Beiträge von habichtfreak

    Zitat


    Original von simme89:
    was ist den \"EVP\". Meinst du vielleicht VEB.



    mhhh das sollte man schon wissen wenn man ein fahrzeug aus der ddr fährt. EVP steht für Einhandelsverkaufspreis und das stand bei vielen/allen preisen in der ddr rauf auf der ware. bei mir auf dem mantel steht halt EVP 40,50 Mark. dh der mantel ist über 20 jahre alt

    das ist schwer zu sehen auf dem bild aber ich glaube so ein \"rücklicht\" hatte ich auch an meinem duo als ich es gekauft habe. wahr wohl als 3. stoplicht oder nebelschlussleuchte gedacht. habs abgemacht, müsste es aber noch rumliegen haben. ist nur eins. wenn du interesse hast meld dich. kann aber erst in einer woche nachschauen ob es das ist was du meinst.

    das klingt ja gut, kein asu. und tüv da müsste ich aber vorher noch einiges machen. auf den mänteln steht noch \"EVP\" drauf. die kommen sicher nicht durch den tüv.


    End-uro: mit dir streite ich nicht mehr. aus deiner sicht ist es ein rotes versicherungskennzeichen und ich nenne es rotes oldtimerkennzeichen, weil ich es auch nur an oldtimer ranschrauben darf. die diskusion führt zu nicht. aber wir wissen beide das § 29g nicht mehr existiert und somit auch keine vorschrift mehr für das RVK. wir werden beide kein rvk mehr in 3 wochen haben, also lass uns die sache begraben :lickout:

    vorne halt:


    als ich meine fahrzeuge ( sperber,habicht und duo ) anmelden wollte, bin ich zur versicherung gegangen und wollte ein rotes wechselkenzeichen. da haben sie mir das rote 07er vorgeschlagen. gemessen an der größten maschine ( sperber ) wäre das das richtige für mich. und dafür habe ich dann die ABEs vorgelegt. das sollte 30 euro im jahr kosten. als ich es ein paar tage später auch so machen wollte hieß es das es das nicht für mich gäbe weil es nur für motorräder/lkr sei. stattdessen schlug man mir das RVK vor. dann hab ich das genommen für 88 euro. mir wurde die lauflage erteilt ein fahrtenbuch zu führen und deshalb brauchten die die abes damit sie nachvollziehen können ob ich nur mit den mopeds fahre die auch angegeben sind. ich weiß nicht wie es bei euch ist aber ich darf nur die fahren deren abes ich vorgelegt habe.


    ich habe die versicherung beim abschluss des vertrages darauf aufmerksam gemacht das der sperber 75 läuft und sie meinten da in den papieren ja nichts angekreuzt wird und er nur 50 ccm hat sei das egal.


    ich bin mir keiner schuld bewusst.


    zu dem ohne abe fahren dürfen:


    1. wurde ich vor 2 wochen angehalten und kontrolliert. ich war mit dem sperber und dem rvk unterwegs und sie wollten keine abe sehen. ich hab sogar nachgefragt ob sie die haben wollen.


    2. wenn man die gesetze nicht kennt, nicht die leute verurteilen die nach denen handeln:


    STVZO:


    § 17 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer


    (1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen [f5]keine[/f5] Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.



    davon abgesehen hab ich bereits im entsprechenden thema geschrieben, das das rvk nicht mehr in der stvzo aufgeführt ist, ergo kann man auch so argumentieren das diese bestehende versicherung gesetzeswidrig ist. ( bei allen die ein rvk haben )



    nein die versicherung verrate ich nicht solange ich nichts genaues weiß

    is ja wahnsinn was einige von euch für versicherung bezahlen. ich hab nen sperber ( LKR bis 80 kmh ) und das ist angemeldet mit einem roten versicherungskennzeichen. eigentlich nicht ganz legal aber die versicherung hab ich die originale ABE vorgelegt als wussten die das bei der anmeldung. wenn mich mal einer anhalten sollte brauch ich ja keine ABE bei haben wegen dem überführungskennzeichen. außerdem können die förster sperber und habicht gar nicht auseinander halten.


