MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

zugelassene Blinker nach StVZO

  • servus...


    gerade ein interessantes Detail im Polo-Katalog 2007 gefunden:


    Blinker nach StVZO müssen folgende Zeichen tragen:
    - E-Prüfzeichen mit Nummer 1 (1=europaweit anerkannt mit Länderschlüssel)
    (Korrektur: hier liegt wohl ein Missverständnis vor: 1 heißt lediglich, dass \"Genehmigung nach Prüfung\" in Deutschland erteilt wurde.
    ein E2-Blinker kommt aus Frankreich, ein E3-Blinker aus Italien...
    vielleicht aber hat Polo nur E1-Blinker im Programm...)
    - Prüfzeichen beginnend mit 50R-2 (2=geprüft für motorisierte Zweiräder)
    - Kennzeichen 11 und/oder 12 als Zulassung für vorne und/oder hinten
    - Leuchtmittelleistung mind. 10W (5W nur für Begrenzungsleuchten)


    s.i.w. aber haben Simson-Original-Ersatzteile keine solche Kennzeichnung, gilt also mehr nur für Umbauten...


    Simson aber sprach zu ihnen: Ich will euch ein Rätsel aufgeben... (Richter 14,12)
    :eek: :eek:
    das Hooksche Gesetz der Genauigkeit:
    messe - mit einem Micrometer.
    reiße - mit einer Kreide an.
    trenne - mit einer Axt.

  • ... wobei aber wiederum die weißen Blinker- oder Rücklichtkappen nicht als Original-Ersatzteil gelten!


    Gruß Frank

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

  • hoi


    könntestz du das mal bitte noch so ausführlich schreiben, dass man es in die FAQ übernehmen kann :smile:


    hab\'s erstmal fixiert, sollte aber keine Dauerlösung sein

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Wobei aber die originalen Blinkerkappen gegen Ende sowohl DDR-Schriftzug als auch E Prüfnummer drauf hatten ;)

    Leider keine Simme - ehemals ne S51/1 B in Billardgrün :)
    Wer Stress mit seiner Fahrzeugelektrik hat, darf mich gerne fragen...

  • Zitat


    Original von vespisto:


    - Leuchtmittelleistung mind. 10W (5W nur für Begrenzungsleuchten)



    demnach dürfte ja kein LED-Blinker erlaubt sein da die unter 1W Leuchtmittelleistung haben

  • Zitat


    Original von S83-Fahrer:
    demnach dürfte ja kein LED-Blinker erlaubt sein da die unter 1W Leuchtmittelleistung haben

    sind die denn erlaubt...?!? :b_wink:


    dieses 1W bezieht sich m.w. aber nur auf die Stromaufnahme...
    die Leuchtleistung soll ja mit 10W mindestens identich sein...


    Simson aber sprach zu ihnen: Ich will euch ein Rätsel aufgeben... (Richter 14,12)
    :eek: :eek:
    das Hooksche Gesetz der Genauigkeit:
    messe - mit einem Micrometer.
    reiße - mit einer Kreide an.
    trenne - mit einer Axt.

  • Hi,


    eine Zulassungs hatten die Blinker alle. Die tragen alle die alte \"Welle\" als Kennzeichen der Zulassung. Das ist der Vorläufer der E-Nummern.


    Das galt in der DDR und im Westen.


    Die späten Schwalbeblinker haben wenn sie original sind alle auch eine E-Nummer.


    Mir ist kein Nachbaulicht bekannt, was auch eine Prüfnummer hat.


    Genaugenommen sind alle Nachbauleuchten ohne Zulassung, weil keine Nummer und keine Welle.


    MfG


    Tobias

  • Da sieht man mal wieder: Wir leben in Deutschland...schrecklich diese Bürokratie...
    Aber davon mal abgesehen: Es ist doch sch***egal, ob so ein Teil ne Prüfnummer hat oder nicht. Die sind doch alle annähernd baugleich und es kommt gelbes Licht raus ;)


    Ist diese Nummer für die Plastegläser? Oder steht auf den Halterungen auch eine Nummer?

