Alles anzeigenWatt denn, ist der DEKRA-Typ Gott oder Richter?
Du darfst Totalschäden auch reparieren, sofern die Kosten nicht 130% des Wiederbeschaffungswertes übersteigen.
So die Rechtsprechung, der sich auch Dein zugeteilter Wald- und Wiesen- äh - DEKRA-Sachverständiger fügen sollte.
Will jetzt natürlich keinem Dekresen auf den Schlüpps treten, aber...
Jut, die Sitzbank ist dann zwar nicht abrechenbar, aber ab jetzt "wertsteigernd"...
Das habe ich mit einem Auto auch schon durch:
So ein Gutachter kann im Auftrag der Versicherung mit der Absicht der Kostenreduzierung ins Gutachten viel reinschreiben.
Spätestens dann sollte man einen Anwalt mit ins Boot nehmen.
Ein Anwalt hat dann in meinem Fall mit einem kurzen Schreiben die Rechtslage (Wiederbeschaffungswert + 30%) der Versicherung mitgeteilt, wurde in der Folge dann auch so erledigt und abgerechnet.
Und den Anwalt haben sie dann auch noch bezahlt....
Viele (-nicht alle) Versicherer versuchen leider mit allen Mitteln, berechtigte Forderungen abzubiegen und damit Kosten zu reduzieren.
Wenn ich den Eindruck habe, übervorteilt zu werden oder die Bearbeitung extrem verzögert wird, nehme ich mittlerweile die Unterstützung eines Anwalts in Kauf.
Das müsste eigentlich nicht sein, erhöht letztendlich die Kosten der Versicherer unnötig - geht aber häufig nicht mehr anders!