    das problem mit den simson modellen die eine höchstgeschwindigkeit von 61-80 kmh haben ist nicht ganz einfach. hab auch noch keine versicherung gefunden die mir den sperber günstig versichert. 400 euro wollten sie haben als ich mal nachgefragt habe ( ich war über 18 ).


    was hier mit der 125er aprillia stand verstehe ich nicht ganz. als ich meine 125er virago mit 17 das erste mal angemeldet habe, hab ich fürs jahr etwa 160 mit teilkasko bezahlt. das wahr von der sf klasse das höchste was es bei der versicherung gab. jetzt bin ich bei sfk 5 und bezahle fürs jahr 45 euro.


    hier hatten leute was von steuern geschrieben. seit wann müssen mopeds/mokicks/lkr steuern zahlen? hab zwar auch mal ein schreiben bekommen das ich steuern zahlen soll aber habs angefechtet und gut war.


    wenn ihr ein lkr bis 80 oder auch über 80 kmh anmeldet bedenkt bitte das es ein kennzeichen wie beim KFZ gibt, ergo auch TÜV UND ASU anfallen. ASU vllt bei oldtimern nicht aber die S70 ist noch keiner. und einen 2takter durch ne abgasuntersuchung zu bekommen stelle ich mir spannend vor.


    momentan bin ich an einer versicherung dran die für 2radoldtimer bis bj 78 angeblich nur 31 euro im jahr haben wollen, zumindest laut onlineformular. wenn ich das hinbekomme verrat ich euch wo ihr euch vertrauensvoll hinwenden könnt.

    die \"infos\" sind wie auch da steht 2 jahre alt und damals haben sie gestimmt. ob das heute noch so ist kann ich nicht sagen.


    das das RVK für händler ganz nützlich ist für probefahrten streite ich nicht ab, aber wann macht ein händler schon mal ne probefahrt? wenn er ein neues fahrzeug hat ist davon auszugehen das es fährt, wird ja auch im werk getestet. hat ein händler ( oft auch mit ner werkstatt verbunden ) ein fahrzeug zur reperatur da ist es durch den besitzer versichert. kauft ein händler ein \"altes\" fahrzeug auf vergewissert er sich vor dem kauf über die funktionstüchtigkeit des fahrzeuges ( versicherung des vorbesitzers greift ). sollte der eher nicht mehr übliche fall eintreten das der händler ein fahrzeug neu aufbaut ( was mit soviel arbeit ergo auch kosten verbunden ist die keiner bezahlen würde ) macht er sicher keine rundfahrt durch die stadt sondern dreht ne runde auf dem hof.


    so nun zu dem belegen der oldtimertreffen. ich hab die frage so verstanden das du nicht der meinung bist das ich mit dem rvk zu einem treffen fahren darf. hier erst mal der allgemein bekannte gesetzestext zum rvk:


    §29g StVZO
    *Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit eines versicherungskennzeichenpflichtigen Fahrzeugs (Probefahrten) und Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines solchen Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen (Überführungsfahrten), dürfen vorbehaltlich der Vorschriften über die Betriebserlaubnispflicht mit Versicherungskennzeichen unternommen werden, deren Beschriftung und Rand rot sind. Als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit, nicht aber Fahrten gegen Vergütung für Benutzung des Fahrzeugs.



    zum ersten ist meiner meinung nach die fahren vom standort des fahrzeuges zu einem oldtimertreffen in der hauptsache eine überführung. außerdem steht dort weiter \"Als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit,\". das sollte auf dich als händler mehr als zutreffen, und die oberförster sollen mir mal beweisen das ich es nicht verkaufen will.


