Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

Kraftfahrstraße; Diskrepanz zwischen StVO/Tatbestandskatalog und Bußgeldkatalog

  • sry, aber in der spur rechts fahren ist der größte müll, den es gibt. dadurch denken autofahrer in der regel 'ach, da ist ja platz, da komm ich schon vorbei' und zwar oft, wenn man nen normales auto nicht überholen würde. dadurch entstehen viele haarige situationen, in denen zweiradfahrer nunmal leider den kürzeren ziehen. ergo: sch*** auf den stau hinter dir, damit unterbindest du wenigstens gefahrensituationen. probier es aus, wirst schon sehen, was ich mein ;)


    übrigens: das rechts-fahr-gebot ist spurbezogen und nicht auf die positon in der spur ;) sollte man in der fahrschule aber auch lernen.


    grüße,
    PINKS!!!

  • Fahr mittig und interessier dich nicht für dahinter...


    Da so wenige Leute den Mindestabstand beim Überholen einhalten geniesse ich mein Leben und das Hupkonzert wenn ich mittig in meiner Spur fahre... :biglaugh:



    MÖPMÖÖPMÖÖÖÖÖP! :lol:

  • Also um das jetzt nochmal richtig zu verstehen:


    Es ist für Simson nicht erlaubt, diese Straßen zu befahren, aber falls wir mal angehalten werden, kann uns nichts weiter passieren, als daß uns die Polizei sagt, es ist nicht erlaubt?


    Naja, wenn die Polizei nur den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog zur Hand hat, wird sie 20 Euro wollen.
    In diesem Tatbestandskatalog wird aber lediglich auf die StVO und den Bußgeldkatalog verwiesen.
    In der StVO steht drin, daß wir dort nicht fahren dürfen. Laut dem Text des Bußgeldkataloges aber müssen wir keine 20 Euro bezahlen.
    Deshalb habe ich mir von Deinem Link einen Ausdruck gemacht und schleppe den ab jetzt mit mir herum.
    Damit kann ich jedem Polizisten erst einmal zeigen, daß er von mir keine 20 Euro kassieren darf. Wenn er meinem Ausdruck nicht glaubt, muß er sich halt über Funk schlau machen, was da wörtlich im Bußgeldkatalog steht.
    Auf jeden Fall erkennen wir die Tatbestandskatalog (nach dem wir 20 Euro zahlen sollen) nicht an, weil darin nur auf den Bußgeldkatalog verwiesen wird und wir nach diesem nicht bezahlen müssen.
    Wenn die Polizei trotzdem auf dem Verwarnungsgeld besteht, müssen wir halt Widerspruch einlegen. Sollte es dann zu einer Gerichtsverhandlung kommen, muß der Richter entscheiden; aber eigentlich bleibt ihm da wenig Spielraum.
    Tatsächlich wird es darauf hinauslaufen, daß wir mündlich oder schriftlich verwarnt werden, aber man von uns nichts kassieren kann, - bis der Bußgeldkatalog bei der nächsten Änderung dem Tatbestandkatalog und der StVO angeglichen wird ...
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    [url=https://www.abload.de/image.php?img=hhnerschreckwhu99.jpg][img=https://www.abload.de/thumb/hhnerschreckwhu99.jpg]

  • Nönö, auch nicht mehr als sonst.
    Die Kraftfahrstraßen, auf denen man hier ohnehin nur 50 fahren darf, habe ich sowieso immer benutzt, - in der Gewißheit, daß man von mir ohnehin keine 20 Euro hätte eintreiben können.
    Und Autobahn bin ich nur ganz selten ein oder zwei kurze Stücke gefahren, wenn ich etwas Zeit und Ampelverkehr sparen mußte; denn Autobahn macht nun einmal mit der Simson überhaupt keinen Spaß.
    Ich wollte halt nur Gewißheit, weil mir die Diskrepanz aufgefallen war.
    Vorher hatte ich halt abgenickt, wenn ich auf einer Kraftfahrstraße angehalten wurde, und die Polizisten auf den Unfug hingewiesen, daß ich auf einer auf 50 beschränkten Straße nicht fahren darf, obwohl ich sogar 60 fahren könnte. Ich mußte auch nicht zahlen ("Diesmal belassen wir es noch mit einer mündlichen Verwarnung. Beim nächsten Mal müßten wir aber dann 20 Euro kassieren ...").
    Aber beim nächsten Mal kann ich die Streckenposten halt noch ein bißchen besser unterhalten (und bei evtl. Betonköpfen auf den Wortlaut des Bußgeldkataloges pochen ...).
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  • Hallo!


