MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

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  • Danke für eure ausführlichen Antworten, aber ein Grinsen kann ich mir nicht verkneifen: Schlaggenehmigung? Also Hammer und Schlagzahlen bediene ich ohne Genehmigung und haue mir auch nicht auf die Finger ;)


    Und ein neuer Blankorahmen der 1:1 gegen einen alten getauscht wird, aus Gründen der Sicherheit, weil Steuerrohr geweitet und Lagerschale dementsprechend Spiel hat, steht, zumindest für mich, über der Genehmigung, aber ja, wir sind hier ja in Deutschland, wo es mit der Vernunft nicht ganz so weit her ist seit geraumer Zeit.


    Da ich den alten Rahmen ja habe, kann ich die Rahmennummer auch von dem so ablichten, dass es aussieht als wäre er verbaut.


    Ich werd's dann wohl einfach mal versuchen und dann sehen wir - und wenn nicht wird gefahren wie die letzten 20 Jahre: ohne Papiere und nur mit Versicherungsnachweis, das hat bisher bei jeder Kontrolle ausgereicht zzgl. zum Führerschein.

  • Danke für eure ausführlichen Antworten, aber ein Grinsen kann ich mir nicht verkneifen: Schlaggenehmigung? Also Hammer und Schlagzahlen bediene ich ohne Genehmigung und haue mir auch nicht auf die Finger ;)

    Das grinsen wird dir vergehen wenn zb. die Rennleitung, dir mit Urkundenfälschung kommt (ist eine Straftat)

    wenn nicht nachweisen kannst das die FIN legal auf Rahmen gekommen ist.

    Da wird ganz fix die Karre sichergestellt.

    Und da hat nichts mit "Deutschland, wo es mit der Vernunft nicht ganz so weit her ist seit geraumer Zeit"

    das war, a) schon immer so, selbst zu DDR-Zeiten und b) in anderen Ländern ist es genauso.

  • Bleib' entspannt, das ist dann meine Sorge und nicht deine, aber vielen Dank für die Anteilnahme ;)


    Edit: dass in den Tauschrahmen nach Unfall 1980 eine neue Nummer gekommen ist, lässt sich im Übrigen auch nicht nachvollziehen - Urkundenfälschung im Auftrag vom Politbüro oder ZK der SED?


    Du siehst, es gibt Fälle, die sind diesbezüglich nicht berücksichtigt bei den Papieren, da es noch keine Rückverfolgbarkeit und Datenbanken darüber gab

  • Schlaggenehmigung? Also Hammer und Schlagzahlen bediene ich ohne Genehmigung und haue mir auch nicht auf die Finger ;)


    Jetzt will das KBA ja wohl Bilder und man sieht definitiv, dass das nicht mehr die originalen Ziffern sind.

    Wenn die bedienung doch nur so einfach wäre, hätte man sich diese Frage hier ja geklemmt, und hätte einfach Bilder zum kba gesendet. Wenn man natürlich mit falschen schlagzahlen da was reinmeiselt...

  • Wenn die bedienung doch nur so einfach wäre, hätte man sich diese Frage hier ja geklemmt, und hätte einfach Bilder zum kba gesendet. Wenn man natürlich mit falschen schlagzahlen da was reinmeiselt...

    Danke für deine konstruktive Antwort, die diesbezüglich natürlich ungemein hilft, weil du auch weißt und gesehen hast, wie "gemeißelt" es ist

  • Bleib' entspannt, das ist dann meine Sorge und nicht deine, aber vielen Dank für die Anteilnahme ;)

    Hm, warum sollte ich nicht entspannt sein :kopfkratz: , ich erkläre nur wie ist ?


    Zu DDR-Zeiten hatte ein Ersatzrahmen in der Regel eine FIN ab Werk

    wenn nicht, ist eine neue durch die VP zugeteilt worden.

    Eine FIN Übertragung gab es zu Zonenzeiten nicht und das hatte seine Bewandtnis.

    Die neue FIN musste auch in die Papiere durch die VP eingetragen werden, auch in den rosa Versicherungsschein.

    Nur wenn damals der Besitzer zu faul war.... und nie in eine Kontrolle gekommen ist, steht es halt nicht in den Papieren.


    Zitat

    Edit: dass in den Tauschrahmen nach Unfall 1980 eine neue Nummer gekommen ist, lässt sich im Übrigen auch nicht nachvollziehen -

    Urkundenfälschung im Auftrag vom Politbüro oder ZK der SED?

    Dem ist nicht so, da es keine FIN Übertagung gab zu DDR Zeiten, kann man da heute noch nachkommen.

    Hatte der Rahmen eine FIN ab Werk, erkennt man das am Schlagbild,

    auch die durch die VP zugeteilten FIN`s erkennt man an Hand des spezielles Schlagbild der Zahlen und dem Siegel in der Nummer.


    Hat man ein Rahmen mit FIN ab Werk die mit 1 anfängt ist das eindeutig ein Ersatzrahmen.

    Aber auch ein Ersatzrahmen mit FIN aus der laufenden Produktion, kann auf Grund der Produktionslose nachkommen.

    Nur kommt keiner nach ob der Ersatzrahmen in der DDR geblieben war oder in Export ging.

