2.000€. Der Restwert ist auf 30€ geschätzt worden.
    Aber ich vermute, dass das Moped von den 650€ nicht wiederhergestellt werden kann, da auch an der Vorderradaufhängung etwas verzogen sein muss. Das Moped fährt nämlich nicht mehr spurtreu.
    Gibt es bei dem Moped die Möglichkeit auf eine Reparatur zu bestehen?


    Gruß
    jepi

  • Nein.


    Wenn die Reparaturkosten nicht höher als 130% des Wiederbeschaffungswertes liegen würden (in diesem Fall 6,50 * 1,3 = 845 Euro), könntest Du reparieren lassen, aber nur GENAUSO wie es im Gutachten steht (sprich alles, was im Gutachten erneuert wird, muss auch erneuert werden, instandsetzen ist nicht). Fällt aber in deinem Fall flach, da Rep.-Kosten (wahrscheinlich überschlägig) auf 2000 Euro geschätzt wurden.

  • Schau mal ob dein Kumpel ne Rechtschutzversicherung hat oder über seine Eltern mitversichert ist wenn er das dementsprechende Alter hat und übergib das dem Anwalt, ist ja schließlich ein Oldtimer, also Wichtiges Kulturgut ;)

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  • Ist kein Rechtsrat, aber ich würde das so machen:


    1. Zu erst mit dem kaputten Moped so schnell wie es geht zu einem freien ( unabhängigen ) Gutachter gehen.
    von dem lässt du dir das Gutachten machen und erklärst dem halt noch was alles neues dran ist und umgebaut war an dem moped. ( Wegen der Wertschätzung )
    Der Gutachter macht dir dann das RICHTIGE Gutachten.
    Dann würde ich zum Anwalt für Verkehrsrecht gehen und dem die Sache hinlegen. Warum einen Anwalt? -> weil den die gegnerische Versicherung mit bezahlen muss, genauso auch den freien Gutachter, sowie den Schaden, wenn sich die Schuldfrage erledigt hat.


    2. Die Versicherung versucht dann wahrscheinlich das Gutachten zu drücken, indem die einen eigenen Gutachter schicken wollen.
    In diesem Falle würde ich das Moped bereits verkauft haben und es findet sich nicht mehr in meinem Besitz. Somit ist das erste Gutachten bindend.


    Die Schadenshöhe wird dann dir überwiesen. Kosten für den Gutachter bekommt er. Und Anwalt wird auch von der Versicherung bezahlt.


    So sauber wickle ich einen Unfall ab, wenns mal gescheppert hat . Alles andere macht meiner Ansicht nach nur Ärger und oft bekommt man nicht den vollen Schaden zurück.


    Hoffe konnte dir helfen.



    Viel Glück :D

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