Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

Recht: Die Blinkerfrage

  • :censored: Hallo Leute,ich habe meine S/51 B neu lakiert und den Motor regenerieren lassen.Jetzt habe ich kein Bock mehr au die Blinker,kann ich Sie so ohne weiteres ablassen oder muss ich das in meiner Betriebserlaubnis eintragen lassen???


    Gruss Elvis

  • hmm.. Gibt es aber nicht das Gesetzt, \"Was nicht geht muß ab\"?
    Normalerweise dreht man ja die Blinker nach unten wenn die nicht gehen, aber ein Kumpel hatte deswegen kontakt mit den Grünen und die haben den das so gesagt.

  • also ich hatte mal ne unteredung mit nem grünen der sagte, ja laut stvo hat jedes fahrzeug eine fkt. blikeinritung zu haben die auch laut gesetz best. maße haben müssen d.h. höhe abstand usw.

  • Zitat


    Original von WolfStryke:
    also ich hatte mal ne unteredung mit nem grünen der sagte, ja laut stvo hat jedes fahrzeug eine fkt. blikeinritung zu haben die auch laut gesetz best. maße haben müssen d.h. höhe abstand usw.



    Und was ist mit der S51N??
    Und die ganzen Mofas ohne Blinker?

  • Soweit ich weiß muss alles was ab Werk dran war auch dran bleiben.
    An N Modellen, mofas usw.... waren keine dran und müssen somit auch nicht. Aber S51B hatte welche.

    :biggrin:

  • Ich denke mal ohne Blinker geht das doch auch.
    Bei meinem Moped gib ich bei der Versicherung nur die Rahmennummer an.
    Die wissen doch net was ich genau für eine Simson habe oder doch?
    Sehen die das an der Rahmennummer?
    :eek: :eek: :eek:



  • Es geht ja nicht um die Versicherung :censored:
    Denen ist das völlig latte.
    Wichtig ist das,was die Grünen sagen :b_wink:
    Wir hatten das Thema schon vor einiger Zeit.
    Und ich würde sagen. Wenn ich eingetragene Blinker abmache,bekomme ich evtl. ein Problem. Da würde ich die 23 € für neue Papiere investieren und sie da nicht angeben.
    Aber mit ist eh sicherer

  • ja das stimmt alles was unter oder bis 50ccm ist braucht keine blinker!!!! hab mich da schon mal schlau gemacht

    :biglaugh: [f5]SIMSON IST KEIN LUXUS, ABER EIN VERGNÜGEN!!![/f5] :zunge:

  • das stimmt so nicht ganz natürlich sind an fahrzeuge bis 50ccm keine blinker pflicht wenn die so in der abe beim kba (kta) bescheinigt sind aber bei fahrzeugen in der laut abe eine eingetragen ist muss diese auch verbaute sein und funktionieren natürlich steht sowas nicht in dem wisch den wir vom kba bekommen das steht aber in den zulassungsakten die es zu jedem fahrzeug gib dort sind zb auch die längen, massen, sitzpläte usw. eingetragen
    man kann es sich natürlich einfach machen und allesauf \"n\" umbauen aber sicherer ist es doch mit blinker und so schwer ist die schaltung ja wohl auch nicht die vier kabel da richtig anzuschließen

    Die meisten Fehler im Leben machen wir, wenn wir zu viel fühlen, wo wir denken sollten und zu viel denken wo wir fühlen sollten!!!


  • Wie Duese schon gesagt hat, müssen keine dran sein. aber an deiner Stelle würde ich sie dran lassen, weil mich würde es aufregen immer die Hände rauszustrecken zum blinken. Und ausserdem, wenn du links abbiegen willst, musst du zwangsläufig von Gas gehen. Ausser du hast einen schwergängigen Gasgriff.


    Fazit: Lass du dingens dran und du hast keinen Streß

    SR 50 Blau


    Duo teilzerlegt zum Aufbauen (bietet mir Teile an, ich bin immer wieder auf der Suche, nach allem, auch auf ersatz)


    und eine S51 auch zum Aufbauen


    2 S51 Rahmen, 1er davon mit Motor


    Bei Interesse melden: manndorfer@yahoo.de


    Schaut auf jeden meine Ebay Artikel an, meistens Simmen drin


    Ebay Artikel

  • hab da ma nen textchen:


    Die Beleuchtung
    Alle Beleuchtungseinrichtungen müssen ein Prüfzeichen tragen.


    Neuere Beleuchtungen müssen mit einem E - Zeichen gekennzeichnet sein.


    Ältere geprüfte Beleuchtungen müssen mit einer Prüfschlange gekennzeichnet sein.