    Erstmal danke für die Info.
    Der Mittlere Ring in München ist auch bei jedem Tunnel/Unterführung als Kraftfahrstraße ausgeschildert. Im Berufsverkehr schwimmt man da mit der Schwalbe ganz gemütlich mit. Die Umfahrungen sind teilweise zeit- und nervenraubend. Bevor ich mich aber nun traue, einfach auf diesen Kfs zu fahren, hätte ich noch eine andere Frage.


    Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Erlischt der Versicherungsschutz wenn ich auf einer Straße fahre die ich laut StVO nicht befahren darf? Und was würde "Fahren ohne Versicherung" kosten?


    LG

  • Ich habe zwar keine Ahnung von Versicherung; doch wie ich das bis jetzt hier mitgekriegt habe, ist ja selbst jemand, der ohne Führerschein fährt, versichert.
    Auf der anderen Seite wird Dir die Versicherung natürlich bei einem Unfall eine fette Teilschuld ´reindrücken, weil Du ja vom Gesetz, d.h. von der Straßenverkehrsordnung her dort nicht fahren durftest.
    Im Endeffekt wird da aber dann das Gericht nach Anhörung von Sachverständigen das letzte Wort haben, ob der Umstand, daß Du verbotenerweise auf der Kraftfahrstraße unterwegs warst, in diesem Einzelfall den Unfall mitverschuldet hat oder nicht.
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  • sry, aber in der spur rechts fahren ist der größte müll, den es gibt. dadurch denken autofahrer in der regel 'ach, da ist ja platz, da komm ich schon vorbei' und zwar oft, wenn man nen normales auto nicht überholen würde. dadurch entstehen viele haarige situationen, in denen zweiradfahrer nunmal leider den kürzeren ziehen. ergo: sch*** auf den stau hinter dir, damit unterbindest du wenigstens gefahrensituationen. probier es aus, wirst schon sehen, was ich mein ;)


    übrigens: das rechts-fahr-gebot ist spurbezogen und nicht auf die positon in der spur ;) sollte man in der fahrschule aber auch lernen.


    grüße,
    PINKS!!!

    umsonst hatt sich das der gesetzgeber ja auch nicht für die anderen rollerfahrer ausgedacht. es geht ja grade darum um den effekt das solche situationen vermieden werden sollen. ;) Dqas selbe gilt übrigens auch für Landwirtschaftmaschinen.
    Zudem muss wenn dich jemand überhollt der jenige mindestens einen seitenabstand von 0,5-1m einhalten was immer daran liegt ob motorisiert oder nicht. ;)



    PS das Rechtfahrgebot kenn ich selbst auch sind nur grundlegend verschiedene sachen. :a_bowing:

  • umsonst hatt sich das der gesetzgeber ja auch nicht für die anderen rollerfahrer ausgedacht. es geht ja grade darum um den effekt das solche situationen vermieden werden sollen. ;) Dqas selbe gilt übrigens auch für Landwirtschaftmaschinen.
    Zudem muss wenn dich jemand überhollt der jenige mindestens einen seitenabstand von 0,5-1m einhalten was immer daran liegt ob motorisiert oder nicht. ;)



    PS das Rechtfahrgebot kenn ich selbst auch sind nur grundlegend verschiedene sachen. :a_bowing:




    BITTE RICHTIGE INFOS WEITERGEBEN!!!


