nein, das AH wär dann Verkäufer. Nennt sich Kommissionshandel ......oder so. Gewährleistungsansprüche gehen immer zuerst an den tatsächlichen Vekäufer. Dem steht es natürlich frei Regressansprüche an seinen "Lieferanten" durchzusetzen.
Autohaus mit Simsonsparte
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Nennt sich Kommissionshandel ......oder so.
Oder so. Aha, nenne es halt wie du willst.
Das entscheiden ist, wer da als Verkäufer im Kaufvertrag steht, mit dem hat man einen Vertrag und keinen anderen.
Und ein Privatverkäufer muss keine Gewährleistung geben, das kann ein Privatverkäufer ausschließen, was er auch tun muss sonst muss er gewährleisten.
Selbst wenn ein Privatverkäufer Gewährleistung ausschließt ist er aber nicht aus allen raus. Stichpunkt Arglistige Täuschung
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Oder so. Aha, nenne es halt wie du willst.
Das entscheiden ist, wer da als Verkäufer im Kaufvertrag steht, mit dem hat man einen Vertrag und keinen anderen.
Und ein Privatverkäufer muss keine Gewährleistung geben, das kann ein Privatverkäufer ausschließen, was er auch tun muss sonst muss er gewährleisten.
Selbst wenn ein Privatverkäufer Gewährleistung ausschließt ist er aber nicht aus allen raus. Stichpunkt Arglistige Täuschung
Im Grunde habt ihr doch beide Recht.
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Naja geh doch mal daher und Pack dir bei AKF bspw. nen Warenkorb zusammen. Für einen Vernünftigen Neuaufbau nimmst du schonmal mind. 1500€ Material in die Hand. So ein Moped ist als Basis schon kaum noch unter 1.000€ zu haben....Mag sein. Aber im Grunde ist‘s kaum nen Pfifferling wert und mithin auch Grund und Treiber dieser Entwicklung.
Wenn dafür wenigstens OEM-Qualität (also eigentlich so wie seinerzeit von der TKO angesegnet) im Körbchen wäre, wär’s immer noch mit zu hoher Gewinnmarge kalkuliert aber von Herstellerseite besser zu rechtfertigen.
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Gehe da von mal aus das die Mopeds nicht vom AH selber verkauft werden, sondern im Auftrag
und schon ist nichts mit Gewährleistung geben müssen.......
Ich glaube kaum, dass dies einen Unterschied machen würde, da das AH ebenso Sachverstand haben müsste, keine Fahrzeuge mitrechnen Mängeln in ihrem Gebäude zum Verkauf anzubieten ohne auf diese Mängel hinzuweisen. Was nachweislich auch nicht geschied. Zumindest nicht in den Anzeigen.
Im übrigen das mit dem „Ich gehe davon aus, dass…..“ kannste Knicken,da das AH die Verkäufe selbst anbietet.
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Ich glaube kaum, dass dies einen Unterschied machen würde, da das AH ebenso Sachverstand haben müsste, keine Fahrzeuge mitrechnen Mängeln in ihrem Gebäude zum Verkauf anzubieten ohne auf diese Mängel hinzuweisen. Was nachweislich auch nicht geschied. Zumindest nicht in den Anzeigen.
Im übrigen das mit dem „Ich gehe davon aus, dass…..“ kannste Knicken,da das AH die Verkäufe selbst anbietet.
Sorry, aber da liegst aber falsch.
Weiß du ob das AH auch im Kaufvertrag als Verkäufer steht ?
Es spielt schlussendlich keine Rolle wer das Fahrzeuge anbietet, an welchen Ort du es Fahrzeuge kaufst, oder du meinst zu glauben von wem du es kaufst.
Entscheiden ist, wer als Verkäufer in dem Kaufvertrag steht.
Mit dem haste haste einen Vertrag abgeschlossen und nicht mit einen AH wo es Stande zum Verkaufszeitpunkt und/oder den Vertrag unterschrieben hast.
Gewährleistungsansprüche, und sonstige rechtliche Ansprüche, kannst du nur gegen den geltend machen, mit dem du den Vertrag abgeschlossen hast.
Wenn das dann noch jemand mit ausländischen Wohnsitz ist........
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Gibt jede Menge "Händler", die sich genau darauf spezialisiert haben. Verkauft wird ausschließlich im Kundenauftrag und das war es dann üblicher Weise mit der Gewährleistung. Der "Händler" agiert rein als Vermittler.
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Gibt jede Menge "Händler", die sich genau darauf spezialisiert haben. Verkauft wird ausschließlich im Kundenauftrag und das war es dann üblicher Weise mit der Gewährleistung. Der "Händler" agiert rein als Vermittler.
Klingt bisschen nach einem Makler. Einmal mit dem Lappen drüber gehen, bessere Fotos knipsen..Provision vom Kaufpreis einbehalten.
Hm.
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Der "Händler" agiert rein als Vermittler.
Das kann er ja auch.
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Klingt bisschen nach einem Makler
Niggo ????
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Jup, klar kann er das. Nur sollte sich jeder potentielle Käufer im klaren sein, dass er dann einem oft rhetorisch geschultem Verkäufer gegenüber steht, aber das Fahrzeug ohne jegliche Gewährleistung kauft.
Für mich ist die Vermittler-Konstellation aus Käufersicht schon mal aus Prinzip ein nogo. Ich hab halt alle Nachteile eines Kaufs von privat und beim dem entgegenstehenden Vorteil - dem normalerweise günstigeren Preis - muss man bedenken, dass der Vermittler seine Leistungen ja auch nicht für ein Dankeschön erbringt.
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dass er dann einem oft rhetorisch geschultem Verkäufer gegenüber steht
und der verkauft dir das kaputte Rüclicht als Seitenstraßenrandbeleuchtung
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Jetzt komm doch nicht mit so unwichtigen Details. Die Dinger haben nen Motor, nen Lenker, ca. 2 Räder und am wichtigsten: sie glänzen!
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Gibt jede Menge "Händler", die sich genau darauf spezialisiert haben. Verkauft wird ausschließlich im Kundenauftrag und das war es dann üblicher Weise mit der Gewährleistung. Der "Händler" agiert rein als Vermittler.
So ist es
und da muss man unterscheiden das es welche gibt die den Kaufinteressenten darüber aufklären, was so sein sollte
und nicht seriöse die halt nicht machen bzw. verschweigen.
Die lassen den Käufer in den glauben das er vom AH kauft mit voller absicht und damit auch in den glauben das er gesetzliche Gewährleistung hat.
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So ist es
und da muss man unterscheiden das es welche gibt die den Kaufinteressenten darüber aufklären, was so sein sollte
und nicht seriöse die halt nicht machen bzw. verschweigen.
Die lassen den Käufer in den glauben das er vom AH kauft mit voller absicht und damit auch in den glauben das er gesetzliche Gewährleistung hat.
Davon gehe ich auch aus. Ist schon sehr schade, dass man so weit weg wohnt. Es würde sich sicher ein „Informationsbesuch“ ohne Vorgabe von Fachkenntnis lohnen.
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