Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

Schwalbe KR 51/1 ohne Blinker erlaubt oder nicht?

  • Mal ganz davon abgesehen, dass es nur wenige noch dümmere Umbau-Ideen gibt als im heutigen Straßenverkehr absichtlich ohne Blinker rumzufahren. :a_zzblirre:


    das hat den Nagel doch auf den Kopf getroffen und ich finde da ist nichts hinzuzufügen ^^

    [quote='mutschy',index.php?page=Thread&postID=772926#post772926]


    Tuning is in meinen Augen nichts weiter, als Geld auszugeben, was man nich hat, um Leute zu beeindrucken, die man nich kennt :thumbup:

  • Absoluter Blödsinn :dash:


    Abgesehen davon hat eine Simson aus DDR-Zeit überhaupt keine ABE, sondern eine KTA-Genehmigung. Erst durch diese Neuausstellungen vom KBA bekommt das ganze einen KBA-Namen. Die fragen in ihren Formularen nach Blinkern, vielleicht rührt daher dieser Irrsinn.


    Fahrzeuge müssen unseren geltenden Vorschriften entsprechen, dafür gibt es ja. Nicht umsonst müssen Fahrzeuge, die aus dem Ausland kommen, teilweise umgebaut werden, damit sie hier betrieben werden dürfen.


    Da kann auch keiner sagen, daß in der "ABE" des Landes x das so richtig ist.


    Fragt doch mal bei euern zuständigen Polizei- oder TÜV Stationen nach $54 StvZO.

  • Ja klar, man kann die "richtige" Antwort erhalten, indem man gezielt die falsche Frage stellt. Die richtige Frage wäre: Stehen in der (DDR-)ABE der Schwalben Blinker drin? Antwort: Ja. (Nochmal: Nicht in dem Papier, das der Einzelne hat, das ist nicht die ABE.)


    Geschickt mit einem völlig anderen Thema abzulenken ist auch eine beliebte Taktik ... was hat der Bestandsschutz von ABE (des KTA) für Fahrzeuge, die auf dem Staatsgebiet der DDR und mithin dem heutigen deutschen Staatsgebiet erstmals in Verkehr gekommen sind, nochmal mit Importfahrzeugen zu tun, die erstmals auf deutschem Gebiet zugelassen werden? Richtig: Gar nichts.


    Solche Pseudo-Argument klingt nur gut, wenn man nicht drüber nachdenkt.


    -> Stammtischniveau.


    Die Fakten stehen oben.

  • wasn das hier fürn geblubber..
    Das Fahrzeug muss einfach dem Auslieferungszustand entsprechen.. alle abweichungen müssen eingetragen werden udn wenn es das weglassen der 2. sitzplatzes oder weglassen der hupe etc. ob dies möglich ist kann festgestelltwerden mti dem bj udn der fahrzeugklasse beim tüv. z.b. die s51n wurde ja später ncith mehr gebaut, da wenig nachfrage UND blinker in der ddr angebaut sein müssen.


    ergo muss ein fahrzeug das mal blinker hatte und in dem bj und fahrzeugklasse keine habten muss beim tüv ausgetragen werden. Welches er ohen probleme machen sollte


    und nur weil es eig rechtlich ok und nur nicht abgenommen wurde halten viele polizisten sihc da raus den bei solchensachen jemand anzulappen ist eig sinnfrei is und einfach nur faulen leuten zum tüv zu schicken

  • wasn das hier fürn geblubber..
    das fahrzeug muss einfach dem auslieferungszustand entsprechen.. alle abweichungen müssen eingetragen werden udn wenn es das weglassen der 2. sitzplatzes oder weglassen der hupe etc. ob dies möglich ist kann festgestelltwerden mti dem bj udn der fahrzeugklasse beim tüv. z.b. die s51n wurde ja später ncith mehr gebaut, da wenig nachfrage UND blinker in der ddr angebaut sein müssen.


