Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

98XXX__SUHL 2011__01.06. bis 05.06.

  • so ein schlechtes video :g_nono:



    "wir kaufen die bestandteile des speichenrades international zu"
    aber am ende "made in germany" bzw. "qualität aus suhl" draufschreiben :cursing:


    spannend auch, daß die motoren nich in nen S50 fdahrgestell und auch nicht in ne Kr51/2 passen


    kümmert euch lieber drum qualität zu liefern, statt euch mit so nem film die zeit zu vertreiben




    karlos guckt ja freundlich auf dem video :lol:








    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Habe gerade (frisch ausm Urlaub wieder eingeflogen) einen feinen Brief aus dem Kasten gefischt.


    Hier mal nen kleiner unkommentierter Auszug des Schreibens, von dem ick nich weiß, ob ich drüber lachen sollte, oder ob mir das lachen lieber im halse versackt:


    "[...]Sehr geehrter Herr XXX,


    Ihnen wird vorgeworfen, folgende Ordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:


    Tatort, Tatzeit, Tathergang:


    Sie veranstalteten in der Zeit vom 01.06.2011 bis 04.06.2011 in Frauenwald, Am Rothenberg 1 (Bunkermuseum) eine öffentliche Vergnügung (Simson-Treffen). Diese Veranstaltung war bei der zuständigen Verwaltungsgemeinschaft (VG Rennsteig) nicht angemeldet, eine Erlaubnis zur Durchführung dieser Veranstaltung lag nicht vor. An dieser Veranstaltung nahmen ca. 500 Personen teil. Am Veranstaltungsort waren zahlreiche Zelte aufgebaut, offene Feuerstellen wurden betrieben, pyrotechnische Erzeugnisse wurden abgebrannt.
    Sie haben öffentlich seit dem 17.03.2011 im Internetforum "www.simsonforum.de" zu dieser Veranstaltung aufgerufen. Gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten gaben Sie sich als Veranstalter aus. Nach Ihren Angaben findet diese Veranstaltung seit 2007 jährlich an diesem Ort statt.
    Sie haben vorgetragen, dass Ihnen nicht beklannt sei, dass derartige Veranstaltungen anmeldepflichtig seien.
    Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine öffentliche Vergnügung ohne die erforderliche Anzeige oder Erlaubnis veranstaltet. [...]"

  • und watt drohn se als konsequenz an?

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • davon steht NOCH nix drinne.
    Bin mal gespannt, wie justiziabel das ganze überhaupt ist...

  • na mal schauen...


    alter schawede...
    nach dem gesetz, was die da heranziehen, drohen bis zu 5.000€ geldbuße... :a_zzblirre:
    da denke man mal drüber nach.
    kennt -oder besser noch: ist da wer nen anwalt, der sich damit auskennt?

    Einmal editiert, zuletzt von frogga ()

  • Wenn da Armbänder ausgegeben wurden (und hier in einem privaten Forum Privatpersonen eingeladen wurden), wieso soll das nun eine "öffentliche" Vergnügung gewesen sein?


    Falls ein Anwalt meint, daß ja, muß man eben künftig darauf hinweisen, daß es sich dabei mitnichten um eine "öffentliche", sondern um eine höchst private Vergnügung handelt (eine Geburtstagsparty auf seinem privaten Grundstück ist ja auch nicht anmeldepflichtig, - auch wenn da ´mal der eine oder andere Gast auftaucht, der keine schriftliche Einladung dazu hat, sondern einfach nur hörte, daß da ein Bekannten seinen Geburtstag feiert).
    Man kann das ja dem Amt mitteilen, daß dann und dann auf dem und dem privaten Grundstück eine höchst private Vergnügung stattfinden wird, zu der in einem privaten Internetforum Privatpersonen eingeladen wurden, und diese Vergnügung hiermit nicht angemeldet wird, da sie nicht öffentlich, sondern privat ist. Gleichzeitig wird Amtspersonen ein Hausverbot für dieses Privatgelände ausgesprochen (d.h. sie sind in ihrer Eigenschaft als Amtsperson explizit nicht eingeladen; Zuwiderhandlung wird mit Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch verfolgt).