    IV. Um den Überholvorgang auszuführen, muss man ausreichend weit ausscheren, um das zu überholende Fahrzeug nicht zu streifen. Man darf sich in jedem Fall seitlich nicht näher als 1 m innerhalb von Siedlungen und 1,5 m außerhalb von Siedlungen an das zu überholende Fahrzeug nähern, wenn es sich dabei um Zwei- oder Dreiräder, Fußgänger, Reiter oder ein Tier handelt.


    wenn mich einer mit 50 cm seiten abstand üerholen würde hohl ich den aussem auto...
    gruß andré :b_wink:


    ps.: so wird das nix mitm führerschein :k_hole:

    Hier bitte signatur eingeben...

  • also ob sich da wer dran hält -.-


    wenn die Leute sinnig fahren mach ich auch Platz, wenn nicht bleib ich schön in der Mitte und zwing sie somit zu einem vernünftigen Überholvorgang


    na und wenn Konvoi, dann sowieso 2er Reihe ^^

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Hallo!


    Ich hab mich jetzt mal mit einem Anwalt unterhalten.


    Fakt ist:
    Laut STVO §18 Abs. 1 darf man mit der Schwalbe nicht auf Krakftfahrstaßen fahren.
    Laut STVO § 49 Abs. 1 handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit.


    LautAnwalt sind die Beträge im Bußgeldkatalog „nur“ Regelsätze.
    Selbst wenn der Lfd. Nr 78 nicht greift kann eine Verwarnung ausgesprochen werden (BKatV §2)
    und die kann bis zu 35€ kosten!
    Eine Ordnungsiedrigkeit bleibt nun mal eine auch wenn im Bußgeldkatalog nichts hinterlegt ist
    :(


    Versichert ist man auch bei fahrlässiger Handlung bei grobfahrlässigen Verhalten kann es schon anders aussehen.
    Sicherheitshalber sollte man also das Schild (Zeichen 331) nicht gesehen haben
    ;)


    Fazit:
    Ich werde die Schilde einfach übersehen, bis ich das erste Mal zahlen muss.

    Ring frei! :D (jedenfalls der Mittlere Ring in Muc)


    Diskutieren wird ich mit den Polizisten sicher nicht, wer weiß was denen sonst noch so einfällt.
    Das man nicht auf Autobahnen oder Krakftahrstraßen fährt, wo es aufgrund
    der erlauben Höchstgeschwindigkeit ungemütlich wird, ist wohl klar.


    LG
    Sponga

  • Ihr macht alle den Fehler und haltet an der bbh fest - die ist aber irrelevant.
    Es geht um Fahrzeugklassen, Simsons sind in der Klasse von Fahrzeugen mit einer bbh von nicht mehr als 45Km/h. Das ne Sime schneller fahren kann und darf, liegt an ner anderen Gesetzgebung zu DDR-Zeiten. Dank Einigungsvertrag wurden die Dinger der Fahrzeugklasse mit einer bbh von 45Km/h zugeordnet, sonst bräuchte man nen großes Kennzeichen, ne andere Fahrerlaubnis etc. Die tatsächliche bbh stellt also eine Ausname dar, die sich aber nicht auf das Befahren von Kraftfahrtstraßen auswirkt. Fahrzeuge in eben dieser Klasse dürfen das nicht, Punkt.


    Also entweder ne Simme als Moped versichern und die Einschränkungen in Kauf nehmen, oder als Leichtkraftrad mit max 125ccm und max 80km/h (ist ja immer max, weniger darf immer) typisieren und zulassen, dann darf man auf Kraftfahrtsraßen, entsprechende Fahrerlaubnis vorrausgesetzt.
    Ob man nen Prüfer findet der einem ne Simme als Leichtkraftrad einträgt ist wieder was anderes, müsste dann eigentlich mehr als 50ccm haben oder vor 1983 erstmalig in den Verkehr gekommen sein.


    Chrom

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