  • Das war doch mal konstruktiv, danke. Dann lass es mich erklären. Der Tauschrahmen nach dem Unfall hat eine FIN, die nicht mit 1 beginnt sondern laut Liste der Rahmennummern die originale als Übertrag sein könnte oder auch aus einem Los, da Baujahr und Unfall mit Tausch in einem Kalenderjahr - kurzum, nicht nachvollziehbar, auch wenn seit Kauf als Neufahrzeug in Besitz.


    Jetzt mal ganz abgesehen davon, dass da nochmal ein nagelneuer Rahmen wegen Steuerrohrweitung kam, den Tauschrahmen von damals habe ich, der hatte aber auch schon kein Typschild mehr und auch keine Bohrungen für die Kerbnägel. Sprich, es muss eine Möglichkeit geben, zumindest für den Tauschrahmen aus DDR Zeiten Papiere zu bekommen, auch wenn ich dafür das Moped für die Bilder auf den alten Rahmen zurück baue.


    Auf Grundlage dieser evtl. Papiere, kann man dann den ganz neuen Rahmen eigentlich wieder umtragen, mit alter, neu geschlagener Nummer, was meines Wissens aber sogar eine Prüforganisation machen kann?

  • Auf Grundlage dieser evtl. Papiere, kann man dann den ganz neuen Rahmen eigentlich wieder umtragen, mit alter, neu geschlagener Nummer, was meines Wissens aber sogar eine Prüforganisation machen kann?

    .... Das kann nicht nur eine der Prüfungsorganisationen machen, das müssen die sogar, weil es der OFFIZIELLE Weg ist. Vorher noch ne Schlaggenehmigung holen, das der Prüfer weiß was er zu machen hat und den alten Rahmen mit bringen und dann ab dafür....

    :sleep: LT S70 SPEZIAL; Ruhe in frieden :sleep:

  • Schlaggenehmigung holen

    Und die gibt es nicht ohne Papiere



    die originale als Übertrag sein könnte

    Definitiv nicht, da wie schon erklärt, zu DDR keine FIN übertragen wurde.

    Zitat

    kurzum, nicht nachvollziehbar

    Was man da so nicht nachvollziehen kann, ist das was welches Baujahr und Modell das ursprüngliches Moped war.

    Das sollte fürn Erstbesitzer an Hand des Kaufbelegs, eigentlich nicht das Problem sein.

    Auch hat er Kaufbeleg oder Einbaurechnung für den Ersatzrahmen bekommen, da er dies für die Eintragung bei der VP benötigt hätte.

    Zitat

    den Tauschrahmen von damals habe ich, der hatte aber auch schon kein Typschild mehr

    Da wird wohl nie eins dran gekommen sein nach dem der Rahmen verbaut wurde.

    Als Ersatzrahmen konnte er ja keins ab Werk haben, da es ja eins benötigt wird mit den Baujahr und Typ vom Moped wo er als Ersatz verbaut wurde.

    Zitat

    es muss eine Möglichkeit geben, zumindest für den Tauschrahmen aus DDR Zeiten Papiere zu bekommen, auch wenn ich dafür das Moped für die Bilder auf den alten Rahmen zurück baue.

    Zu DDR-Zeiten ist die FIN vom Ersatzrahmen in die bestehenden Fahrzeugpapiere eingetragen wurden.


    Kannste knicken ohne originalen Typenschild bekommst keine Zweischrift mehr vom KBA mehr, dank der vielen Betrügereien.

    Bleibt nur der Weg über eine 21er Einzelabnahme und damit sind wir wieder bei den Problemen welche ich im Beitrag 517 dargestellt habe.

    Gut wenn den alten Rahmen verbaust solltest du zu minderst 50km/h Papiere bekommen.

    Dann sollte das mit der Schlaggenehmigung auch nicht das Thema sein.

    Wenn die hast, schlägt die ein Prüfer auf der Prüfstelle das TP-Siegel neben der FIN ein und stellt die entsprechenden Papiere aus,

    mit den du dann (wieder) zur Zulassungsstelle muss damit es in die BE eingetragen wird.

  • Was man da so nicht nachvollziehen kann, ist das was welches Baujahr und Modell das ursprüngliches Moped war.

    Das sollte fürn Erstbesitzer an Hand des Kaufbelegs, eigentlich nicht das Problem sein.

    Auch hat er Kaufbeleg oder Einbaurechnung für den Ersatzrahmen bekommen, da er dies für die Eintragung bei der VP benötigt hätte.

    Weil Erstbesitz weiß ich es definitiv, dass es eine S50 B2 BJ 1979 ist und auch die Erstzulassung weiß ich noch auf den Tag ;), nur sind eben keine Papiere vorhanden, weil irgendwann abhanden gekommen im Laufe der Jahre und Umzüge

  • Na dann weist du ja was auf Typenschild schreiben bzw. schlagen muss.


    Wenn der Ersatzrahmen eine FIN aus der laufenden Produktion war dann fällt sicherlich der laut FIN vom Baujahr her in den S51 Bereich.

  • Klar kann ich das Typschild neu bestellen und selbst einschlagen, aber was bringt es bzgl. neuer Papiere?


    Wenn der Ersatzrahmen eine FIN aus der laufenden Produktion war dann fällt sicherlich der laut FIN vom Baujahr her in den S51 Bereich.

    Fällt auch in 1979, hatte mich bezüglich Datum Unfall vertan (ja, ist ja auch eine Weile her)...war ebenfalls schon 1979 und im Herbst dann Rahmen getauscht.

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