    _________________________________________________________________

    [url=https://www.abload.de/image.php?img=hhnerschreckwhu99.jpg][img=https://www.abload.de/thumb/hhnerschreckwhu99.jpg]

    Einmal editiert, zuletzt von Schwabe ()

  • Bleib locker, Froschn.
    definitiv bist du nicht der Veranstalter.
    Ich denke,da werden Mike und Kathleen auch nichts anderes aussagen.
    Auch wenn du das mit dem Veranstalter wirklich gesagt haben solltest,ist das halt nur aufgekommen,weil du dich für das Treffen verantwortlich gefühlt hattest.
    Und von 2007 an kann gar nicht sein,weil zuvor ja andere die jeweiligen Threads eröffnet hatten.
    Somit wären die dann auch "Veranstalter" gewesen ;)


    Du bist lediglich ein Organisator gewesen.


    Wenn es einen tatsächlichen Veranstalter geben muß,dann sind das die Simsonwelt,das Schwalbennest,das sf.de und das sf.net.


    Sofern du noch keine Anweisungen hast,dich zu äußern,würde ich einfach mal abwarten,was passiert.


    Wobei eine vorherige Rechtsauskunft bei einem Anwalt sicher nicht schaden kann ;)

  • MannMannMann - wird Zeit daß man diesem Unsinn mal ein Ende setzt. Ich war privat da und habe dort lediglich gegen Gebühr gezeltet. Das schöne war, daß ihr auch da wart. Das hat doch rein gar nichts mit ner öffentlichen Veranstaltung zu tun. Dann wäre ja jeder Campingplatz ne öffentliche Veranstaltung weil sich dort gleichgesinnte treffen.


    Die öffentliche Veranstaltung war dann doch eher der Tag der offenen Tür mit dem ganzen Brimborium bei MZA. War das eigentlich angemeldet???


    Ich verstehe nicht wie man sich als Region so unsympathisch geben kann. Aber das ist ne ganz andere Geschichte...


    BTW glaube ich nicht daß nur allein die Tatsache daß du den Threat gestartet hast, und dann netter Weise mit den Behörden gesprochen hast, ausreicht um dich strafrechtlich festzunageln.


    Auf jeden Fall würde ich deren Ausführungen widersprechen - und zwar fristgerecht! Lass dich anwaltlich beraten - so ein Infogespräch kostet nicht die Welt und außerdem können wir ja ne Stiftung ins Leben rufen
    "Rettet den Frogga" und nen bischen Kohle sammeln. Ich wäre auf jeden Fall dabei!

  • na mal abwarten, was die da so zusammenkonstruieren wollen.
    ich habe mir gestern mal im netz die ganzen §§ und definitionen bzw. erklärungen und "ausfüllhilfen" angesehen und dabei auch die definition einer öffentlichen vergnügung sowie die definition des begriffes veranstalter ausfindig gemacht. Gemäß dem OWiG erfüllen weder unsere Anwesenheit noch das Zelten und unterhalten von offenen Feuerstellen den Charakter einer öffentlichen Vergnügung. nen veranstalter gibts bei dem "treffen" gar nicht, weils einfach mal keiner organisiert. ich habe mich (auch gemäß der Definition im OWiG) als ansprechpartner und Mittler zwischen Behörden, Hotelbetreibern und Campern zur verfügung gestellt.
    zum "veranstalter" hat mich ja der PHK ernannt. rechtlich sollte das alles nicht wirklich bestand haben können. nen beratungsgespräch werde ich mal für nächste woche anvisieren. Im Moment ist die ganze Sache ne Mischung aus Nerv und Belustigung.


    die einzige anmeldepflichtige situation ist die gemeinsame ausfahrt nach suhl, die entweder als sondernutzung nach stvo angemeldet werden muss, oder man begegnet dem, indem man in kleinen gruppen (bis max. 20 Fahrzeuge) gestaffelt mit 20min. abstand startet und auch entsprechend unten vorm museum ankommt.

  • 500 personen ^^


    und ein veranstallter aus unserer region in suhl ^^


    naja mal sehen was da noch kommt wa


    unterstützung seitens der 2 takt freaks haste auf jeden fall


    irgendwo riecht es immer nach 1:50

  • am vergangenen Freitag habe ich dem ordnungsamt Ilm-Kreis in Arnstadt einen Besuch angestattet.
    Das Ergebnis dessen und die Einzelheiten des Gespräches werde ich verlautbaren, wenn ich die entsprechenden Dokumente vorliegen habe, um wilden Spekulationen und chronischer Schwarzmalerei vorzubeugen.


    Ihr dürft gespannt sein.

  • Nun ist es endlich soweit, dass an das spontane Treffen in Frauenwald von diesem Jahr ein großer Haken dran kann, da gestern das amtliche Schreiben mit der Verfahrenseinstellung bei mir ankam.


