das rvk ohne einschränkungen. das wäre doch jedermanns traum. aber dann wäre es nicht mehr das rvk. ich schätze mal bei dir wird wie bei uns allen ein kleiner aufkleber mit der aufschrift:
\"Gültig für ein Kraftfahrzeug mit Versicherungskennzeichen mit dem in dieser Besccheinigung angegebenen roten Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten gem. §28 FZV\"
warum bezweifle ich das die allianz für 40 euro diesen § umgehen darf/kann?!
Nachtrag:
ich hab mir gerade mal §28 durchgelesen. der ist ja für jedermann einleutend. besonders für die grünen/blauen im doppelpack:
§ 28 Rote Versicherungskennzeichen
Fahrten im Sinne des § 16 Abs. 1 dürfen mit Kraftfahrzeugen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 vorbehaltlich § 4 Abs. 1 auch mit roten Versicherungskennzeichen nach dem Muster in Anlage 12 unternommen werden. § 26 Abs. 2 und 3 ist entsprechend mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Buchstabenbereich der Erkennungsnummer mit dem Buchstaben Z beginnt. Das Kennzeichen ist nach § 27 in Verbindung mit Anlage 12 auszugestalten und anzubringen. Es braucht am Kraftfahrzeug nicht fest angebracht zu sein. Kraftfahrzeuge mit einem roten Versicherungskennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 27 Abs. 7 in Betrieb gesetzt werden. Der Versicherer hat dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die in § 30 Abs. 5 genannten Fahrzeugdaten unverzüglich mitzuteilen.
und jetzt fang ich an mir weitere 8 paragraphen und 2 anlagen rauszusuchen um diesen text zu vervollständigen. wie geil.
und da sich mein freund end-uro so gerne auf gesetze beruft, sollte für dich der letzte satz interessant sein. fahrzeugdaten sind anzugeben. soviel zu \"fahrgestellnummer muss man nicht angeben\"