Dann werden sie bei dir wohl ne Ausnahme gemacht haben...
Man muss einfach nur fest genug dran glauben.
Dann werden sie bei dir wohl ne Ausnahme gemacht haben...
Man muss einfach nur fest genug dran glauben.
Und wozu sollte man am Trabbi messen?? TÜV oder ASU oder sowas gabs nich
Nicht ganz richtig, eine art technische Untersuchung gab es schon
https://www.trabantteam-freital.de/extra/ddrtuev/index.html
Abgesehen davon war die Rechtslage anders, eine Werkstatt konnte einen verweigern mit ein Fahrzeug was nicht Verkehrssicher ist, vom Hof zu fahren, die war auch dazu mehr oder weniger verpflichtet dazu.
War der Kunde nicht einsichtig hat man die VP verständigt, was meist bedeutet das noch mehr bemängelt wurde, war dann der Hauptgewinn für Fahrzeugbesitzer.
Wenn heute Kunde nicht von Hof fahren lässt biste wegen Nötigung dran beim richtigen.
Gibt für eine Werkstatt keine rechtliche Möglichkeit
Als Werkstatt ist man verpflichtet über Mängel den Kunden in Kenntnis zu setzen und das man dies gemacht hat sollte beweisbar sein.
Hab ich gewusst, daß das jetz kommt. Aber die Realität war anders.
Die Realität, die du dir einredest.
Innerhalb von 35 Jahren verblasst manch einstige Realität (oder das, was man an Erinnerungen noch dafür hält) dezent aber selten völlig.
Ich brauch mir nichts einreden und könnte viel erzählen aus der Zeit.
Aber das ist ja kein Fred über Dinge in der sowjetischen Besatzungszone.
Unabhängig davon, ob zu DDR-Zeiten ne Abgasuntersuchung durchgeführt wurde oder nicht, heute ist sie Teil der Hauptuntersuchung. Und die Abgase sind an allen PKW mit Ottomotor und Erstzulassungsdatum ab 1.7.1969 zu messen. Das dürfte so ziemlich fast alle Trabis betreffen, die heute noch fahren.
Aber darum ging es hier gar nicht. Hier war die Frage nach CO-Werten von den Kleinkrafträdern. Die wurden damals wie heute nicht gemessen, da sie auch gar nicht HU-pflichtig sind (jaja, noch nicht).
plbg: die Spielerei am Vergaser vor/während der AU haben Kunden auch schon bei mir an der Prüfstelle gemacht, was oftmals auch nötig und sinnvoll war. Die Motoren liefen danach besser. Das betrifft aber wie gesagt tendenziell eher die 4-Takter.
Bei meinem SR80 wird auch keine AU gemacht wenn ich damit zur HU muss.
Dein SR80 ist aber auch kein PKW, sondern ein Krad. Da ist die AU erst ab EZ 1.1.1989 Teil der HU
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