Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

Wiederholungstat?!

  • Gut, das mit der Veränderung am Scheinwerfer leuchtet ein. Das ist nicht zulässig, auch wenn die Lampen nicht leuchten bei der Fahrt.
    @Cosworth: Aber nochmal zum Beispiel der Unterbodenbeluchtung: Wenn die im STVZO sowieso nicht zugelassen sind, dann brauch ich doch auch kein E-Zeichen dafür, oder? Solange die niemanden bei der Fahrt gefährden und immer abgeschaltet bleiben, wird man die doch anbauen dürfen oder?

  • Moin!


    Ordnungswidrigkeiten (< = 35€) werden nirgendwo dauerhaft gespeichert, kritisch wirds bei mit Bußgeld (> 35€) behafteten Verkehrsverstößen. Da mit ihnen auch mindestens ein Pünktchen in Flensburg registriert wird, is dort Vorsicht angesagt. Bei OWi gibts also keine höhere Strafe, wenn man zum 2. Mal erwischt wird. Dann müssten so einige Falschparker (is ja auch nur ne OWi) mit der Zeit ganz schön ins Schwitzen kommen ^^


    @Fredersteller:
    Rüste auf 12V u HS1 um u du hast Ruhe ujede Menge Licht. Aber das willste ja nich hören/lesen :D Hauptsache cool sein :smokin:


    Gruss


    Mutschy

  • Gut, das mit der Veränderung am Scheinwerfer leuchtet ein. Das ist nicht zulässig, auch wenn die Lampen nicht leuchten bei der Fahrt.
    @Cosworth: Aber nochmal zum Beispiel der Unterbodenbeluchtung: Wenn die im STVZO sowieso nicht zugelassen sind, dann brauch ich doch auch kein E-Zeichen dafür, oder? Solange die niemanden bei der Fahrt gefährden und immer abgeschaltet bleiben, wird man die doch anbauen dürfen oder?

    es ist leider schon eine weile her wo ich mich mit dem thema befaßt habe wegen den kumpelz die es am auto hatten.
    die anbringung von leuchten, die nicht E geprüft sind, dürfen nicht am fahrzeug verbaut werden.
    es gibt aber unterbodenbeleuchtung die ein E zeichen drauf haben, somit sind sie legal am fahrzeug anzubringen! jedoch die benutzung ist nicht statthaft im öffentlichen straßenverkehr, also leuchten dürfen sie nicht nur auf privat - oder abgesperrten gelände...offizielles autotreffen oder dein hausgründstück.
    wie gesagt, ist ein paar jährchen her wo das thema intensiv war, aber so kenn ich es noch.


    am besten ist es zum tüv zu fahren, aber auch einen der sich damit auskennt der ahnung vom tuning hat, mit dem reden, was ist aktuell erlaubt und was darf ich anbringen.ist die sicherrste seite.

  • außen darf an keinem fahrzeug eine nichtgeprüfte beleuchtung angebracht werden.selbst im stand bei ausgeschalteter zündung darf außen nix andersfarbig und/oder ohne e-prüfzeichen leuchten.das mit dem "im stand" gilt nur für innenraumbeleuchtung.selbst wenn es unterbodenbeleuchtungen mit e-prüfzeichen in schönen farben gäbe dürfte man die nur an autos verbauen.und diese müssen dann auch bestimmte kriterien erfüllen.und zwar darf die beleuchtung nur gelb oder orange und das fahrzeug muss eine gewisse mindest-bodenfreiheit aufweisen.dazu kommt das die beleuchtung nur beim öffnen einer tür und dann auch nur im bereich der selben angehen darf.das ganze wird dann als einstiegshilfe eingetragen und sieht absolut "uncool" aus.


    jetzt zum spezi-fred-eröffner: ganz besonders doofe fälle erzählen sich die jungs in grün auch auf der wache und lachen ganz herzhaft über das dumme gesicht das derjenige gemacht hat.und wie schwer ein polizist deine beleuchtung einstuft ist ermessenssache.das soll heißen:selbst wenn dich ein anderer polizist in der region anhält, wird dieser sich sicher an das gelache von letzer woche erinnern und dann einfach mal die ganze sache etwas höher bewerten.und dann gibts nicht nur mehr als 35€ strafe sondern auch noch punkte.und im besten fall schaut er sich dann den rest deiner karre noch etwas genauer an und findet noch mehr tolle sachen(z.b. blinkerkappen ohne e-prüfzeichen).und dann darfst du definitiv nach hause laufen und siehst deine karre dann nen paar woche später in kartons verpackt wieder.und zwar in jedes einzelteil zerlegt.das ganze musst du dann auf deine kosten da abtransportieren und darfst dann dein bausatzmopped wieder zusammenpuzzlen.



    in diesem sinne:viel spaß wenn es soweit ist.