    [c=red][f4]für alle zum mitmeißeln: der §29g ist seit heute ( 31.01.2008 ) nicht mehr gültig und wurde aus der StVZO entfernt[/f4][/code]


    nachzulesen unter: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php


    mir persönlich stellt sich da natürlich die frage: wenn es im gesetz keine regelung mehr für mein RVK gibt ich damit aber noch bis 28.02.2008 fahren werde ( und auch darf ) was gibt es für eine regelung für diesen monat? oder verliert mein kennzeichen heute seine gültigkeit?


    aber um noch einmal auf die fahrten zu oder von oldtimertreffen zurückzukommen: der §17 der stvzo regelt das eindeutig


    § 17 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer


    (1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.



    nachzulesen unter http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#16

    oh man wenn ich das hier alles so lese stellen sich mir viele fragen. bin bis jetzt stolzer besitzer eines roten versicherungskennzeichen, hab aber noch nicht nachgefragt ob das diese jahr wieder klar geht mit. gibt es denn eine schriftlich nachzulesene änderung der gesetzeslage zu letztes jahr oder wurde die versicherungen nur von vater staat \"mündlich\" angewiesen darauf hocken zu bleiben? als ich vor 2 jahren zum ersten mal eins ergattern konnte hab ich viel gesucht und einige infos gefunden. ua:


    Die Auflagen für ein RV vom Staat sind:


    Es werden deutschlandweit max 1500 vertrieben
    Versicherungen dürfen diese nur an Altkunden ausgeben
    Fahrzeuge müssen min 25 Jahre alt sein
    Darf nur für Probe- oder Überführungsfahrten und für
    Oldtimertreffen ( An- und Abfahrt ) genutzt werden


    Hat man diese Voraussetzungen kann es sein das die Versicherung noch Auflagen stellt. Z.B. der ADAC:


    Wertgutachten über jedes Fahrzeug muss vorliegen
    Fahrzeuge müssen sicher gelagert werden z.b. Garage
    Versicherungsnehmer als auch Fahrzeugführer müssen min 25 Jahre alt sein
    ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ist zu führen
    --------------------------------------------


    alleine ein wertgutachten für jedes fahrzeug ( welche nur 2? jahre gültigkeit haben ) macht das ganze schon unrentabel.


    ich hab letztes jahr 88 euro bezahlt. das verlinkte urteil hab ich mir mal angesehen und verstehe so einiges nicht daran, nicht zuletzt weil ich vor 2 wochen wegen überhöhter geschwindigkeit ( zum ersten mal im leben - war ich stolz ) rausgezogen wurde und hatte das RVK am Sperber dran. der ist auch bei der versicherung gemeldet aber fährt ja bekanntlich 75 km/h womit auch ein normales verischerungskennzeichen nicht legitim wäre aber das ggf. problem der versicherung denn sie haben kopien aller ABEs. die oberförster haben nichts gesagt gegen das VKZ.ich wollte eigentlich das 07er kennzeichen für motorräder aber die haben mir das gegeben.


    da hier soviel von missbrauch die rede ist frage ich mich wo fängt der an? wer eins hat benutzt es nicht nur für probe und überführungsfahrten. auch ich gebe zu mit dem sperber in den wintermonaten wo die chopper zu schade ist zu fahren. 2 km zur uni und zurück. sicher sieht der gesetzgeber das nicht als probefahrt an, ich schon ( technik muss bewegt werden ). aber auch für ausfahrten bei oldimertreffen und viele überführungsfahrten ( da 4 garage aber leider nicht an einem fleck) benutze ich es. bevor ihr auf anderen rumhackt fasst euch an die eigene nase.


    wer ohne sünde ist werfe den ersten stein



    den kommentar das das kennzeichen ab 3 mopeds zulässig ist verstehe ich nicht ganz. wenn ich 2 moped habe was soll ich dann mit dem roten? für etwa 100 euro bekomme ich 2 kennzeichen mit denen man 24h täglich fahren darf und für den selben preis das rote mit vielen einschränkungen.



