Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

Fehler in Betriebserlaubnis?

  • Hallo,


    ich besitze ein S53 Baujahr 1991. Meine Betriebserlaubnis wurde am 2.10.1990 ausgestellt. Als Baujahr ist 1991 eingetragen.
    Das komische ist, dass als Höchstgeschwindigkeit 50 Km/h eingetragen ist. Eigentlich müsste da doch 60 stehen oder?
    Auszuschließen ist, dass meine S53 gedrosselt ist auf 50 Km/h.
    Wie soll ich vorgehen? Neue Papiere beantragen?


    Viele Grüße


    Amigooffroader

    S 53

  • ich besitze ein S53 Baujahr 1991. Meine Betriebserlaubnis wurde am 2.10.1990 ausgestellt. Als Baujahr ist 1991 eingetragen.
    Das komische ist, dass als Höchstgeschwindigkeit 50 Km/h eingetragen ist.

    Das ist genau richtig, da Deine Simson schon der neuen Betriebserlaubnis von Ende 1990 entspricht. Im Laufe des Jahres 1990 wurden die Betriebserlaubnisse (Typgenehmigungen) dem Stand in den alten Bundesländern angepasst. Die Übergangsregelung mit 60 km/h gilt deswegen für Deine Simson nicht, da es sich ja nicht um eine alte Typgenehmigung handelt.


    Parallel zu diesen Neufahrzeugen wurden noch einige Fahrzeuge mit 60 km/h ausgeliefert, die Bestandsschutz haben, hier handelte es sich aber um Fahrzeuge, die bei Simson auf Halde standen, und nicht um Fahrzeuge - wie Deinem - aus der aktuellen Produktion.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • hä?!


    seit wann das denn?!


    alle fahrzeuge, die bis zum 28.2.92 gebaut und in betrieb genommen wurden dürfen 60 fahren


    das hat doch nix mit den alten bundesländern und dem ganzen geraffel zu tun






    beantrage neue papiere übers KBA, heb deine alten trotzdem auf und führe nur die neuen mit
    schon darfste legal 60 fahren







    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • hä?!


    seit wann das denn?!

    Für diesen Fahrzeugtyp genau seit dem 02.10.1990 (Erteilungsdatum der Typgenehmigung), also bitte Vorsicht mit pauschalen Behauptungen. Da würden auch ordnungsgemäß ausgestellte Ersatzpapiere nicht unbedingt etwas nützen, da dieser Fahrzeugtyp nur für 50 km/h vom KTA (später KBA) genehmigt ist (und Du die gleichen Papiere wie vorher bekommen müsstest, also mit 50 km/h) ...


    An sonsten verweise ich auf den Einigungsvertrag, die dortige Übergangsvorschrift verweist auf "Kleinkrafträder im Sinne der DDR", nur, in diesem Falle ist es kein Kleinkraftrad im Sinne der DDR mehr.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Pures Interesse oder beruflich begründet?

    Hallo Mutschy,


    beruflich begründet. Wobei ich inzwischen kein aktiver "Prüfer" bzw. "Baurat" mehr bin - diese aber berate und ab und zu noch ausbilden darf ;)


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

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