  • Moin!


    Ordnungswidrigkeiten (< = 35€) werden nirgendwo dauerhaft gespeichert, kritisch wirds bei mit Bußgeld (> 35€) behafteten Verkehrsverstößen. Da mit ihnen auch mindestens ein Pünktchen in Flensburg registriert wird, is dort Vorsicht angesagt. Bei OWi gibts also keine höhere Strafe, wenn man zum 2. Mal erwischt wird. Dann müssten so einige Falschparker (is ja auch nur ne OWi) mit der Zeit ganz schön ins Schwitzen kommen ^^

    dem kann ich so nicht ganz zustimmen. Ein bekannter hat mir letztens von jemandem erzählt, der sich dreimal innerhalb einer kurzen (<halbes Jahr war es auf jeden Fall) an der gleichen Stelle mit weniger als 21km/h zu schnell hat blitzen lassen. Der musste als Wiederholungstäter den lappen für nen Monat oder so abgeben. Wie es mit Punkten etc. aussieht weiß ich allerdings nicht...

  • selbst wenn dich ein anderer polizist in der region anhält, wird dieser sich sicher an das gelache von letzer woche erinnern und dann einfach mal die ganze sache etwas höher bewerten.und dann gibts nicht nur mehr als 35€ strafe sondern auch noch punkte.und im besten fall schaut er sich dann den rest deiner karre noch etwas genauer an und findet noch mehr tolle sachen(z.b. blinkerkappen ohne e-prüfzeichen).und dann darfst du definitiv nach hause laufen und siehst deine karre dann nen paar woche später in kartons verpackt wieder.und zwar in jedes einzelteil zerlegt.das ganze musst du dann auf deine kosten da abtransportieren und darfst dann dein bausatzmopped wieder zusammenpuzzlen.



    In was für Provinzen manche wohnen. Ihr kenn eure Bullen auch mit Vornamen wa? :rolleyes:




    Das stimmt definitv nicht!


    Diese Regel lautet: wer innerhalb eines Jahres(!!! nischt mit 6Monaten) zweimal mit mindestens 21km/h drüber erwischen lässt, gibt beim zweiten Mal den Lappen automatisch für einen Monat ab, auch wenn keiner der beiden EInzelfälle für sich allein gerechnet ein Fahrverbot nach sich gezogen hätte!

  • eddi hat das schon richtig: Speichern dürfen die Polizisten sowas nicht - aber merken dürfen sie sich's, und das tun sie auch. Wer als Polizist das nicht kann, die sprichwörtlichen "Pappenheimer" wiedererkennen, der hat seinen Beruf verfehlt.


    Man darf sich im wesentlichen sicher sein: Das zweite Mal mit dem selben Schmarrn am Fahrzeug wird die Rennleitung eine große Stufe unentspannter reagieren.

  • und auf einem revier/wache sind auch meist schon nen paar mehr grüne unterwegs als man denkt.und selbst relaitv große städte haben nur eine wache/revier.als beispiel die stadt brandenburg.und die dortigen grünen kümmern sich nicht nur um die stadt sondern auch nen ganzes end weiter raus auf den umliegenden dörfern auch.da ist man schnell als "der depp mit den leds im scheinwerfer" bekannt.


    klar in richtig großen städten ist die wahrscheinlichkeit geringer(berlin dortmund hamburg etc etc) aber auch dort drückt man sich ja meist in den gleichen gegenden rum.und diese gegenden werden auch von festgelegten revieren der polizei kontrolliert.und dort ist die besetzung auch immer gleich.das bedeutet dort ist der wiedererkennungswert auch schnell gegeben.

  • das wär dann beim 3ten mal.
    das sind die sogenannten 3er regel, 3mal mit minimun 21 in einem jahr, monat zu fuß.
    2mal mit minimum 26 in einem jahr, monat zu fuß.
    1mal mit 31, monat zu fuß;)
    (alles innnerhalb der ortschaften, ausserhalb sitzt das alles höher)

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