MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Simson 60 km/h Sonderregelung aus der DDR?

  • hallo, hab mal ne bitte an euch...
    Mein Fahrlehrer glaubt mir nich das ich mit nem Simson Moped regulär 60 km/h fahren darf. Jetzt fragt er mich wie ich darauf komme, dann hab ich ihm das übliche erzählt (\"sonderregelung aus der DDR\") Aber mehr wusst ich auch nicht. Wisst ihr nen Link oda so, wo des gesetzlich steht das man mit nem Simson Moped 60 fahrn darf?
    Wenn ja wär mir das ne Hilfe, weil wir gewettet ham ;)
    Vielen Dank!!
    greez Simon

  • Ja watt, steht doch in den Papieren zu dem Hobel:


    zulässige Höchstgeschwindigkeit: 60 km/h <- heisst für mich, darf 60 fahren ;)


    aber unter folgenden Bedingungen (Führerschein braucht man schon)


    \"Kleinkrafträder mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum und nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH):
    (Simson KR 50..., KR 51 ..., S 50 ..., S 51 ..., S 53 ..., SR 1..., SR 2 ...,
    SR 4 ... (außer SR 4-3\"Sperber\"), SR 50, JAWA ...)



    Gemäß dem Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II, S. 1101) sind Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum und nicht mehr als 60 km/h bbH zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO (siehe unten) gleichgestellt, wenn sie bis spätestens zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr genommen sind. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wirkt sich die zulassungsrechtliche Gleichstellung auch auf das Fahrerlaubnisrecht aus, so dass diese Kleinkrafträder mit der Fahrerlaubnis 4 (alt) bzw. M (neu) gefahren werden dürfen.\"

  • Zitat


    Original von Gonzo:
    Ja watt, steht doch in den Papieren zu dem Hobel:


    zulässige Höchstgeschwindigkeit: 60 km/h <- heisst für mich, darf 60 fahren ;)


    Des hab ich dem auch gesagt, dann hat er gesagt. \" ja aber mit dem neuen M-schein?!
    naja egal.
    danke für deine Hilfe, werds ihm vorlegen!
    Greez Simon

  • vielleicht denkt er das du in einer 50zone 60 fahren willst denn dann hätte er recht??!!!!aber auf ner straße wo 60 oder mehr erlaubt ist darfst du halt 60 düsen bis erstzulassung 1991 wenn ich richtig liege=???!
    mfg matze

  • Simsons




    Es sind aber nicht alle simsons da mit eingeschlossen!!!


    Eine Simson darf nur 60 Fahren wenn sie vor 28.02.1992 zum erstenmal ijn betrieb genommen wurde!!!!!




    Da muss dein Fahrlehrer aber blöd sein!!!!


    Mein FAhrleher hat sogar 4 Simson Stehen die er auch zur Fahrschule benutzt für den Führerschein (M)!!! Eine S53 Beach, 1 Schwalbe, 1 S50 Bj. 1974 und 1 S51 Enduro



    Bei uns machen alle nur den M wer simme fahren will

  • Ich habe es schon öfters gehört das Fahrlehrer die DDR-Regelung nicht kennen und regelecht anfangen rechthaberisch zu streiten. Das finde ich sehr schwach vom Fahrlehrer, eigentlich sollte er das wissen und er besitzt auch selbst Nachschlagewerke wo es drin steht.


    Ich an deiner stelle würde um 1 bis 2 oder mehr Fahrstunden darum wetten, dass du Recht hast und er ein Sturkopf ist.


    Auch einige Polizisten kennen die DDR-Regelung nicht.

    Ohne mich wird allet besser

  • § 76 FeV (Fahrerlaubnisverordnung)
    Absatz 8.c


    Da soll er mal nachlesen.


    Steht zwar nichts über 60km/h drin, aber das war gemäß Betriebserläubnis so geregelt und hat Bestandsschutz.

  • .. hab mich heut voll mit meinem fahrlerer gestritten, weil der miir das nicht glauben wollt das ich meine s51 (83\'er erstzulassung) mit klasse m fahren darf... und nachgucken wollte der auch cniht.. blödsack... echt richtig uneinsictig und alles... na ja..

  • ch musste meinen auch erst belehren er meinte die wären mit 61 eingetragen und dürften autobahn fahren :biggrin:

    Ostdeutschland baut die besten Moppeds
    Italien baut die besten Autos
    und Bremen spielt den besten Fussball!!


    Standartspruch in einer ostdeutschen schrauberwerkstatt: Die Zündspule ist die gleiche :biggrin:


    SUCHE SIMSON IN NIEDERSACHSEN!!

  • Und so einer soll einen die STVO beibringen?


    Das schlimmste dabei ist immer das Rechtgehabe und dass die sich auch nicht überzeugen lassen. So nach dem Motto ich bin der Fahlerer und du der dumme Schüler. Und dann noch zu feige sein, mal nachzuschauen. Keiner kann alles wissen, aber man kann sich vergewissern und dafür gibt es Lecktüre oder man fragt das KBA oder den Fahrlehrerverband.


    Das ist leider so, dass sich oft obergestellte Personen nix vom kleinen sagen lassen, ob das ein Lehrer, Prüfer, Polizist, Beamter usw. ist.


    Mein Fahrlehrer hat im Theorieunterricht, die F-Klassen erläutert und auch das mit der Simson erklärt.

    Ohne mich wird allet besser

  • ja ist so von wegen rehctgehabe. ich find es ja nciht shclimm, das er das cniht weiß.. aber dann soll er mit sich reden lassen oder nachgucken! und nich da ein auf dicken machen.


    wie ist das eigentlich geregelt von wegen der geschwindigkeit? darf ich die 60\'er dann fahren aber nur 45? oder heißt das das ich die normal 60 fahren darf?

  • klar darfst du damit 60km/h fahren :biglaugh: sonst würden sie dir die karre garnet erst versichern! (bei der versicherungskarte muss dann auch 60kmh angekreuzt werden)

    Ist jetzt im Opel Kadett C Coupe /2L, 110PS/ unterwegs


    SR50 CE Bj 1987 60ccm SZ Sachs, AOA3 - wurde von meinem Bruder absolut runtergewirtschaftet und wartet auf die Regenerierung
    S50 Neuaufbau :nuke: -70ccm 4Kanal Mühli, 19er Amal, LT Reso in Jägermeisterorange steht immernoch rum

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