    ergo muss ein fahrzeug das mal blinker hatte und in dem bj und fahrzeugklasse keine habten muss beim tüv ausgetragen werden. Welches er ohen probleme machen sollte


    und nur weil es eig rechtlich ok und nur nicht abgenommen wurde halten viele polizisten sihc da raus den bei solchensachen jemand anzulappen ist eig sinnfrei is und einfach nur faulen leuten zum tüv zu schicken


    Ich bin erstaunt! Es geht also auch ohne kompletten Buchstabenverdreher :thumbup::thumbup::thumbup::thumbup: Du machst dich ;)


    b2t:
    In der DDR waren ab 01.04.88 auch bei Kleinkrafträdern (max 50 ccm, vmax 60 km/h) Blinker Pflicht, daher wurden die N-Modelle (also ohne Blinker) eingestellt. An der Nachfrage hats nich gelegen, die war immer da. Man hat genommenm, was man bekam :S Später (nach der Wende) wurden die N-Modelle nochmals eingeführt, wo N für "Nichts unnötiges" steht, also ohne DZM, nur Trommelbremsen, etc pp.


    Nichtsdestotrotz hat Peter das schon ganz recht wiedergegeben; der Schriebs vom KBA is lediglich ein Auszug aus der Betriebserlaubnis des KTA. Das Pamphlet dazu is mit Sicherheit mehrere hundert Seiten stark u beinhaltet sämtliche Bauteile in ihrer Beschaffenheit u Güte (und je nach Modell eben mit oder ohne Blinker). Wär etwas viel verlangt, einen oder mehrere komplette/n DIN-A4-Ordner mit 80mm-Rücken mitzuschleppen, daher nur der Auszug mit den nötigsten Daten, ähnlich der Zulassungsbescheinigung(en) bei grösseren/schnelleren Kraftfahrzeugen. Selbstverständlich kann man zu TÜV/Dekra/wemauchimmer gehn u sich An-/Ab- u Umbauten eintragen lassen. Rein rechtlich siehts dann jedoch so aus, dass die KTA-BE damit erloschen is u die 60km/h-Regel somit nich mehr greift 8| Erforderliche Drosselung auf 45 km/h is das Resultat... Und sein wir doch mal ehrlich: Welcher Prüfer trägt Blinker aus? Sie dienen der Sicherheit im Verkehr u Blinker, Blinkgeber + Batterie sind nich halb so teuer wie ne Eintragung :D


    Gruss


    Mutschy

  • So ist das - wobei man eben nicht vergessen sollte, dass das Schwalbe-Modell "Nichts" eben durchaus ab Werk Blinker hatte, so wie die ganze Vogelserie. Blinkerlose "N" gab's bei S50/S51 und SR50.

  • Anfrage an 3 Prüfstellen:


    Simson S51 , EZ. 1985 hat von Werk aus Blinker, dürfen sie abgebaut werden, können sie ausgetragen werden ?



    Alle sagen das gleiche, ist nach gültigem Recht nicht vorgeschrieben. Austragung, weil sie in der KTA-Genehmigung stehen ?


    Antwort : "Wer erzählt denn so einen Mist ? Sicher in so einem Forum gelesen"

  • achso und wenn ich nen sprinter mit 9 sitzplätze habe und einen draus machen will mit ladefläche muss ich auch nciht umtragen wa?


    hier muss eine wand eingezogen werden und und und und dan schön abnehmen lassen.. obewohl die verrscheidenen ausfüührungen beim tüv hintelregt sind... besitzten sie dennoch sogar andere schlüsselnummern etc.


    mti einer n und b ist das ähnlich zu sehn die sind zwar das selbe moped aber durch dei asutattugnsmerkmale ein andere fahrzeug.
    eien rennsemmel beid er die verkleidugn abgebaut wird muss auch abgenommenw erden. und das nicht ohne grund.