  • dieses E-Prüfzeichen steht nur auf der abdeckung,nicht auf dem gehäuse.


    im übrigen muß es nicht zwingend so sein das ein Nicht-originalersatzteil kein E-Prüfzeichen hat.für meinen alfa hatte ich zum bleistift auch mal andere rückleuchten von nem tuner gekauft und da war trotz dessen das es kein original ersatzteil war ein E-Prüfzeichen drauf!! :b_fluester:


    gruß andré :dance:

  • Es gibt seit ca. 2Jahren wieder S51 Neublinker Kappen mit E-Prüfzeichen.
    Auf der anderen Seite kann man sich auch leicht einen Abdruck machen und selber neue Schalen herstellen. Wird ja bei vielen anderen Fahrzeugen auch gemacht, wenn es keine Ersatzteile mehr gibt.


    Die Gehäuse haben kein E-Zeichen und können auch vom Nachbau genommen werden, wobei diese z.B. KR51 doch deutlich besser verarbeitet sind, als im original.

  • ...
    Auf der anderen Seite kann man sich auch leicht einen Abdruck machen und selber neue Schalen herstellen. Wird ja bei vielen anderen Fahrzeugen auch gemacht, wenn es keine Ersatzteile mehr gibt.
    ....


    Du willst jetzt nicht behaupten, dass das legal ist ??? Da kannst du gleich ohne Prüfzeichen fahren. Da ist die Strafe geringer. Dein Vorschlag geht in Richtung Plagiat, Urkundenfälschung ...


  • eine Zulassungs hatten die Blinker alle. Die tragen alle die alte \"Welle\" als Kennzeichen der Zulassung. Das ist der Vorläufer der E-Nummern.


    Genaugenommen sind alle Nachbauleuchten ohne Zulassung, weil keine Nummer und keine Welle.


    Genau alle Kfz Lampen waren geprüft.


    MZA bietet meines Wissens keine Nachbaulampen mehr an ohne Prüfzeichen, Grund ist das Mitte letzten Jahres das KBA deswegen Stress gemacht hat.



    Auf der anderen Seite kann man sich auch leicht einen Abdruck machen und selber neue Schalen herstellen.


    Das kann sehr Teuer werden, alleine der reine Nachbau wenn alle Wort und Bildrechte bei MZA sind, auch wegen Prüfzeichenmissbrauch/Urkundenfälschung usw.

  • Da sieht man mal wieder: Wir leben in Deutschland...schrecklich diese Bürokratie...
    Aber davon mal abgesehen: Es ist doch sch***egal, ob so ein Teil ne Prüfnummer hat oder nicht. Die sind doch alle annähernd baugleich und es kommt gelbes Licht raus ;)


    Das hat mit Deutschland und Bürokratie nix zu tun.
    In der ganzen EU müssen KFZ-Beleuchtung geprüft sein und ein Prüfzeichen haben, aber selbst außerhalb der EU sieht es nicht viel anders aus.


    @ sirrobin001
    Irgendwas spinnt, erst kann ich ein Beitrag nicht absenden und dann ist er gleich zweimal da ?????
    Wie kann ich eigene Beiträge löschen ?

  • Zitat


    Das hat mit Deutschland und Bürokratie nix zu tun.
    In der ganzen EU müssen KFZ-Beleuchtung geprüft sein und ein Prüfzeichen haben, aber selbst außerhalb der EU sieht es nicht viel anders aus.


    Das kommt nicht nur aus der EU, den §22a STVZO gibt es schon seit den 60ern in D, einen ähnlichen § gab es auch in der DDR.


    MfG


    Tobias


  • Du willst jetzt nicht behaupten, dass das legal ist ??? Da kannst du gleich ohne Prüfzeichen fahren. Da ist die Strafe geringer. Dein Vorschlag geht in Richtung Plagiat, Urkundenfälschung ...


    Ich weiß nicht ob das Legal ist, wird aber eben viel so gemacht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!