    In die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen Lenkerendenblinker ( auch Ochsenaugenblinker genant).


    Bei selbstimportierten Fahrzeugen muss auch ein Prüfzeichen darauf hinweisen das die richtige Funktion gegeben ist.


    Etwa durch SAE-Zeichen. Blinkerabstand Hinten zueinander min. 240mm , vorn min. 340mm ,


    dabei ist darauf zu achten das der Abstand jeweils zum Scheinwerfer 100mm beträgt. Die Mindesthöhe ist auf 350mm


    festgelegt. Bei Lenkerendenblinker muss der Abstand von Blinker zu Blinker min. 560mm betragen.


    Das Gutachten spielt dabei immer eine wichtige Rolle. Ist der Lenker nach hinten stark gebogen dann ist eine Eintragung


    nicht möglich. Die Blinker wären von hinter, besonders mit Beifahrer nicht mehr zu sehen.


    Besonders bei Fahrzeuge die ab Bj. 1985 zugelassen sind fordert der Tüv hinten ein zusätzliches Blinkglas.


    Doppel-Abblendlicht nur wenn eine gemeinsame Streuscheibe vorhanden ist oder das


    Fahrzeug eine EG Betriebserlaubnis hat. Doppelscheinwerfer, Doppelfernlicht ist zugelassen. Zusatzscheinwerfer


    darf nur je einer montiert werden. Der Nebelscheinwerfer muss rechts und der Fernscheinwerfer muss


    links montiert werden. Beide müssen auf der Höhe des Hauptscheinwerfers angebracht werden.


    Oder das Fahrzeug eine EG Betriebserlaubnis hat.


    Die Zusatzscheinwerfer dürfen nicht auf die Sturzbügel montiert werden.


    Bremslicht darf am Motorrad nur eins vorhanden sein. Ein Rückstrahler muss auch heute noch vorhanden sein

    Statistik: 20Punkte von SH500


    ***Warum du nicht mehr Tunen solltest?


    Na vielleicht weil dein Verstand nicht mit dem Wachstum deines Körpers schritt hält...***

  • Zitat


    Original von manndorfer*s51:
    ... Und ausserdem, wenn du links abbiegen willst, musst du zwangsläufig von Gas gehen. Ausser du hast einen schwergängigen Gasgriff.



    Also, ich weiß ja nich was du für ein moped fährst, aber wenn ich links abbiege, könnte ich, wenn ich wollte, trotzdem gas geben!!! nur wenn ich rechts abbiegen will, wird`s kompliziert... :b_wink:



    Und zum thema... ich hab beim kba angerufen und mir papiere für ne N bestellt!!! mußte nur noch das typenschild entfernen... :censored: wie sieht es denn eigentlich mit ner E aus? wurde die mit und ohne blinker ausgeliefert, oder gab es die nich ohne?

  • B,C und E gab es nur mit Blinker ab Werk


    einzig die N-Version hatte keine


    aber der Enduroumbau gehört auch bei der N-Version zu den vom Werk genehmigten Umbauten :b_wink:


    achte aber darauf, keinen E-Rahmen drunter zu haben, dann wird\'s mit erklären schwierig, weil E gleich Blinker, nachgeschweißt gleich unzulässig


    oder du machst die Enduro-Streben so wie ich fest, mit Lochband, dann haben sie aber keine andere Funktion als schick aussehen

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Es geht auch einfacher: bei einer neuen ABE das Kreuzchen einfach bei \"ohne Blinker\" machen, bei zusätzlicher Bezeichnung keine Angabe machen und dann hat sich das gegessen. Und falls jemand mal fragen sollte wieso du bei nen 4Gang Motor ohne Blinker fährst, dann is das halt ein tauschmotor.

    [f3]S51E[/f3], Bj. 1989, Waldmopet mit verlängerter Vordergabel und langen Federbeinen, 70ccm von Mühli und 20er BVF


    [f3]S51B2-4[/f3], Bj.1986 115ccm von Reichtuning mit 20,5BVF ,5Gang mittel; Vape

  • Ich zitiere mal §54 Abs. 5 der StVZO:



    (Quelle: http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#54)

  • auch das hatten wir leidlich geklärt: alles was ab Werk verbaut war muss dran sein und funktionieren


    deine Blinker stehen nähmlich in der ABE (der kompletten) und weil sie da drin stehen müssen sie auch dran sein, da das Werk sie verbaut hatte


    ergo kannst du dich da nicht unbedingt auf §54 berufen wenn sie dir sowas beim TÜV an den Kopf knallen, weil dann kommt nähmlich zurück, dass du die Änderung der ABE (Demontage der Blinker) nicht gemeldet/eingetragen hast

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

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