Hm.. tät ich mich irgendwie nicht wirklich mit zufrieden geben. Klingt sehr nach EU-Regelung und da heißt es ja, alles ü45km/h und ü50ccm ist Leichtkraftrad. Soweit richtig. Die EU-Regelung, sagt aber auch, dass für das Führen LKRs mindestens B196, bzw A1 vorhanden sein müssen. Alles andere.. also ältere Führerscheinklasse, z.B. Klasse 3, Mokicks mit 50km/h und max50ccm, also KKR nach altem Recht und eben auch die DDR-Sonderregelungen, fallen meiner Auffassung nach nicht ins moderne, aktuelle EU-Reglement und müssen daher auch so eingetragen werden, wie es zur Erstinbetriebnahme der Fall war.
Ist jetzt nur meine persönliche Auffassung, bzw sogar nur mein Bauchgefühl. Würde mich aber wirklich nicht wundern, wenn ein Streifenpolizist das genau so sieht und eben sagt: "Ist als LKR eingetragen, also bitte mal passenden Fleppen zeigen.. und warum hat die kein Schild dran?"