  • ich denke auch das man die austragen lassen kann,einfach zum tüv gehen und fragen--> und wenn du es geschafft hast,dieses dokument scannen und hier reinsetzen!


    zudem hab ich das hier gefunden lach mich tot :i_auslach: nachdem darf ne schwalbe nach 1.1.1987 keine ochsenaugen blinker haben!
    http://www.fjr-tourer.de/fjr/umbauten/dekra-beleuchtung.pdf


    Seite 19

    Wenn die Serienmäßig verbaut waren, hat der Tüv schonmal nichts zu melden.
    Es gibt ja auch viele Motorräder, die eine nicht zureichende Hinterradabdeckung besitzen(laut Tüv-Richtlinien) jedoch so serienmäßig vom Band laufen.
    Weil sie den EG-Richtlinien entsprechen.


    lg fuenfzigccm

  • :i_auslach: der tüv hat nichts zu melden,muss ich mal drucken und zum nächsten tüv termin mitnehmen

    gestohlen in Badrina bei Leipzig,wer ihn sieht bitte melden


  • Oh je, jetzt geht alles durcheinander ...


    Ohne jetzt mal den Sinn oder Unsinn eines Abbaus zu diskutieren:


    Rechtliche Grundlage zu Änderungen an Fahrzeugen ist § 19 StVZO (Dazu auch:Beispielkatalog, Erläuterung 1). Allerdings ist hier der Abbau von "nicht erforderlichen lichttechnischen Einrichtungen" (z.B. Fahrtrichtungsanzeigern an Kleinkrafträdern, siehe § 54 Abs.5 StVZO) nicht eindeutig geregelt. Bei "böser" Betrachtungsweise könnte man in den Raum stellen, daß die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nach § 19/2 StVZO erlischt, da man eine Gefährdung erwarten könnte. Diese Gefährdungserwartung widerspricht aber § 54 StVZO und dem aktuellen EG-Recht, welche beide Fahrtrichtungsanzeiger an Kleinkrafträdern nicht fordern. Insofern erlischt die BE des Fahrzeuges nicht zwingend, ein entsprechender Eintrag in den Fahrzeugpapieren wäre allerdings hilfreich und zielführend, um Komplikationen zu vermeiden.


    mutschy, die KTA-Typscheine sind verschieden dick und bestehen aus der eigentlichen Genehmigung, einer Fahrzeugbeschreibung und entsprechenden Gutachten. Daß´durch (legale) Umbauten die 60 km/h Regelung tangiert wird, ist nur anzunehmen, wenn durch diese Umbauten ein Neufahrzeug entstehen würde. Die vom KBA ausgestellten Papier sind natürlich nur Auszüge aus diesen Typscheinen, deswegen steht da auch irgendwo "Datenbestätigung nach § 4 FZV (Fahrzeug - Zulassungsverordnung)


    fahrzeugschein, die AKE/VDTÜV Lichttechnik - Broschüre bezieht sich nicht wirklich auf den damaligen Stand von DDR Fahrzeugen.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Moin Moin
    Möchte gerne die Blinker von meiner Schwalbe demontieren,
    , ist es erlaubt ,die Lenker-Blinker von meiner Schwalbe abzubauen... ?(
    vieleicht kann mir da ja jemand weiter helfen...



    ich zitiere hier mal aus nem buch aus dem veb verlag transpress "ich fahre ein kleinkraftrad Kr51/1, KR51/2, S50, s 51, sr4"


    darin enthalten ist eine liste der zulässigen umbauten und dort findet man, dass ein umbau der schwalbe auf 4-blinker-anlage erlaubt sei. von einem kompletten weglassen ist nichts zu finden.


    also entweder agierst du auf eigenes risiko, einen mängelschein zu kassieren oder aber es passiert exakt gar nix.


    versuch macht kluch, auch wenns dem auxburger gemäß relativer schwachsinn ist.




    ps.: sorry für den doppelpost. enmal zuviel geENTERt :whistling:

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