    Zur Geschichte der ganzen Sache:


    Im Nachgang des Treffens bekam ich ja vom Ordnungs- und Gewerbeamt des Ilm - Kreises einen Anhörungsbogen zusammen mit einer Beschuldigung, in der mir ein Bußgeldverfahren nach dem Thüringer Ordnungswidrigkeitengesetz in Aussicht gestellt wurde. Das gleiche Schreiben wurde auch dem Waldhotel Rennsteighöhe zugestellt (das Verfahren gegen das Hotel wurde bereits vor 3 ... 4 Wochen wegen fehlendem Vorsatz eingestellt). Da ich bis Ende September noch keine Antwort auf meine Einlassung von der Behörde in Arnstadt zu hören bekam, telefonierte ich am 29.09. mit dem Leiter des Amtes, um einen Gesprächstermin zur Klärung des ganzen Sachverhaltes zu erhalten.
    Als Ergebnis dieses Gespräches bekam ich nun nachfolgend in Auszügen zitierten Brief:


    "[...]Sehr geehrter Herr xxx,


    auf Grund Ihrer Aussagen bei der Anörung (Vorsprache am 30.09.2011) wird das gegen Sie eingeleitete Bußgeldverfahren gemäß §46Abs.1 OWiG i.V.m. §170 StPO eingestellt. [...]"


    Soweit schon mal in unser aller Sinne. Doch viel wichtiger sind folgende


    "[...]Hinweise:


    Entgegen Ihrer Auffassung handelt es sich bei diesem "Simson - Treffen" um eine öffentliche Vergnügung im Sinne des §42 Ordnungsbehördengesetz (OBG). Der Anwendungsbereich des §42 OBG erfasst Veranstaltungen, die dazu bestimmt und geeignet sind, die Besucher zu unterhalten, zu zerstreuen oder zu entspannen. Das Treffen dient der Pflege des gemeinsamen Hobbies, hier "Simson - KfZ". Unerheblich ist, ob eine Veranstaltung nur gegen Entgelt besucht werden kann, ob gar kein Entgelt verlangt wird oder ob sie gewerbsmäßigen Charakter hat. Auch haben sich die Teilnehmer nicht zufällig getroffen. Für diese Veranstaltung wurde seit dem 17.März 2011 im Internet unter "www.simsonforum.de" geworben. Sie war somit öffentlich. Auch wurde ndurch diese Veranstaltung Gefahren für die öffentliche Sicherheit, z.B. durch Anlegen und Unterhalten von Feuern in unmittelbarer Nähe zum Wald bzw. durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verursacht.
    Die Veranstaltung hätte somit mindestens eine Wochge vor Beginn bei der zuständigen Ordnungsbehörde [...] engemeldet werden müssen.
    Nachdem Ihnen die Gründe für eine Anmeldepflicht erläutert wurden und Sie versicherten, künftig derartige Veranstaltungen anzumelden, sehen wir von einer Ahndung ab.
    Auch gemeinsame Ausfahrten unterliegen einer Anmeldepflicht nach dem Thüriger Straßenverkehrsgesetz.
    Bei künftigen Verstößen müssen Sie mit dem Erlass eines Bußgeldbescheides rechnen. [...]"


    Was heißt das für künftige Treffen?


    Generell sollten die hier proklamierten Treffen (gerade auch die kleineren) bei den zuständigen Behörden angemeldet werden. Gerade die Thüringer Ordnungsbehörden sind aufgrund der ganzen Sache nun besonders hellhörig geworden und lesen in unseren Foren mit.
    Das SIMSON - Treffen der Foren für das Jahr 2012 wird aller Voraussicht nach durch das Waldhotel Rennsteighöhe angemeldet werden. Wer ein Feuerwerk mitbringen und steigen lassen möchte, wendet sich bitte auch im Vorfeld an das Hotel (Kontakt unter http://www.waldhotel-rennsteighöhe.de).
    In Absprache mit den Betreibern des Hotels sollte sich von jedem Forum eineN AnsprechpartnerIn sowohl für Hotel als auch für die Behörden geben.


    Die traditionelle Freitagsausfahrt zum Museum nach Suhl muss als Sondernutzung gemäß StVO bei den Straßenverkehrsämtern Ilm-Kreis und Suhl angemeldet werden. Darum würde ich mich für nächstes Jahr kümmern (nur die Tour Frauenwald - Suhl, die Rückfahrt wird wie jedes Jahr individuell erfolgen).
    Diese Sondernutzungsgenehmigung ist im Übrigen bei allen konvoiartigen Fahrten mit mehr als 19 Fahrzeugen nötig, was ich Euch allen (gerade den Thüringer Simson-Freunden) ans Herz legen möchte.

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