Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

Bundesstraßen und Kraftfahrtstraßen erlaubt für Simsons?

  • Moin,
    soweit ich weiß darf ich auf Bundesstraßen fahren da dort keine Mindestgeschwindigkeit gefordert ist, auf Kraftfahrtstraßen gilt die Regel "alles ab zugelassenen 60km/h". Die Simson sind auf 60Km/h zugelassen, also darf ich diese nicht fahren? Habe mindestens 10 verschiedene Meinungen gehört dazu...

  • ich habe gehoert auf einer kraftfahrstrasse mindestens 61kmh und auf autobahn mind 60kmh eingetragen..


    info ohne gewaehr :P


    so kenne ich das auch :D

  • Bundesstraße is ok, aber auf die Kraftfahrstrasse darfst du erst wenn mindesten 61 Kmh als Höchstgeschwindigkeit in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind. Davon ab macht Simson auf der Kraftfahrstrasse auch absolut garkeinen Spaß, bin mal versehentlich auf einer gelandet und war heilfroh als ich da heile wieder runter war.

  • Dann darf ich auf eine Autobahn?! :rolleyes:


    Edit/: Joa, war sowohl Kraftfahrtstraße wie auch Autobahn... ist echt bissel gefährlich, war auch nen Versehen.

  • Soweit ich das weiß erst ab 61 Km/h.


    Da haste ja dann auch ein "richtiges" Kennzeichen.


    Außerdem, is doch kacke mit 60 von 120 Sachen schnell Autos überholt zu werden :cursing::D:D

    Zitat

    Ne Kampfschwalbe bleibt net liegen - das muss ein Bedienungsfehler sein! :D



    Du bist Simsonfahrer? In Marburg und Umgebung?


    Dann meld dich doch mal hier:


    SIMSON.FANS.MARBURG@GMX.DE

  • nein außer du hast simson s70 :D

  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit G-R-Ö-S-S-E-R-!-!-! als 60km/h, d.h. 60,00000000000000000000000000000000n1 würde reichen! Ergo: 60km/h reicht nicht!


    MfG

  • Zitat

    Dann darf ich auf eine Autobahn?! :rolleyes:


    Edit/: Joa, war sowohl Kraftfahrtstraße wie auch Autobahn... ist echt bissel gefährlich, war auch nen Versehen.




    da (glaube ich) man nur ueber eine kraftfahrstrasse(mind 61kmh) auf eine autobahn (60kmh)kommt, hat man also keine moeglichkeit, mit der "normalen" simme auf die autobahn zu kommen

  • meines wissens dürfen wir, wie schon oft gesagt, nur auf die bundesstraße und auch die landstraße. auf die kraftfahrstraße nicht und auf die autobahn ebenso nicht. es wird zwar gesagt erst am 61kmh in der versicherung aber auch dann würde man herausgewunken, da man eindeutig zu langsam ist und wenn ich würde mir das nicht antun und vor allem nicht meinem motor.

  • Was erzählt ihr denn alle?


    Zitat

    Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit G-R-Ö-S-S-E-R-!-!-! als 60km/h, d.h. 60,00000000000000000000000000000000n1 würde reichen! Ergo: 60km/h reicht nicht!


    MfG


    Gilt auf beiden!

  • Ums kurz zu machen: Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen, deren bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) grösser als 60 km/h is, befahren werden. Punkt. Mehrspurige Landes-/Bundesstraßen können aber durchaus auch ne Mindestgeschwindigkeit >60 km/h besitzen (weisse Zahl auf rundem blauem Schild); diese sind dann ebenfalls für unsere Simmen mit ihrer bbH von exakt 60 km/h tabu. Was die Karre läuft, is im Endeffekt total wurscht, da es um die bbH geht.


    Gruss


    Mutschy

  • Mehrspurige bedeutet aber nicht zwangsweise Autobahn/Kraftfahrstraße, wenn dann kein Schild "Mindestgeschwindigkeit" steht dürfen sie befahren werden, weil ganz normale Straße.

  • ich habe gehoert auf einer kraftfahrstrasse mindestens 61kmh und auf autobahn mind 60kmh eingetragen..


    info ohne gewaehr :P

    Halbwissen ist immer gefährlich. Warum lest Ihr das nicht einfach in der StVO nach ???


    "§18 StVO: Autobahnen und Kraftfahrstraßen

    1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein. ..."


    Damit ist die Sache doch eindeutig und jede Spekulation aus der Welt geschafft.

    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • naja aber im Bußgeldkatalog steht:

    Zitat

    Benutzung mit einem bauartbedingt nicht zulässigen Fahrzeug (Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h oder Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten)


    --> es gibt auch keine Strafe wenn mans macht, weil die Simsons ja auf "genau" 60 eingetragen sind:smokin: :smokin:
    --> "grauzohne"

    Alles eine Frage der Technik!

  • Die Erläuterung von Mutschy trifft zu 100% zu.


    Es gilt das was in den Papieren steht und nicht was die Maschine wirklich fährt.
    Wenn die Stvo sagt mehr als 60km/h dann muss in den Papieren mindestens 61km/h stehen.


    In Deutschland wird bsw. immer in vollen km/h gerechnet. Eintragungen wie z.B. 60,1km/h werden nicht gemacht. Es wird auch nicht gerundet.
    Wenn also ein Fahrzeug laut Entwicklung und Test's 60.9km/h fahren kann wird in den Papieren immer 60km/h stehen.


    Wie es aussieht wenn man den Menschen bei der Bauartprüfung persönlich kennt, kann man natürlich nicht sagen!

    Reite deinen Vogel bis er fliegt!

  • naja aber im Bußgeldkatalog steht:


    --> es gibt auch keine Strafe wenn mans macht, weil die Simsons ja auf "genau" 60 eingetragen sind:smokin: :smokin:
    --> "grauzohne"

    früher gings -jetzt nicht mehr!


    diese lücke ist am 1.1. 2009 durch novellierung des bussgeldkatalogs abgeschafft worden.
    im aktuellen steht die gleiche formulierung wie in der stvo, hat mir ein freundlicher motorrad-fahrer in grün-weiss im frühjahr 09, nachdem ick den alex-tunnel in berlin durchquert hatte, gezeigt.
    in dem tunnel ist zwar höchstgeschwindigkeit 50 --aber auf beiden seiten n kraftfahrstrassenschild, also für simmen tabu.

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • So "dumme" Straßen innerhalb einer Stadt, die auf der einen Seite als Kraftfahrstraßen deklariert sind, auf der anderen Seite aber eine Höchstgeschwindigkeit von 60 oder sogar nur 50 km/h haben, gibt es auch zum Beispiel in München.
    Doof wenn man kein Einheimischer ist, und dann "außen rum" fahren muss, und mangels Ortskenntnis dann für eine Strecke statt 5 Minuten 30 Minuten braucht.

    Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

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