    ich hoffe das ich diese jahr wieder eins bekomme und auch die leute von euch die es als solches benutzen wofür es gedacht ist. was händler damit sollen frag ich mich. wenn die eins kaufen/ transportieren benutzen die in der regel nen lkw oder lieferwagen,oder?

    sehr geile diskusion hier und teilweise auch aufschlussreich.


    zu den papieren:


    jede änderung muss auch eingetragen werden. habe ich aber auch nicht gemacht da die oberförster kA haben. meine letzte kontrolle war mit meinem sr4-4 vor über 4 jahren ( damals haben die mich jede woche rausgezogen ) und die haben nicht mal die fahrgestellnummer gefunden. heute habe ich nur noch ne mappe mit allen papieren für alle fahrzeuge + zusätzliche gutachten bei und die kramt keiner freiwillig durch.


    was muss ich mitführen?


    vor wenigen tagen hatte ein guter kumpel eine kontrolle. dort wurden neue förster angelernt. er zeigte seine abe vom kba und seinen versicherungsschein vor und die haben ihm gesagt den versicherungsschein brauch er nicht mitführen. beim auto hat auch keiner von euch die doppelkarte bei,oder? dafür gibt es beim auto die plakette des bundeslandes und bei uns ist das nummerschild mit eingestantzer jahreszahl der versicherungsnachweis.


    abe ist mitzuführen



    meine persönliche lösung zum licht:


    ob man nun licht anmachen muss oder nicht scheint ja eine unentliche geschichte zu sein. aber ich denke wir sind uns einig das es unsere eigene sicherheit ist die wir gewährleisten mit licht. problem ist natürlich die 18w spule nicht mal die 20w licht schaffen geschweige denn blinker oder sw. um die sache möglichst elegant und sparsam zu lösen habe ich folgende idee die ich dieses we in die tag umsetzen werde:


    die 25w lichtspule versorgt einen 15w hauptscheinwerfer ( vom star ) und verbleibenden 10w werden auf 2 mal 5 watt rückleuchten aufgeteilt. dadurch geht licht ( vorne/hinten ) nur bei laufendem motor wie bei mopeds auch. das bringt schon mal 10watt ersparnis für die batterie. aus der 18w spule wird ne 25watt spule ( aus ner alten sperber gp - lichtspule) bringt weitere 7 watt. die positionsleuchten vorne sind jetzt über einen zusätzlichen schalter bei dunkelheit zuschaltbar. tagsüber sind die sinnlos im stadtverkehr.


    das ist mein plan um erst mal immer im dunkeln fahren zu können und auch tagsüber rücklicht zu haben. nachts fährt man eh sehr selten. dann habe ich theoretisch dauerhaft 17w mehr für die batterie und ohne positionsleuchten sogar 27w.


    ne neue zündung ist sicher auch toll aber kostet. mit dem 15w scheinwerfer bin ich letzte woche landstraße gefahren und ich fand es ausreichend

    lass mich auch mal recht haben:


    ich habe eine 15 watt lichtspule bzw. 15/15W weil starmotor :dance:


    das das rücklicht ohne motor geht bin ich von meiner sr4 reihe nicht gewöhnt. wenn das so sein muss ist es ja gut. trotzdem läuft alles außer hauptscheinwerfer über eine 18 watt spule. selbst mit einem gleichrichter der 0% verlustleistung hat kann es nie reichen. das es bei dir mit einer 11ah reicht kann ich mir nur dadurch erklären das du ohne licht fährst, was verboten ist. mit licht hast auch du schon min. 20 watt dauerlast auf einer 18 w spule. oder hast du auf dioden umgebaut? nen neuen gleichrichter habe ich der auch ordentlich arbeitet.


    \"Parkleuchte, Rücklicht, Blinker, Hupe, Scheibenwischer, Begrenzungsleuchten; tachobeleuchtung. laufen alle über die Batterie.\" ja und wer läd deine batterie? die lichspule, in meinem fall jeden tag die steckdose. es läuft also alles über die spule, wenn man den akku als puffer betrachtet.